Abstandsblitzer auf der A9 bei Marktschorgast in Fahrtrichtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 9 (A9) im oberfränkischen Landkreis Kulmbach, kurz vor der Anschlussstelle Marktschorgast, befindet sich bei Abschnitt 260, Kilometer 1.18 eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung in Fahrtrichtung Berlin. Dieser Messpunkt ist seit Jahren eine bekannte Kontrollstelle, die den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen überwacht, um Auffahrunfälle zu reduzieren. Der Blitzer auf der A9 bei Marktschorgast ist eine Schlüsselmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in einem anspruchsvollen Streckenabschnitt.
Lokaler Kontext: Warum wird gerade hier der Sicherheitsabstand kontrolliert?
Der Abschnitt der A9 bei Marktschorgast ist topografisch anspruchsvoll und als Unfallschwerpunkt bekannt. Die Strecke ist durch die sogenannte "Schiefe Ebene" geprägt, ein starkes und langes Gefälle, das von Süden aus dem Fichtelgebirge in Richtung des Main-Tals führt. Diese Gegebenheit verleitet viele Fahrer zu erhöhter Geschwindigkeit, während gleichzeitig der dichte LKW- und Pendlerverkehr das Risiko für unzureichenden Sicherheitsabstand erhöht. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, oft mit mehreren beteiligten Fahrzeugen und hohem Sachschaden, wie lokale Polizeiberichte und Zeitungsartikel belegen. Die Installation des Abstandsblitzers ist eine direkte Reaktion der Verkehrsbehörden auf diese Häufung von Unfällen, die primär auf zu dichtes Auffahren zurückzuführen sind.
Die Messtechnik an diesem Blitzer: So funktioniert das VKS 3.0 System
Bei diesem Blitzer kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Brückenabstandsmessung. Das System funktioniert nicht mit klassischer Radartechnik, sondern basiert auf einer Weg-Zeit-Messung mittels hochauflösender Videokameras, die auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert sind.
Funktionsweise des VKS 3.0 im Detail:
- Referenzlinien: Auf dem Asphalt der A9 sind in diesem Bereich weiße, quer zur Fahrtrichtung verlaufende Referenzlinien aufgebracht. Der Abstand zwischen diesen Linien ist exakt vermessen und in der Akte der Bußgeldstelle hinterlegt.
- Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Videokameras filmen den gesamten Verkehr, der diesen Messbereich durchfährt. Die Software erfasst, in welcher Zeit ein Fahrzeug die Strecke zwischen den Referenzlinien zurücklegt.
- Berechnung: Aus der benötigten Zeit für die definierte Strecke berechnet das System die exakte Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern ermittelt und ins Verhältnis zur Geschwindigkeit gesetzt.
- Blitzer-Foto: Eine separate Kamera, oft tiefer und seitlich positioniert, löst aus und erstellt das bekannte "Blitzerfoto" zur Fahreridentifikation, sobald ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand festgestellt wird.
Juristische Fallstricke und bekannte Schwachstellen des Messverfahrens
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in Fachkreisen für bestimmte Fehleranfälligkeiten bekannt, die Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bieten können. Als Experte im Verkehrsrecht rate ich Betroffenen, eine Messung an diesem Blitzer nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Experten-Einblick: Typische Angriffspunkte bei diesem Abstandsblitzer
Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Akteneinsicht besonders auf die folgenden Punkte achten:
- Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss nicht nur der Moment des Verstoßes selbst, sondern eine längere Wegstrecke davor aufgezeichnet sein. Gerichte fordern oft eine lückenlose Videodokumentation von bis zu 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Dies ist entscheidend, um unverschuldete Abstandsverkürzungen, beispielsweise durch einen plötzlich einscherenden Pkw im dichten Pendlerverkehr, sicher ausschließen zu können. Fehlt diese umfassende Aufzeichnung, ist die Messung oft nicht verwertbar, da das sogenannte "Einscherer-Problem" nicht widerlegt werden kann.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Kameras sind auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn genau im Bereich der Auslösekamera. Dieser Schatten kann das Gesicht des Fahrers auf dem Blitzerfoto so stark abdunkeln, dass eine eindeutige Identifizierung unmöglich wird. Ein anthropologisches Gutachten kann hier oft zu dem Ergebnis kommen, dass die Bildqualität für eine zweifelsfreie Zuordnung nicht ausreicht.
- Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung und Baumaßnahmen können diese Markierungen verblassen oder ihre exakte Position verändern. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Messprotokoll anfordern und prüfen, wann die letzte amtliche Vermessung und Eichung der Referenzstrecke stattgefunden hat. Sind diese Daten veraltet, kann die gesamte Messreihe als fehlerhaft angefochten werden.
Diese Punkte sind keine Garantie für einen Erfolg, stellen aber juristisch fundierte und in der Praxis bewährte Ansatzpunkte dar, um einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot abzuwenden.
Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei zu geringem Sicherheitsabstand
Die Höhe des Bußgeldes und die weiteren Konsequenzen richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen Sicherheitsabstands (halber Tacho-Wert). Hier ist eine Übersicht gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026:
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Wichtiger Hinweis: Zusätzlich zum Bußgeld fallen immer Bearbeitungsgebühren und Auslagen der Bußgeldstelle in Höhe von ca. 28,50 € an.
Fazit und Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Der Abstandsblitzer auf der A9 bei Marktschorgast ist aufgrund der Unfallgefahr an dieser Stelle eine gerechtfertigte Maßnahme der Verkehrsüberwachung. Dennoch ist das eingesetzte Messverfahren VKS 3.0 nicht frei von potenziellen Fehlern. Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach erhalten haben, der auf einer Messung an diesem Blitzer basiert, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des individuellen Falls. Die Chancen, durch einen fundierten Einspruch eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Sanktionen zu erreichen, sind bei diesem speziellen Messgerät und den örtlichen Gegebenheiten überdurchschnittlich hoch. Die Prüfung durch einen Anwalt ist in jedem Fall ratsam.




