Abstandsblitzer auf der A96 bei Memmingen in Fahrtrichtung Lindau bei km 1.420
Auf der Bundesautobahn 96, kurz vor dem Autobahnkreuz Memmingen in Fahrtrichtung Lindau, befindet sich bei Kilometer 1.420 im Abschnitt 400 eine der bekanntesten und aktivsten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern. Dieser Blitzer dient der Überwachung des Sicherheitsabstands und ist für viele Pendler und Reisende in Richtung Bodensee und Schweiz eine bekannte Messstelle. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere im Berufsverkehr und zur Urlaubszeit, ist die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands hier von entscheidender Bedeutung, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Lokaler Kontext und Unfallgeschehen am Blitzer A96 Memmingen
Der Abschnitt der A96 im Bereich Memmingen ist ein strategisch wichtiger Verkehrsknotenpunkt, an dem die A7 gekreuzt wird. Die Verkehrsdichte ist hier überdurchschnittlich hoch, was regelmäßig zu Kolonnenbildung und stockendem Verkehr führt. Genau in solchen Situationen kommt es häufig zu gefährlichen Unterschreitungen des Sicherheitsabstands. Polizeimeldungen und regionale Nachrichten berichten immer wieder von Auffahrunfällen in diesem Bereich, die auf zu dichtes Auffahren zurückzuführen sind. Besonders bei Nässe oder plötzlich auftretendem Glatteis, wie es in der Vergangenheit bereits zu Massenkarambolagen führte, wird ein unzureichender Abstand schnell zur fatalen Gefahr. Die feste Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle ist eine direkte Reaktion der Behörden auf das lokale Unfallgeschehen und soll präventiv für mehr Sicherheit sorgen.
Technik und Funktionsweise des Messgeräts VKS 4.5
An diesem Standort kommt das Messsystem VKS 4.5 (Verkehrs-Kontroll-System) der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um eine Brückenabstandsmessung. Das System funktioniert rein videobasiert und misst nicht aktiv die Geschwindigkeit, sondern ermittelt sie indirekt. Hochauflösende Kameras, die auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert sind, zeichnen den Verkehr über eine längere, genau definierte Messstrecke auf. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Die Auswertung erfolgt nachträglich durch geschulte Messbeamte. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, berechnet die Software dessen exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern ermittelt und ins Verhältnis zur Geschwindigkeit gesetzt. Die Faustregel lautet hier: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen. Wird ein Verstoß festgestellt, wird die gesamte Videosequenz als Beweismittel gesichert und ein hochauflösendes Foto des Fahrers erstellt.
Bekannte Schwachstellen und juristische Angriffspunkte
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist die Fehleranfälligkeit in der Praxis nicht zu unterschätzen. Eine anwaltliche Prüfung von Bußgeldbescheiden, die von diesem Blitzer stammen, ist oft erfolgreich. Ein häufiger Ansatzpunkt für einen Einspruch ist die Komplexität der Auswertung. Experten-Einblicke zeigen, dass die Beweisführung stark von der korrekten Handhabung durch den auswertenden Beamten abhängt. Ein subtiler, aber juristisch relevanter Punkt ist die Frage, ob bei der Auswertung wirklich die für den Fahrer günstigste Messung innerhalb der gesamten Videosequenz herangezogen wurde. Insbesondere im dichten Pendlerverkehr rund um Memmingen kann das sogenannte „Einscherer-Problem“ auftreten. Schert ein Fahrzeug knapp vor dem gemessenen Pkw ein, verkürzt sich der Sicherheitsabstand unverschuldet und plötzlich. Zwar geben die Messprotokolle oft pauschal an, ein Einscheren sei nicht erkennbar gewesen, eine genaue Analyse des Beweisvideos durch einen Sachverständigen kann hier jedoch oft das Gegenteil belegen, da die Videoaufzeichnung idealerweise eine Strecke von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie lückenlos dokumentieren muss, um solche Fahrmanöver sicher auszuschließen. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung, ist die Messung angreifbar.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahreridentifikation. Die Videokameras sind auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der dadurch entstehende Schattenwurf der Brücke genau in dem Moment, in dem das entscheidende Foto des Fahrers entsteht, dessen Gesicht verdecken oder so stark kontrastieren, dass eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich wird. Dies stellt einen wesentlichen Ansatzpunkt für einen Einspruch dar. Schließlich ist die korrekte Kalibrierung der Anlage von enormer Bedeutung. Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn müssen exakt eingemessen sein. Durch Witterungseinflüsse und Abnutzung können diese Markierungen verblassen oder ihre Geometrie verändern, was zu Messungenauigkeiten führen kann. Eine veraltete oder fehlerhafte Eichung des Systems ist ebenfalls ein stichhaltiger Grund für einen erfolgreichen Einspruch.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Stand 2026)
Die Sanktionen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Ein Fahrverbot droht bereits bei geringeren Verstößen.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand weniger als vorgeschrieben | 35 € | 0 |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand in Relation zum halben Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 | 180 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 400 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen: Eine lohnende Überlegung
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach aufgrund einer Messung an diesem Abstandsblitzer erhalten haben, ist eine genaue Prüfung der Umstände ratsam. Wie dargelegt, ist das Messverfahren VKS 4.5 anfällig für Fehler, die ein Laie kaum erkennen kann. Die Beauftragung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts kann sich lohnen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das gesamte Beweismaterial, insbesondere das Messvideo und das Eichprotokoll, durch einen technischen Sachverständigen prüfen lassen. Oftmals finden sich hierbei formelle oder technische Fehler, die zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen können. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.




