Abstandsblitzer auf der A24 bei km 130.923 nahe Marnitz/Ruhn
Auf der Bundesautobahn A24 im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bei Kilometer 130.923 in Fahrtrichtung Berlin eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes eingerichtet. Dieser Abstandsblitzer befindet sich in der Nähe der Anschlussstelle Marnitz und nutzt eine Brücke zur Videoerfassung des Verkehrs. Viele Pendler und Reisende in Richtung der Hauptstadt sind hier bereits mit empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten konfrontiert worden. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei und ein genauer Blick auf die Umstände kann sich lohnen.
Die genaue Position des Abstandsblitzers auf der A24
Die Messanlage ist auf der Autobahnbrücke installiert, die bei Kilometerpunkt 130.923 die A24 quert. Von hier aus wird der Verkehr in Richtung Berlin überwacht. Der Messbereich erstreckt sich über mehrere hundert Meter vor der Brücke. Dieser Streckenabschnitt ist durch ein leichtes Gefälle und eine oft hohe Verkehrsdichte gekennzeichnet, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht. Die Behörden begründen die Überwachung an diesem Punkt mit der Unfallprävention, da Abstandsverstöße eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen sind.
Lokaler Kontext: Pendlerverkehr und die Tücken der Strecke
Der Abschnitt der A24 im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist eine wichtige Verkehrsader, die Hamburg mit Berlin verbindet. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu dichtem Kolonnenverkehr. Genau in solchen Situationen steigt die Gefahr, den erforderlichen Sicherheitsabstand kurzzeitig zu unterschreiten. Ein plötzliches Abbremsen des Vordermanns oder das Einscheren eines anderen Fahrzeugs von der rechten Spur kann den Abstand abrupt und unverschuldet verringern – ein Umstand, der bei der Auswertung der Videodaten oft nicht ausreichend gewürdigt wird. Die Brücke selbst kann zudem durch Schattenwurf die Lichtverhältnisse schlagartig ändern, was die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen kann.
Das Messverfahren: Wie funktioniert die VKS 3.0 Brückenmessung?
An dieser Messstelle kommt in der Regel das System VKS 3.0 (Verkehrs-Kontroll-System) zum Einsatz. Dieses video-basierte Verfahren ist auf die Erfassung von Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen von Brücken herab spezialisiert. Es funktioniert ohne den klassischen "Blitz", weshalb viele Fahrer die Messung gar nicht bemerken.
- Videoerfassung: Eine Übersichtskamera auf der Brücke zeichnet den Verkehr auf einer längeren Strecke (oft über 300 Meter) auf.
- Fahreridentifikation: Eine zweite, detailgenauere Kamera (oft kaum sichtbar am Brückenpfeiler oder in der Mittelleitplanke positioniert) wird ausgelöst, wenn das System einen potenziellen Verstoß erkennt, um Fahrer und Kennzeichen zu dokumentieren.
- Auswertung: Speziell geschulte Beamte werten die Videoaufzeichnungen nachträglich aus. Anhand von auf der Fahrbahn aufgebrachten, kaum sichtbaren Referenzlinien wird per Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die VKS-Messung fehleranfällig. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird daher immer die Ermittlungsakte anfordern und auf spezifische Schwachpunkte prüfen. Gerade bei diesem Abstandsblitzer auf der A24 sind einige Punkte besonders relevant.
Ein entscheidender juristischer Ansatzpunkt kann die Videoaufzeichnung selbst sein. Für eine gerichtsfeste Verurteilung muss der Verstoß über eine ausreichend lange Strecke nachweisbar sein. Gerichte fordern oft eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, kann dies die Verwertbarkeit der gesamten Messung infrage stellen, da ein nur kurzzeitiges, unverschuldetes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes nicht ausgeschlossen werden kann.
Ein weiteres, in der Praxis häufiges Problem ist das sogenannte "Einscherer-Problem". Besonders im dichten Pendlerverkehr auf der A24 kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor dem eigenen Pkw die Spur wechselt. Dadurch verkürzt sich der Abstand schlagartig, ohne dass der nachfolgende Fahrer dies verhindern kann. Zwar muss der Abstand dann unverzüglich wieder vergrößert werden, doch wenn die Messung genau in diesem kurzen Moment erfolgt, liegt kein vorwerfbarer Verstoß vor. Die Videoaufzeichnung muss eindeutig belegen, dass der geringe Abstand nicht durch ein solches Manöver verursacht wurde. Eine genaue Analyse des Videos durch einen Sachverständigen ist hier oft entscheidend.
Zuletzt bietet die Fahreridentifikation häufig Anlass zur Kritik. Die zweite Kamera, die den Fahrer ablichtet, kann durch die Positionierung auf oder neben der Brücke ungünstige Winkel erzeugen. Besonders der Schattenwurf der Brücke selbst kann das Gesicht des Fahrers teilweise oder ganz verdecken, was eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich macht. Ist das Foto von schlechter Qualität oder zeigt es nicht eindeutig den Betroffenen, ist ein Bußgeldbescheid angreifbar.
Bußgelder bei Abstandsverstoß (Bußgeldkatalog 2026)
Die Sanktionen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Ein Fahrverbot droht bereits bei geringeren Verstößen.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen: Eine sinnvolle Maßnahme
Wenn Sie von diesem Abstandsblitzer auf der A24 erfasst wurden, sollten Sie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren. Die Fehlerquellen bei einer Brückenmessung sind vielfältig. Eine anwaltliche Prüfung der Messung ist oft der erste Schritt, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder ein hohes Bußgeld zu reduzieren. Ein spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und das gesamte Messverfahren auf formelle und technische Fehler überprüfen.




