Abstandsblitzer auf der A93 bei Nabburg: Messpunkt bei km 2.100 in Fahrtrichtung Holledau
Auf der Autobahn A93 in der Oberpfalz, in Fahrtrichtung Süden (Holledau/Regensburg), befindet sich bei Kilometer 2.100 im Abschnitt 700 eine der bekanntesten permanenten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern. Dieser Abstandsblitzer bei Nabburg ist eine Schlüsselstelle der Verkehrsüberwachung, die täglich tausende von Pendlern und Reisenden erfasst. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte und einer Historie von schweren Auffahrunfällen wurde dieser Standort zur Überwachung des Sicherheitsabstands ausgewählt. Doch die hier eingesetzte Messtechnik ist nicht unfehlbar und bietet fundierte Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung.
Die genaue Position des Abstandsblitzers A93 bei Nabburg
Der Blitzer ist auf einer Brücke über der A93 installiert, kurz nach der Anschlussstelle Nabburg. Die Kameras des Systems erfassen den Verkehr in Fahrtrichtung Süden. Dieser Streckenabschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet. In der Vergangenheit war dieser Bereich der A93 immer wieder Schauplatz von schweren Verkehrsunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die dichte Verkehrslage und die oft hohen Geschwindigkeiten schaffen ein Risikoumfeld, das die Behörden mit diesem Blitzer zu entschärfen versuchen.
Lokaler Kontext: Unfallschwerpunkt und Baumaßnahmen
Die Region um Nabburg ist verkehrstechnisch stark belastet. In den letzten Jahren gab es immer wieder Meldungen über schwere, teils tödliche Auffahrunfälle auf diesem Autobahnabschnitt. Diese Ereignisse untermauern die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung, werfen aber auch Fragen bezüglich der Verkehrsdichte und -führung auf. Zudem gab und gibt es im Umfeld der Messstelle umfangreiche Baumaßnahmen, unter anderem den Abriss und Neubau von Brücken direkt bei Nabburg. Solche Baumaßnahmen können zu veränderten Fahrbahnmarkierungen oder sogar zu leichten Schwingungen der Brücke führen, auf der die sensible Kameratechnik des Abstandsblitzers montiert ist, was die Präzision der Messung potenziell beeinträchtigen kann.
Technik im Detail: Das Messsystem VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System ist ein sogenannter Brücken-Abstandsblitzer. Es funktioniert nicht mit einem klassischen Blitz, sondern fertigt hochauflösende Videoaufzeichnungen an. Zwei Kameras arbeiten zusammen:
- Übersichtskamera: Sie filmt den Verkehr über eine längere Distanz (oft mehrere hundert Meter) von oben und dokumentiert das Verkehrsgeschehen.
- Detailkamera: Diese Kamera wird aktiviert, wenn die Software einen potenziellen Abstandsverstoß erkennt. Sie fertigt gezielte Aufnahmen zur Identifizierung von Fahrer und Kennzeichen an.
Die Messung erfolgt durch eine Weg-Zeit-Analyse, die auf Basis von festen, auf der Fahrbahn aufgebrachten Referenzlinien (weiße Querstriche) den Abstand und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge berechnet.
Häufige Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in der Praxis fehleranfällig. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird einen Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf mehrere kritische Punkte hin überprüfen:
1. Das „Einscherer-Problem“ im dichten Verkehr
Gerade im morgendlichen Pendlerverkehr auf der A93 ist die Verkehrsdichte extrem hoch. Ein häufiges Szenario ist, dass ein anderes Fahrzeug kurz vor der Messstrecke auf die eigene Spur wechselt und so den Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Juristisch spricht man hier von einem „Einscherer“. Ein Abstandsverstoß darf laut Rechtsprechung nicht nur „ganz vorübergehend“ sein. Die Auswertung der Videoaufzeichnung durch einen Sachverständigen kann klären, ob der Abstand über eine relevante Strecke (üblicherweise mindestens 150-300 Meter) und Dauer (ca. 3 Sekunden) unterschritten wurde oder ob die Situation durch einen plötzlichen Spurwechsel eines Dritten verursacht wurde. Liegt ein solches „Einscheren“ vor, ist der Vorwurf in der Regel nicht haltbar.
2. Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung
Ein entscheidender Punkt für die Anfechtung ist die Beweisführung durch die Behörde. Für eine rechtskräftige Verurteilung muss die gesamte Messsequenz lückenlos dokumentiert sein. Gerichte fordern oft eine Videoaufzeichnung, die das Fahrzeug bereits weit vor dem eigentlichen Messbereich zeigt (ca. 250-300 Meter), um genau das oben genannte „Einscherer“-Problem ausschließen zu können. Ist die Aufzeichnung in der Akte zu kurz oder beginnt sie erst im direkten Messbereich, fehlt der entscheidende Beweis, dass der Abstand nicht durch ein plötzliches Manöver eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurde. Dies stellt einen vielversprechenden Einspruchsgrund dar.
3. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Tageszeit und Sonnenstand kann der Schattenwurf dieser Brücke exakt in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Foto zur Fahreridentifikation aufgenommen wird. Dieser starke Kontrast oder die direkte Abschattung des Fahrerbereichs kann das Gesicht des Fahrers unkenntlich machen. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht eindeutig zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid angreifbar, da die Fahrereigenschaft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Bußgeldkatalog 2026: Strafen für Abstandsverstöße
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Faustregel lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheides dringend empfohlen
Ein Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer auf der A93 bei Nabburg sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität des VKS 3.0 Messverfahrens, kombiniert mit den spezifischen Gegebenheiten wie hohem Verkehrsaufkommen und potenziellen Störfaktoren durch Brückenbauarbeiten, schafft zahlreiche Fehlerquellen. Eine anwaltliche Prüfung durch Akteneinsicht ist der erste und wichtigste Schritt. Nur so kann festgestellt werden, ob die Messung formal und technisch korrekt abgelaufen ist oder ob stichhaltige Gründe für einen erfolgreichen Einspruch vorliegen.




