Abstandsblitzer auf der A24 bei Kilometer 66.458 im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Auf der Bundesautobahn 24, einer der Hauptverkehrsadern zwischen Hamburg und Berlin, befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei Kilometer 66,458 in Fahrtrichtung Berlin eine feste Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen die Behörden auf der unfallträchtigen A24 für mehr Sicherheit sorgen wollen. Insbesondere Abstandsverstöße gelten hier als eine der Hauptunfallursachen. Wer an dieser Stelle geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, doch die Messung ist nicht immer fehlerfrei.
Der genaue Standort des Abstandsblitzers auf der A24
Die Messanlage befindet sich auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin, kurz nach der Anschlussstelle Wittenburg und vor dem Kreuz Schwerin. Dieser Abschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Pendler und den Fernverkehr, gekennzeichnet. Die Messung erfolgt in der Regel von einer Autobahnbrücke aus, um den für das Videosystem notwendigen Überblick über die Fahrstreifen zu gewährleisten. Die genaue Kilometrierung 66,458 verortet den Blitzer in einem Bereich, der oft zu Unachtsamkeit verleitet, da die Strecke hier meist gut ausgebaut und übersichtlich erscheint. Genau das macht den richtigen Sicherheitsabstand umso wichtiger.
Lokaler Kontext: Unfallgeschehen und Verkehrsaufkommen
Die A24 im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist immer wieder Schauplatz von schweren Verkehrsunfällen, bei denen zu geringer Sicherheitsabstand eine entscheidende Rolle spielt. Polizeiberichte aus der Region belegen, dass Auffahrunfälle, gerade im dichten Reise- und Berufsverkehr, keine Seltenheit sind. Die Einrichtung dieses Abstandsblitzers ist eine direkte Reaktion auf diese Unfallhäufung. Ziel ist es, die Fahrzeugführer für die Einhaltung des Mindestabstands zu sensibilisieren und so das Risiko schwerer Kollisionen zu reduzieren. Der Blitzer ist somit ein strategisches Instrument der Verkehrsüberwachung an einem neuralgischen Punkt.
Das Messgerät im Detail: Funktionsweise des VKS 4.5 Systems
An diesem Standort kommt höchstwahrscheinlich das moderne digitale Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses System ist der digitale Nachfolger des älteren VKS 3.0 und arbeitet rein videobasiert. Mehrere Kameras, die auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert sind, zeichnen den Verkehr permanent auf.
Wie die Abstandsmessung funktioniert:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera filmt einen längeren Abschnitt der Autobahn. Eine zweite, hochauflösende Kamera ist für die Identifizierung des Fahrers und des Kennzeichens zuständig.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahnoberfläche sind kaum sichtbare Referenzlinien (weiße Querstriche) in einem exakt vermessenen Abstand aufgebracht.
- Auswertung: Ein geschulter Beamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, wird dessen Geschwindigkeit berechnet. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wird im selben Moment ermittelt.
- Beweismittel: Das Ergebnis ist eine Videosequenz, die den Verstoß dokumentiert, sowie ein hochauflösendes Foto von Fahrer und Kennzeichen.
Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs unfehlbar. Als erfahrener Verkehrsrechts-Experte sehe ich hier regelmäßig vielversprechende Ansatzpunkte für einen Einspruch. Ein Bußgeldbescheid sollte daher nie vorschnell akzeptiert werden.
Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung durch eine Videosequenz. Anders als bei einem einfachen Blitzerfoto muss der Verstoß über eine gewisse Strecke und Dauer nachvollziehbar sein. Ein juristischer Kniff liegt in der Anforderung der kompletten, unkomprimierten Videodatei. Hier zeigt sich oft, dass die vorgeworfene Abstandsunterschreitung nur von sehr kurzer Dauer war. Besonders im dichten Pendlerverkehr auf der A24 kommt es häufig zum sogenannten "Einscherer-Problem": Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Eine nur wenige Sekunden lange Videoaufzeichnung kann diesen entscheidenden Kontext oft nicht lückenlos abbilden, was die Messung anfechtbar macht. Gerichte fordern für eine Verurteilung eine "nicht nur ganz vorübergehende" Unterschreitung des Abstands. Fehlt die lückenlose Aufzeichnung der vorhergehenden Fahrsituation über mindestens 250-300 Meter, kann der Vorwurf oft entkräftet werden.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahreridentifikation. Da die Messanlage auf einer Brücke montiert ist, kann es je nach Sonnenstand zu starkem Schattenwurf durch die Brückenkonstruktion selbst kommen. Fällt dieser Schatten genau im Moment der Aufnahme auf die Windschutzscheibe, ist das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto oft nicht oder nur sehr schlecht zu erkennen. Ist eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht zweifelsfrei möglich, muss das Verfahren eingestellt werden. Zudem können veraltete oder durch Witterung und Abnutzung fehlerhaft eingemessene Referenzlinien auf der Fahrbahn zu falschen Berechnungen führen. Ein Sachverständigengutachten kann hier Abweichungen aufdecken, die die gesamte Messung ungültig machen.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe der Strafe für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen vor, da dies als eine der gefährlichsten Ordnungswidrigkeiten gilt.
Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 103,50 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 128,50 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 188,50 € | 1 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 268,50 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 348,50 € | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeit über 80 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Sicherheitsabstand nicht eingehalten | 53,50 € | 1 |
| ... mit Gefährdung | 58,50 € | 1 |
| ... mit Sachbeschädigung | 63,50 € | 1 |
Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung
Der Abstandsblitzer auf der A24 bei Kilometer 66,458 in Richtung Berlin ist eine ernstzunehmende Messstelle mit empfindlichen Konsequenzen für Abstands-Sünder. Die verwendete VKS-Technik ist jedoch komplex und bietet verschiedene Angriffspunkte. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim erhalten haben, sollten Sie diesen nicht vorschnell akzeptieren. Eine Überprüfung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ist dringend zu empfehlen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die gesamte Messung auf formale und technische Fehler prüfen. Insbesondere die Vollständigkeit der Videoaufzeichnung, die Erkennbarkeit des Fahrers und die Korrektheit der Fahrbahnmarkierungen sind kritische Punkte, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.




