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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin auf der A19
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Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin

A19Mecklenburg-Vorpommern • km 78.465

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

14. April 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin

A19, KM 78.465.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin

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Auf einen Blick: VKS 4.5 Select bei km 78.465

  • check_circleStandort: Die Überwachung erfolgt auf der A19 (km 78.465) in Fahrtrichtung Fahrtrichtung Berlin.
  • check_circleGeräte-Fehlerquellen: Typische Schwachstellen des eingesetzten VKS 4.5 Select sind starke Schattenwürfe auf das Blitzer-Foto oder fehlerhafte Eich-Linien.
  • check_circleStraf-Katalog: Bußgelder und Fahrverbote richten sich exakt nach der "halber Tacho" Regel des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026.
  • check_circleFristen: Ihre Einspruchsfrist beim zuständigen Polizeipräsidium Mecklenburg-Vorpommern beträgt genau 14 Tage nach Erhalt.

Der Abstandsblitzer auf der A19 bei Linstow in Fahrtrichtung Berlin

Exakter Standort und Messbereich des Blitzers bei km 78.465

Auf der Bundesautobahn A19, einer der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Mecklenburg-Vorpommern, ist ein permanenter Abstandsblitzer in Betrieb. Genauer gesagt befindet sich die Messanlage bei Kilometer 78.465 in Fahrtrichtung Berlin, kurz nach der Anschlussstelle Linstow. Dieser Streckenabschnitt ist für sein hohes Verkehrsaufkommen bekannt, insbesondere durch Pendler und Urlaubsreisende. Der Blitzer auf der A19 dient der Überwachung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, da zu dichtes Auffahren eine der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Autobahnen darstellt.

Technik und Funktionsweise: So misst das VKS 4.5 Select System den Sicherheitsabstand

An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Video-Brücken-System VKS 4.5 Select zum Einsatz. Dieser Abstandsblitzer arbeitet nicht mit Radar- oder Lasertechnik, sondern basiert auf einer hochauflösenden Videoaufzeichnung von einer Brücke über der Fahrbahn. Zwei Kameras erfassen den Verkehr: Eine Weitwinkelkamera filmt den gesamten Verkehrsfluss über eine längere Distanz, während eine zweite Kamera mit Teleobjektiv hochauflösende Bilder zur Identifizierung des Fahrers und des Kennzeichens anfertigt.

Die Messung des Sicherheitsabstands erfolgt durch präzise eingemessene Referenzlinien (weiße Querstriche) auf der Fahrbahnoberfläche. Das System berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um diese Markierungen zu überfahren, die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird per Videoanalyse der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Hält ein Fahrer den vorgeschriebenen halben Tachowert in Metern als Abstand nicht ein, löst das System aus und sichert die Beweismittel. Doch genau in diesem Prozess liegen auch bekannte Schwachstellen, die eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids ratsam machen.

Juristische Fallstricke und bekannte Messfehler des Systems

Für eine rechtlich einwandfreie Verwertung der Messung ist es zwingend erforderlich, dass das System nicht nur einen kurzen Moment, sondern eine längere Verkehrssituation aufzeichnet. Experten weisen darauf hin, dass eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messstelle vorliegen muss, um das gesamte Fahrverhalten beurteilen zu können. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, kann dies ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der geringe Sicherheitsabstand unverschuldet zustande kam.

Ein weiteres, in der anwaltlichen Praxis häufig diskutiertes Problem ist die Fahreridentifikation. Die Kameraposition auf der Brücke kann zu ungünstigen Lichtverhältnissen führen. Insbesondere der Schattenwurf der Brückenkonstruktion selbst kann das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzerfoto so stark verdunkeln, dass eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich wird. Ein Bußgeldbescheid ist jedoch nur gültig, wenn der Fahrer eindeutig erkennbar ist.

Zudem darf der dichte Verkehr auf der A19 Richtung Berlin nicht außer Acht gelassen werden. Gerade im Berufsverkehr kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und ohne Ihr Verschulden vor Ihnen einschert (das sogenannte "Einscherer"-Problem). Dadurch wird Ihr Sicherheitsabstand abrupt und unvorhersehbar verkürzt. Eine ausreichend lange Videoaufzeichnung kann dies beweisen und Sie entlasten. Ohne diese Aufzeichnung wird Ihnen jedoch möglicherweise zu Unrecht ein Verstoß vorgeworfen.

Letztlich basiert die gesamte Berechnung auf den weißen Referenzlinien auf dem Asphalt. Diese Markierungen müssen nicht nur bei der Installation exakt vermessen, sondern auch regelmäßig überprüft werden. Durch Witterung, Abnutzung oder fehlerhafte Erneuerungsarbeiten kann ihre Position ungenau werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird daher stets das Messprotokoll und die Kalibrierungsnachweise für diese Fahrbahnmarkierungen anfordern, um die Genauigkeit der gesamten Messung des Abstandsblitzers zu hinterfragen.

Aktuelle Bußgelder für Abstandsverstöße (gemäß Bußgeldkatalog 2026)

Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Abstands ab. Hier ist eine Übersicht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Bei Geschwindigkeit über 80 km/h:

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 €1-
weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 €1-
weniger als 3/10 des halben Tachowertes160 €21 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes240 €22 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes320 €23 Monate

Verschärfungen bei Geschwindigkeit über 130 km/h:

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 3/10 d. halben Tachowertes240 €21 Monat
weniger als 2/10 d. halben Tachowertes320 €22 Monate
weniger als 1/10 d. halben Tachowertes400 €23 Monate

Einspruch prüfen lassen? Experten raten zur Vorsicht!

Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A19 sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden. Wie dargelegt, gibt es zahlreiche potenzielle Fehlerquellen – von der fehlenden Videoaufzeichnung über eine mangelhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf bis hin zu ungenauen Fahrbahnmarkierungen oder dem unverschuldeten "Einscherer"-Problem. Eine anwaltliche Akteneinsicht ist der einzige Weg, um diese Schwachstellen aufzudecken. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Messung anfechtbar ist und so ein teures Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abwenden.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Mecklenburg-Vorpommern

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Linstow, A19, km 78.465, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Berlin als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Select Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Mecklenburg-Vorpommern

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Zentrale Bußgeldbehörde
Am Panzergraben 19, 19406 Sternberg

contact_support Erreichbarkeit

  • phone-
  • language-
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A19 bei Linstow, Fahrtrichtung Berlin.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A19 (bei km 78.465) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 Select häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A19: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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