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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin auf der A24
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Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin

A24Mecklenburg-Vorpommern • km 89.502

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

13. Dezember 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin

A24, KM 89.502.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 89.502

  • check_circleStandort: A24, exakt bei Kilometer 89.502 in Fahrtrichtung Berlin.
  • check_circleMesstechnik: Digitales Videosystem VKS 4.5 von einer Brücke, misst Abstand und Geschwindigkeit.
  • check_circleProblemzone: Hohe Verkehrsdichte begünstigt unverschuldete Abstandsunterschreitung durch plötzliches Einscheren.
  • check_circleEinspruchs-Tipp: Prüfen lassen, ob die zwingend erforderliche, lückenlose Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens vorliegt.

Abstandsblitzer A24, km 89.502 in Fahrtrichtung Berlin im Detail

Auf der Bundesautobahn 24, einer der Hauptverkehrsadern zwischen Hamburg und Berlin, befindet sich bei Kilometer 89,502 im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine stationäre Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin ist für viele Pendler und Reisende eine bekannte, aber oft auch gefürchtete Kontrollstelle. Die hohe Verkehrsdichte, besonders im Berufsverkehr und an Reisetagen, führt hier häufig zu Unterschreitungen des Mindestabstands und entsprechenden Bußgeldverfahren.

Lokaler Kontext und Unfallgeschehen am Blitzer A24

Der Streckenabschnitt der A24 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist bekannt für ein hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden verdichtet sich der Verkehr in Richtung der Metropole Berlin erheblich. Die Messstelle bei km 89,5 befindet sich auf einem langen, geraden Teilstück zwischen den Anschlussstellen Zarrentin und Wittenburg. Diese Monotonie kann die Konzentration der Fahrer beeinträchtigen und zu unachtsamen Drängeleien führen. Zwar gibt es keine offizielle Unfallstatistik für exakt diesen Kilometerpunkt, doch die Polizeimeldungen für die A24 in diesem Bereich zeigen immer wieder Auffahrunfälle als eine der Hauptunfallursachen. Der Blitzer soll hier präventiv wirken und durch die Überwachung des Sicherheitsabstandes schwere Unfälle vermeiden helfen. Die Anlage ist von einer Brücke aus aktiv und erfasst den fließenden Verkehr von oben.

Technik und Funktionsweise des Messgeräts VKS 4.5

An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses hochmoderne digitale System misst nicht nur den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, sondern auch deren Geschwindigkeit. Die Messung erfolgt videobasiert von einer Brücke herab. Zwei Kameras erfassen den Verkehr über eine definierte Messstrecke. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert, die dem System zur Kalibrierung und zur Berechnung der Distanzen dienen.

Die Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierten Punkte zu überfahren, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten, löst das System eine hochauflösende Aufnahme des Fahrers aus und speichert die gesamte Sequenz als Beweismittel. Im Gegensatz zu älteren Systemen wie dem VKS 3.0, speichert das VKS 4.5 die Daten digital, was die Auswertung beschleunigt, aber auch spezifische Fehlerquellen birgt.

Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 4.5 als präzises Messgerät gilt, ist es nicht fehlerfrei. Für Betroffene eines Bußgeldbescheides von diesem Abstandsblitzer ergeben sich daraus juristisch fundierte Verteidigungsansätze. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung. Gerichte fordern oft eine lückenlose Videoaufzeichnung des gesamten relevanten Verkehrsgeschehens, üblicherweise über eine Strecke von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Abstandsverstoß nicht durch ein plötzliches Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs oder das unvorhersehbare Einscheren eines Dritten provoziert wurde. Fehlt diese umfassende Sequenz in der Akte oder ist sie unvollständig, kann die Messung unverwertbar sein. Es ist ein bekannter Experten-Insight, dass die Beweisführung oft nur auf einer kurzen Sequenz beruht, was die Rekonstruktion des gesamten Fahrverhaltens erschwert.
  • Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr: Gerade auf der stark frequentierten A24 in Richtung Berlin kommt es häufig vor, dass ein Fahrzeug von der Nebenspur knapp vor dem gemessenen Fahrzeug einschert. Dadurch wird der zuvor ausreichende Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Der Fahrer hat in dieser Situation kaum eine Möglichkeit, den korrekten Abstand sofort wiederherzustellen, ohne eine gefährliche Bremsung einzuleiten. Die Videoaufzeichnung muss zweifelsfrei belegen, dass der Verstoß über eine längere Strecke und nicht nur kurzfristig durch einen solchen „Einscherer“ bestand.
  • Messfehler durch veraltete Fahrbahnmarkierungen: Die Genauigkeit der gesamten Messung des Blitzer A24 hängt von den exakt vermessenen weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen, sich verschieben oder beschädigt werden. Ist die Referenzstrecke nicht mehr exakt kalibriert oder die Vermessung bei der Einrichtung der Messstelle fehlerhaft dokumentiert, führt dies zu ungenauen Berechnungen von Geschwindigkeit und Abstand, was die gesamte Messreihe angreifbar macht.

Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert der Abstandsunterschreitung ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes angegeben.

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Verstoß Bußgeld
Abstand nicht eingehalten (bis 80 km/h) 25 €
... mit Gefährdung 30 €
... mit Sachbeschädigung 35 €
Abstand nicht eingehalten (über 80 km/h) Regelsätze wie bei >100km/h, jedoch ohne Fahrverbot als Regelfall

Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung

Ein Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer an der A24 bei km 89,502 sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der VKS-Messtechnik bietet diverse Fehlerquellen, die ein Laie kaum erkennen kann. Es empfiehlt sich daher dringend, den Bescheid durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. Nur durch eine Akteneinsicht kann festgestellt werden, ob die Messung formell und technisch einwandfrei war oder ob einer der genannten Ansatzpunkte, wie eine unvollständige Videoaufzeichnung oder fehlerhafte Fahrbahnmarkierungen, einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Mecklenburg-Vorpommern

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Zarrentin am Schaalsee, A24, km 89.502, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Berlin als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Mecklenburg-Vorpommern

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachdienst Verkehrsüberwachung / Bußgeldstelle
Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust

contact_support Erreichbarkeit

  • phone03871 722-3701
  • languagebussgeldstelle@kreis-lup.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A24 bei Gudow/Zarrentin.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A24 (bei km 89.502) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A24: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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