Abstandsblitzer auf der A24 bei Kilometer 89.5 in Fahrtrichtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 24, einer der zentralen Verkehrsachsen zwischen Hamburg und Berlin, befindet sich bei Kilometer 89.502 in Fahrtrichtung Berlin eine stationäre Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Abschnitt im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist als Kontrollpunkt bekannt, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu überwachen und Auffahrunfälle zu reduzieren. Viele Pendler und Reisende sind mit diesem Abstandsblitzer bereits in Kontakt gekommen. Die Messungen werden hier mit dem Video-Kontroll-System VKS 3.0 durchgeführt.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Die Messstelle liegt auf der A24 im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim, nahe der Gemeinde Stolpe. Dieser Streckenabschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt, das sowohl aus starkem Pendlerverkehr als auch aus viel LKW-Fernverkehr besteht. Die hohe Verkehrsdichte, insbesondere zu Stoßzeiten, erhöht das Risiko von gefährlichen Situationen durch zu dichtes Auffahren. Die Behörden begründen den Einsatz dieses Blitzers mit der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit auf dieser stark frequentierten Route zu gewährleisten und die Unfallzahlen, die oft auf einen unzureichenden Sicherheitsabstand zurückzuführen sind, zu senken.
Funktionsweise des Messgeräts VKS 3.0 an dieser Stelle
Bei dem an der A24 bei km 89.5 eingesetzten Blitzer handelt es sich um das System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH. Es ist kein klassischer "Blitzer", der ein einzelnes Foto schießt. Stattdessen basiert die Messung auf einer Videoaufzeichnung des Verkehrsflusses von einer Autobahnbrücke aus. Mehrere Kameras erfassen einen längeren Streckenabschnitt:
- Eine Übersichtskamera filmt den gesamten Verkehr über eine Distanz von mehreren hundert Metern.
- Eine zweite, detailreichere Kamera wird zur Identifikation des Fahrers und zur Erfassung des Kennzeichens genutzt.
Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) markiert. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, berechnet eine spezielle Software die gefahrene Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ein Verstoß wird dokumentiert, wenn der Abstand über eine längere, nicht nur ganz kurzfristige Strecke unterschritten wird.
Juristische Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die Gerichte die VKS 3.0-Messung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren anerkennen, bietet das System erfahrungsgemäß diverse Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen können. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:
1. Das Problem der lückenlosen Videoaufzeichnung
Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine relevante Strecke nachgewiesen werden. Gerichte fordern oft eine Beobachtungsstrecke von bis zu 300 Metern. Ein entscheidender Experten-Insight ist daher die Prüfung der Beweisakte: Fehlt eine lückenlose Videoaufzeichnung, die den Verstoß über die gesamte geforderte Distanz dokumentiert, ist die Messung angreifbar. Oft enthalten die Akten nur kurze Videoclips oder Einzelbilder, die eine kurzzeitige, möglicherweise unverschuldete Abstandsunterschreitung zeigen, was für eine Verurteilung nicht ausreicht.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messanlage ist typischerweise auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der von der Brücke selbst geworfene Schatten genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Foto zur Fahreridentifikation aufgenommen wird. Dies kann das Gesicht des Fahrers ganz oder teilweise verdecken und eine eindeutige Identifizierung unmöglich machen. Ein solch qualitativ mangelhaftes Beweisfoto ist ein starker Ansatzpunkt, um die Fahrereigenschaft erfolgreich zu bestreiten.
3. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr der A24
Gerade im dichten Pendler- und Reiseverkehr auf der A24 kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor dem eigenen Pkw einschert. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass der Abstand nicht durch ein solches Manöver, sondern durch eigenes Verschulden des Fahrers unterschritten wurde. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, weil das Video den relevanten Verkehrsraum nicht vollständig erfasst, fehlt es an der notwendigen groben Pflichtwidrigkeit für ein Fahrverbot.
4. Ungenaue Messung durch veraltete Referenzlinien
Die Genauigkeit des gesamten VKS-Systems hängt von der exakten Vermessung der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Bauarbeiten können diese Markierungen verblassen, ihre Position leicht verändern oder nicht mehr den ursprünglich in der Akte dokumentierten Maßen entsprechen. Eine Überprüfung des Messprotokolls und ein Abgleich mit dem Eichschein sowie dem Zustand der Fahrbahnmarkierungen kann ergeben, dass die Grundlage der Berechnung fehlerhaft und die Messung somit unverwertbar ist.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (gemessen in x/10 des halben Tachowertes) ab.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Wichtiger Hinweis: Es empfiehlt sich immer, einen Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer an der A24 durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Die Komplexität der VKS-Messtechnik und die formellen Anforderungen an die Messprotokolle bieten oft gute Chancen, ein Bußgeld zu reduzieren oder ein Fahrverbot abzuwenden.




