Abstandsblitzer A93 bei Teublitz: Messstelle Abschnitt 780, km 4.670 in Fahrtrichtung Holledau
Auf der Bundesautobahn A93 bei Teublitz, in Fahrtrichtung Süden (Holledau/München), befindet sich bei Abschnitt 780, Kilometer 4.670 eine stationäre Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Blitzer ist eine feste Größe für viele Pendler und Reisende und hat sich über die Jahre als eine der ertragreichsten Messstellen in der Oberpfalz etabliert. Grund hierfür ist nicht nur das hohe Verkehrsaufkommen, sondern auch die spezifische Funktionsweise des eingesetzten Messgeräts vom Typ VKS 4.5, das Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße videobasiert erfasst.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Der Blitzer an der A93 ist strategisch in einem Bereich platziert, der in der Vergangenheit als Unfallschwerpunkt galt. Die Strecke zwischen Regensburg und dem Dreieck Holledau ist stark frequentiert, was häufig zu dichtem Auffahren und gefährlichen Situationen führt. Insbesondere im Berufsverkehr ist die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands hier von entscheidender Bedeutung. Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert und überwacht von dort aus den fließenden Verkehr. Diese Installationsart ist typisch für Brücken-Abstandsmessungen und bringt spezifische, oft übersehene Schwachstellen mit sich, die für Betroffene relevant sein können.
Die Region um Teublitz hat auf der A93 bereits schwere Unfälle erlebt, was die Installation dieses Überwachungssystems begründet. Die Behörden zielen darauf ab, durch die permanente Überwachung des Sicherheitsabstands die häufigsten Unfallursachen in diesem Streckenabschnitt zu bekämpfen.
Funktionsweise des Messgeräts VKS 4.5 an dieser Stelle
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses moderne Messgerät arbeitet nicht mit einem einzelnen "Blitz" im klassischen Sinne, sondern mit einer kontinuierlichen Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens von einer Autobahnbrücke aus. Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Das System funktioniert wie folgt:
- Videoerfassung: Eine Weitwinkelkamera auf der Brücke filmt einen festgelegten Messbereich von mehreren hundert Metern Länge.
- Weg-Zeit-Messung: Wenn ein Fahrzeug die markierten Linien überfährt, erfasst die Software die benötigte Zeit. Daraus berechnet sie präzise die gefahrene Geschwindigkeit.
- Abstandsberechnung: Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Das System setzt die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge ins Verhältnis und berechnet, ob der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand (halber Tachowert in Metern) unterschritten wurde.
- Fahreridentifikation: Eine zweite, hochauflösende Kamera (oft als "Spot-Kamera" bezeichnet) wird aktiviert, um ein klares Foto des Fahrers und des Kennzeichens zu erstellen, sobald ein Verstoß festgestellt wird.
Der gesamte Vorgang wird digital dokumentiert und ermöglicht eine nachträgliche Auswertung durch geschulte Messbeamte der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach.
Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in der Praxis nicht fehlerfrei. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messung auf Basis der Ermittlungsakte auf verschiedene, oft erfolgreiche Ansatzpunkte prüfen lassen. Gerade bei diesem Abstandsblitzer an der A93 bei Teublitz gibt es systembedingte Besonderheiten.
Ein juristisch fundierter Einspruch stützt sich selten auf die Behauptung, man sei nicht zu schnell gefahren oder habe genug Abstand gehalten. Vielmehr geht es um die formelle und technische Korrektheit der Messung. Ein vielversprechender Ansatzpunkt ist die Auswertung des Videomaterials. Sachverständige stellen gelegentlich fest, dass die zwingend vorgeschriebene lückenlose Videoaufzeichnung über die gesamte Messstrecke (mindestens 250-300 Meter vor dem eigentlichen Messpunkt) nicht durchgängig vorliegt. Fehlen entscheidende Sequenzen, kann der Verstoß nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Besonders relevant ist dies im dichten Pendlerverkehr. Plötzliches, unvorhersehbares Einscheren eines anderen Fahrzeugs – das sogenannte „Einscherer-Problem“ – kann den Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzen. Eine lückenhafte Aufzeichnung kann den Betroffenen hier fälschlicherweise belasten, da der entlastende Hergang nicht dokumentiert ist.
Ein weiterer, oft übersehener Punkt ist die Fahreridentifikation. Da die Kameras von einer Brücke herab filmen, kann der Schattenwurf der Brücke selbst, besonders bei tiefstehender Sonne, das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto unkenntlich machen. Ist die Person am Steuer nicht eindeutig identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid angreifbar. Schließlich lohnt sich auch ein Blick auf die Fahrbahnmarkierungen: Sind die weißen Referenzlinien durch Abnutzung oder fehlerhafte Erneuerung der Fahrbahndecke nicht mehr exakt an der ursprünglich eingemessenen Position, kann dies zu einer Verfälschung der gesamten Weg-Zeit-Berechnung und somit zu einer fehlerhaften Abstandsmessung führen.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Ein Abstandsverstoß auf der Autobahn wird schnell teuer und kann zu einem Fahrverbot führen.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Prüfung des Bußgeldbescheids empfohlen
Wurden Sie von diesem Abstandsblitzer auf der A93 bei Teublitz erfasst, lohnt sich eine genaue Prüfung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids. Aufgrund der technischen Komplexität des VKS 4.5-Systems und der möglichen Fehlerquellen bei der Einrichtung und Auswertung ist die Erfolgsquote für einen Einspruch überdurchschnittlich hoch. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um Ihre Optionen kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das gesamte Verfahren.




