Abstandsblitzer A24 bei km 130.923 nahe Suckow in Fahrtrichtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 24, einer der zentralen Verkehrsachsen zwischen Hamburg und Berlin, ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine hochmoderne Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands installiert. Dieser Abstandsblitzer A24 befindet sich bei Kilometer 130,923 in Fahrtrichtung Berlin, in der Nähe der Ortschaft Suckow. Viele Pendler und Reisende kennen diesen Abschnitt als einen Punkt, an dem die Konzentration besonders gefordert ist, da hier oft dichter Verkehr herrscht und Unachtsamkeiten schnell zu gefährlichen Situationen führen können. Die Überwachung des Sicherheitsabstands soll an diesem neuralgischen Punkt Auffahrunfälle verhindern.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Der Blitzer ist auf einer Brücke montiert, die die Autobahn an der besagten Stelle überspannt. Diese Position ermöglicht es der Video-Messtechnik, den Verkehr über eine längere Distanz zu erfassen und auszuwerten. Die Messung erfolgt kurz vor der Landesgrenze zu Brandenburg. Der Streckenabschnitt der A24 ist hier überwiegend gerade, was hohe Geschwindigkeiten begünstigt und die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands umso wichtiger macht. Gerade im Berufsverkehr oder zu Ferienzeiten kommt es hier häufig zu Kolonnenverkehr, was das Risiko von Abstandsverstößen durch plötzliches Abbremsen oder das Einscheren anderer Fahrzeuge signifikant erhöht.
Unfallschwerpunkt und die Begründung für die Abstandsmessung
Die Installation dieses Blitzersystems ist kein Zufall. Die Behörden begründen die Überwachung an diesem Punkt mit einer Häufung von schweren Auffahrunfällen in der Vergangenheit, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die lange, gerade Strecke verleitet viele Fahrer dazu, unaufmerksam zu werden oder den Abstand zum Vordermann zu unterschätzen. Der Blitzer auf der A24 bei Suckow dient also primär der Verkehrssicherheit und soll das Unfallrisiko durch die disziplinierende Wirkung der Überwachung senken.
Funktionsweise des Messsystems: VKS 3.0 / 4.5 (VINGO)
An diesem Standort kommt ein Video-Kontroll-System (VKS) zum Einsatz, meist in der Version 3.0 oder dem Nachfolger 4.5 des Herstellers VINGO. Dieses System funktioniert anders als klassische Radarfallen, die nur die Geschwindigkeit messen. Der Abstandsblitzer auf der A24 arbeitet mit zwei Kameras, die auf einer Brücke installiert sind.
- Übersichtskamera: Eine Kamera filmt den Verkehr von oben und erfasst eine längere Messstrecke. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passermarken) aufgebracht, die als Kalibrierung für die Messung dienen.
- Fahrerkamera: Eine zweite, hochauflösende Kamera ist für die Identifikation des Fahrers zuständig. Sie löst nur aus, wenn das System einen potenziellen Verstoß registriert.
Die Software analysiert die Videoaufzeichnungen in Echtzeit. Sie berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird der gesetzlich vorgeschriebene halbe Tachowert in Metern unterschritten, dokumentiert das System den Vorfall durch eine kurze Videosequenz und das hochauflösende Foto des Fahrers.
Experten-Einblicke: Mögliche Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die VKS-Systeme als sehr präzise gelten, sind sie nicht fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Prüfung eines Bußgeldbescheides von diesem Blitzer auf der A24 mehrere Punkte genau untersuchen. Hierbei handelt es sich nicht um Tricks, sondern um die Überprüfung, ob die strengen gesetzlichen Vorschriften für ein standardisiertes Messverfahren eingehalten wurden.
Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung durch die Videoaufzeichnung. Für eine valide Messung ist es oft erforderlich, dass eine ausreichend lange Videosequenz (in der Regel mehrere hundert Meter vor der eigentlichen Messlinie) vorliegt, um das Verkehrsgeschehen zweifelsfrei beurteilen zu können. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Sicherheitsabstand unverschuldet zustande kam. Dies ist ein häufiger und juristisch relevanter Ansatzpunkt. Ein plötzliches Einscheren eines anderen Fahrzeugs (das sogenannte "Einscherer-Problem") kann den Abstand abrupt verkürzen, ohne dass der betroffene Fahrer eine Reaktionschance hatte. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A24 ist dieses Szenario realistisch und muss anhand der Videosequenz widerlegt werden können.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahrbahnmarkierungen. Die weißen Referenzlinien müssen exakt eingemessen und in einem einwandfreien Zustand sein. Veraltete, abgenutzte oder durch Baumaßnahmen fehlerhaft aufgetragene Linien können die gesamte Messung unbrauchbar machen. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen, ob die Kalibrierung der Anlage zum Tatzeitpunkt noch den Vorschriften entsprach. Die Genauigkeit der gesamten Messung hängt von diesen Markierungen ab.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand in Metern ab. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei, ob die Geschwindigkeit über oder unter 100 km/h lag.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Gefährdung durch zu geringen Abstand | 35 € | - | - |
Prüfung des Bußgeldbescheides: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes an diesem Abstandsblitzer auf der A24 sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität des Messverfahrens bietet verschiedene Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Es ist ratsam, Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht beantragen zu lassen. Nur so können das Messprotokoll, der Eichschein der Anlage und vor allem die vollständige Videosequenz eingesehen werden. Stellt sich dabei heraus, dass beispielsweise die geforderte Aufzeichnungsdauer nicht eingehalten wurde oder das Einscheren eines anderen Verkehrsteilnehmers den Verstoß provozierte, stehen die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Sanktionen gut. Die Investition in eine anwaltliche Prüfung ist oft geringer als die Kosten, die durch Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot entstehen.




