Abstandsblitzer auf der A7 bei Unterpleichfeld, km 3.028
Auf der Bundesautobahn A7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte (Ulm), im Bereich der Gemeinde Unterpleichfeld, befindet sich eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern. Bei Abschnitt 240, Kilometer 3.028, wird der Sicherheitsabstand mittels eines Brücken-Blitzers überwacht. Dieser spezielle Abstandsblitzer A7 Unterpleichfeld ist eine wichtige Einnahmequelle für die Behörden und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide bei Pendlern und Fernreisenden auf dieser hochfrequentierten Nord-Süd-Achse.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Die Messanlage ist strategisch an der Pleichachbrücke installiert. Von dieser Brücke aus überblicken Kameras einen genau definierten Abschnitt der A7. Autofahrer, die in Richtung Süden unterwegs sind, passieren diese Stelle kurz nach der Anschlussstelle Gramschatzer Wald. Das Verkehrsaufkommen ist hier, im Einzugsgebiet von Würzburg, besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr extrem hoch. Dies führt unweigerlich zu stockendem Verkehr und häufigen Spurwechseln – eine Situation, die das Einhalten des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und die Messanlage zu einem Brennpunkt für Abstandsverstöße macht.
Immer wieder kommt es in diesem Bereich der A7 zu Auffahrunfällen, oft bedingt durch zu geringen Sicherheitsabstand bei hoher Geschwindigkeit. Die Installation des Abstandsblitzers wird von den Behörden als präventive Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit begründet.
Technische Details: So funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um eine semi-stationäre Video-Abstandsmessanlage. Die Funktionsweise ist komplex, aber für das Verständnis der potenziellen Fehlerquellen entscheidend:
- Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Videokameras auf der Pleichachbrücke zeichnen den fließenden Verkehr über eine längere Distanz auf. Auf der Fahrbahn sind weiße, quer verlaufende Referenzlinien markiert, die zuvor exakt eingemessen wurden.
- Weg-Zeit-Messung: Ein geschulter Messbeamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell oder teilautomatisiert aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, wird dessen Geschwindigkeit berechnet. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt.
- Fahreridentifikation: Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke oder am Brückenpfeiler positionierte Kamera, die sogenannte Ident-Kamera, fertigt hochauflösende Fotos vom Fahrer und dem Kennzeichen des Fahrzeugs an, das vom System als auffällig markiert wurde. Es erfolgt also kein klassischer „Blitz“ im Moment des Verstoßes.
Bußgelder bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Stand 2026)
Ein zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes angegeben.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Abstand geringer als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Abstand geringer als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Zusätzlich zu den Bußgeldern fallen Bearbeitungsgebühren von ca. 28,50 € an.
Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die Messung mit dem VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist sie keineswegs unfehlbar. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A7 bei Unterpleichfeld immer die Messung im Detail prüfen. Es gibt mehrere juristisch fundierte Ansatzpunkte, die eine Verteidigung erfolgreich machen können.
1. Das Problem der lückenhaften Videoaufzeichnung
Für eine rechtlich einwandfreie Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine Strecke von mindestens 250-300 Metern nachgewiesen werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es sich nur um eine ganz kurzzeitige, unverschuldete Abstandsunterschreitung handelt. Die Verteidigung sollte daher immer die vollständige Videosequenz anfordern und prüfen, ob der Verstoß tatsächlich über die erforderliche Distanz dokumentiert wurde. Fehlt diese lückenlose 300-Meter-Videoaufzeichnung, weil die Messung beispielsweise zu spät gestartet wurde, ist der Beweis oft nicht mehr haltbar.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messung erfolgt von der Pleichachbrücke. Je nach Sonnenstand kann dies zu einem erheblichen Problem führen: Der Schattenwurf der Brücke kann das Gesicht des Fahrers auf dem Ident-Foto ganz oder teilweise verdecken. Ist der Fahrer aufgrund von Schatten, einer Sonnenbrille oder der Sonnenblende nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist ein entscheidender Beweis der Bußgeldstelle fehlerhaft. Die Fahreridentifikation ist eine der häufigsten und erfolgreichsten Schwachstellen bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden dieses Blitzers.
3. Das „Einscherer“-Problem im dichten Verkehr auf der A7
Gerade im dichten Pendlerverkehr rund um Würzburg ist das „Einscherer“-Szenario an der Tagesordnung. Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und plötzlich drastisch verkürzt. Zwar vermerkt der Messbeamte oft pauschal „Kein Einscheren ersichtlich“, doch die Videoaufzeichnung kann bei genauer Prüfung durch einen Sachverständigen oft ein anderes Bild zeigen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der geringe Abstand durch das Verkehrsverhalten eines Dritten erzwungen wurde, entfällt der Schuldvorwurf.
4. Ungenaue Referenzlinien und Kalibrierungsfehler
Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf der Annahme, dass die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sind. Durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse können diese Markierungen jedoch verblassen oder ihre Position minimal verändern. Eine veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinie kann die gesamte Messreihe unbrauchbar machen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Eichprotokoll und die Kalibrierungsunterlagen der Messstelle anfordern und auf Plausibilität prüfen lassen.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer an der A7 kann sich also lohnen. Betroffene sollten die 14-tägige Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen und den Bescheid von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.




