Abstandsblitzer auf der A7 bei Neu-Ulm in Fahrtrichtung Füssen
Auf der Bundesautobahn 7 (A7) bei Neu-Ulm, im Streckenabschnitt 740 bei Kilometer 4,5, ist eine stationäre Abstandsmessanlage in Fahrtrichtung Süden (Füssen/Kempten) installiert. Dieser Abstandsblitzer ist eine wichtige Kontrollstelle zur Durchsetzung des erforderlichen Sicherheitsabstands und zur Reduzierung von Auffahrunfällen, die auf diesem stark frequentierten Abschnitt der A7 leider keine Seltenheit sind.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus
Die A7 im Raum Neu-Ulm ist ein Nadelöhr im Pendler- und Reiseverkehr. Hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Stoßzeiten, führt hier regelmäßig zu dichtem Kolonnenverkehr und erhöht das Risiko von gefährlichen Abstandsunterschreitungen. Aktuelle Unfallmeldungen für den Bereich der A7 bei Neu-Ulm zeigen immer wieder, dass Auffahrunfälle, teils mit schweren Folgen, eine der Hauptursachen für Staus und Sperrungen sind. Die Messstelle befindet sich in einem Bereich, der eine vorausschauende Fahrweise erfordert, um den korrekten Sicherheitsabstand jederzeit einhalten zu können.
Die Technik des Blitzers: Das Messsystem VKS 3.0 im Detail
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Im Gegensatz zu klassischen Blitzern, die ein einzelnes Foto schießen, handelt es sich hierbei um eine Brückenabstandsmessung. So funktioniert das System:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera, meist auf einer Autobahnbrücke montiert, filmt den Verkehr über eine längere, genau vermessene Strecke (oft mehrere hundert Meter).
- Weg-Zeit-Messung: Auf der Fahrbahn sind feine, kaum sichtbare Referenzlinien (weiße Markierungen) aufgebracht. Die Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug zum Überfahren der Markierungen benötigt, dessen Geschwindigkeit sowie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- Kein Blitz: Das System löst keinen sichtbaren Blitz aus. Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke platzierte Kamera (Ident-Kamera), fertigt hochauflösende Aufnahmen von Fahrer und Kennzeichen an, sobald die Auswertesoftware einen potenziellen Verstoß erkennt.
Diese Art der Überwachung ist für Autofahrer oft überraschend, da der eigentliche Verstoß bereits weit vor der Ident-Kamera stattgefunden haben kann.
Juristische Aspekte und bekannte Schwachstellen des VKS 3.0
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, bietet es für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid diverse Ansatzpunkte. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:
1. Die lückenlose Videoaufzeichnung als Beweismittel
Ein entscheidender Punkt für die Gültigkeit der Messung ist die Beweisführung. Das Gericht muss nachvollziehen können, dass der Abstand über eine relevante Strecke und nicht nur für einen kurzen Augenblick zu gering war. Hierzu ist eine lückenlose Videoaufzeichnung des gesamten Vorfalls erforderlich. Experten-Insight: In der Praxis kommt es vor, dass die Beweisakte nur Standbilder oder kurze Videoclips enthält. Fehlt eine durchgehende Aufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messung, die den gesamten Verstoß dokumentiert, kann dies ein starkes Argument sein, um die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids anzuzweifeln. Die Verteidigung kann argumentieren, dass ohne die vollständige Sequenz nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Abstand nur kurzzeitig und unverschuldet unterschritten wurde.
2. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A7 bei Neu-Ulm ist das sogenannte "Einscherer-Problem" eine häufige und oft unverschuldete Ursache für eine Abstandsunterschreitung. Wechselt ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor einem auf die eigene Spur, verkürzt sich der Sicherheitsabstand schlagartig. Juristischer Ansatzpunkt: Kann anhand des Videomaterials nachgewiesen werden, dass ein solches Manöver dem Abstandsverstoß unmittelbar vorausging, trägt der betroffene Fahrer keine Schuld. Die Behörde muss beweisen, dass der Abstand aktiv zu gering gehalten wurde. Oftmals enthalten die Bußgeldbescheide pauschale Formulierungen wie "Ein Einscheren des Vorausfahrenden kann ausgeschlossen werden", was eine genaue Prüfung durch einen Sachverständigen oder Anwalt umso wichtiger macht.
3. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Ident-Kamera zur Erfassung des Fahrers ist oft in Bodennähe positioniert. Da die Messung von einer Brücke aus erfolgt, kann es je nach Sonnenstand und Tageszeit zu starken Schattenwürfen durch die Brückenkonstruktion selbst kommen. Bekannte Schwachstelle: Fällt ein solcher Schatten genau im Moment der Aufnahme auf den Fahrerbereich des Fahrzeugs, kann dies die Identifikation des Fahrers erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ist das Gesicht auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist eine der Grundvoraussetzungen für einen Bußgeldbescheid nicht erfüllt. Dies ist ein klassischer und oft erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch.
4. Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien
Die gesamte Messung basiert auf der korrekten Einmessung der weißen Referenzlinien auf dem Asphalt. Witterung, Abnutzung durch Verkehr und Baumaßnahmen können diese Markierungen über Zeit ungenau werden lassen. Sind die Linien verwittert, schlecht sichtbar oder durch neue Baumaßnahmen nicht mehr an der exakt im Messprotokoll vermerkten Position, kann die gesamte Weg-Zeit-Berechnung fehlerhaft sein. Eine Überprüfung des Eichprotokolls und der letzten Kalibrierung der Messstrecke ist daher bei jedem Einspruch unerlässlich.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Auszug Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen halben Tachowertes ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts | - | - | - |
| 4/10 des halben Tachowerts | - | - | - |
| 3/10 des halben Tachowerts | - | - | - |
| Gefährdung durch zu geringen Abstand | 30 € | 0 | - |
| Sachbeschädigung durch zu geringen Abstand | 35 € | 0 | - |
Einspruch prüfen lassen: Oftmals lohnt es sich
Ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Abstandsmessung ist kein unabwendbares Urteil. Die Komplexität des Messverfahrens VKS 3.0 und die vielfältigen Fehlerquellen bei der Einrichtung und Auswertung machen eine Überprüfung oft sinnvoll. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und das Messprotokoll sowie das komplette Videomaterial auf die hier genannten Schwachstellen prüfen. Die Frist für einen Einspruch beträgt nur 14 Tage nach Zustellung des Bescheids.




