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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke auf der A7, Abschnitt 240
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Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke

A7, Abschnitt 240Bayern • km 3.028

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

27. Juli 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke

A7, Abschnitt 240, KM 3.028.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke

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Auf einen Blick: VKS 3.0 bei km 3.028

  • check_circleMessung erfolgt von der Pleichachbrücke, was oft zu starkem Schattenwurf auf dem Fahrerfoto führt.
  • check_circleDas VKS 3.0 System erfordert eine 300m-Aufzeichnung – im dichten Pendlerverkehr oft nicht lückenlos.
  • check_circleHäufiges Problem: Plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge verkürzt den Abstand unverschuldet.
  • check_circleDie weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn können durch Verschleiß ungenau sein und die Messung verfälschen.

Abstandsblitzer auf der A7 bei Unterpleichfeld, km 3.028

Auf der Bundesautobahn A7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte (Ulm), im Bereich der Gemeinde Unterpleichfeld, befindet sich eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern. Bei Abschnitt 240, Kilometer 3.028, wird der Sicherheitsabstand mittels eines Brücken-Blitzers überwacht. Dieser spezielle Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld ist eine wichtige Einnahmequelle für die Behörden und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide bei Pendlern und Fernreisenden auf dieser hochfrequentierten Nord-Süd-Achse.

Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers

Die Messanlage ist strategisch an der Pleichachbrücke installiert. Von dieser Brücke aus überblicken Kameras einen genau definierten Abschnitt der A7. Autofahrer, die in Richtung Süden unterwegs sind, passieren diese Stelle kurz nach der Anschlussstelle Gramschatzer Wald. Das Verkehrsaufkommen ist hier, im Einzugsgebiet von Würzburg, besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr extrem hoch. Dies führt unweigerlich zu stockendem Verkehr und häufigen Spurwechseln – eine Situation, die das Einhalten des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und die Messanlage zu einem Brennpunkt für Abstandsverstöße macht.

Immer wieder kommt es in diesem Bereich der A7 zu Auffahrunfällen, oft bedingt durch zu geringen Sicherheitsabstand bei hoher Geschwindigkeit. Die Installation des Abstandsblitzers wird von den Behörden als präventive Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit begründet.

Technische Details: So funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 3.0

An diesem Standort kommt das Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um eine semi-stationäre Video-Abstandsmessanlage. Die Funktionsweise ist komplex, aber für das Verständnis der potenziellen Fehlerquellen entscheidend:

  • Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Videokameras auf der Pleichachbrücke zeichnen den fließenden Verkehr über eine längere Distanz auf. Auf der Fahrbahn sind weiße, quer verlaufende Referenzlinien markiert, die zuvor exakt eingemessen wurden.
  • Weg-Zeit-Messung: Ein geschulter Messbeamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell oder teilautomatisiert aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, wird dessen Geschwindigkeit berechnet. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt.
  • Fahreridentifikation: Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke oder am Brückenpfeiler positionierte Kamera, die sogenannte Ident-Kamera, fertigt hochauflösende Fotos vom Fahrer und dem Kennzeichen des Fahrzeugs an, das vom System als auffällig markiert wurde. Es erfolgt also kein klassischer „Blitz“ im Moment des Verstoßes.

Bußgelder bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Stand 2026)

Ein zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes angegeben.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 Nein
Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 Nein
Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Zusätzlich zu den Bußgeldern fallen Bearbeitungsgebühren von ca. 28,50 € an.

Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl die Messung mit dem VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist sie keineswegs unfehlbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A7 bei Unterpleichfeld immer die Messung im Detail prüfen. Es gibt mehrere juristisch fundierte Ansatzpunkte, die eine Verteidigung erfolgreich machen können.

1. Das Problem der lückenhaften Videoaufzeichnung

Für eine rechtlich einwandfreie Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine Strecke von mindestens 250-300 Metern nachgewiesen werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es sich nur um eine ganz kurzzeitige, unverschuldete Abstandsunterschreitung handelt. Die Verteidigung sollte daher immer die vollständige Videosequenz anfordern und prüfen, ob der Verstoß tatsächlich über die erforderliche Distanz dokumentiert wurde. Fehlt diese lückenlose 300-Meter-Videoaufzeichnung, weil die Messung beispielsweise zu spät gestartet wurde, ist der Beweis oft nicht mehr haltbar.

2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten

Die Messung erfolgt von der Pleichachbrücke. Je nach Sonnenstand kann dies zu einem erheblichen Problem führen: Der Schattenwurf der Brücke kann das Gesicht des Fahrers auf dem Ident-Foto ganz oder teilweise verdecken. Ist der Fahrer aufgrund von Schatten, einer Sonnenbrille oder der Sonnenblende nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist ein entscheidender Beweis der Bußgeldstelle fehlerhaft. Die Fahreridentifikation ist eine der häufigsten und erfolgreichsten Schwachstellen bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden dieses Blitzers.

3. Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr auf der A7

Gerade im dichten Pendlerverkehr rund um Würzburg ist das „Einscherer“-Szenario an der Tagesordnung. Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und plötzlich drastisch verkürzt. Zwar vermerkt der Messbeamte oft pauschal „Kein Einscheren ersichtlich“, doch die Videoaufzeichnung kann bei genauer Prüfung durch einen Sachverständigen oft ein anderes Bild zeigen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der geringe Abstand durch das Verkehrsverhalten eines Dritten erzwungen wurde, entfällt der Schuldvorwurf.

4. Ungenaue Referenzlinien und Kalibrierungsfehler

Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf der Annahme, dass die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sind. Durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse können diese Markierungen jedoch verblassen oder ihre Position minimal verändern. Eine veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinie kann die gesamte Messreihe unbrauchbar machen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Eichprotokoll und die Kalibrierungsunterlagen der Messstelle anfordern und auf Plausibilität prüfen lassen.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer an der A7 kann sich also lohnen. Betroffene sollten die 14-tägige Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen und den Bescheid von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Bayern

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Unterpleichfeld, A7, Abschnitt 240, km 3.028, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Füssen / Reutte (Ulm) als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Bayern

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
Äußere Passauer Straße 137, 94234 Viechtach

contact_support Erreichbarkeit

  • phone+49 9942 952-0
  • languagehttps://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/pva/index.html
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld an der Pleichachbrücke.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A7, Abschnitt 240 (bei km 3.028) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A7, Abschnitt 240: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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