Abstandsblitzer auf der B2 bei Langweid in Fahrtrichtung Augsburg
Auf der Bundesstraße 2 bei Langweid am Lech, im Abschnitt 1740 bei Kilometer 1.379, befindet sich eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Augsburg ist eine bekannte Kontrollstelle für viele Pendler und Reisende. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte auf diesem Abschnitt der B2 kommt es hier häufig zu Unterschreitungen des Mindestabstands, was regelmäßig zu Bußgeldbescheiden, Punkten in Flensburg und Fahrverboten führt. Die Überwachung an diesem Punkt zielt darauf ab, Auffahrunfälle zu reduzieren, die eine häufige Unfallursache auf stark befahrenen Bundesstraßen darstellen.
Der genaue Standort des Abstandsblitzers an der B2
Die Messanlage ist in der Regel auf einer Brücke über der B2 montiert, kurz vor der Anschlussstelle Langweid. Von dieser erhöhten Position aus erfasst das System den fließenden Verkehr in Richtung Augsburg. Autofahrer, die von Donauwörth kommen, passieren diese Stelle auf ihrem Weg in den Augsburger Raum. Die hohe Verkehrsdichte, besonders im Berufsverkehr, führt oft zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands erschwert und die Messanlage häufig auslöst.
Technik im Einsatz: Das VKS-System (VKS 3.0 / VKS 4.5)
Funktionsweise der Video-Kontroll-Systeme
An diesem Standort kommen in der Regel Video-Kontroll-Systeme der Firma VIDIT zum Einsatz, meist der Typ VKS 3.0 oder der digitale Nachfolger VKS 4.5. Diese Systeme sind keine klassischen „Blitzer“, die nur ein einzelnes Foto schießen. Stattdessen fertigen sie eine Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens über eine längere, eingemessene Strecke an. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien oder Passpunkte markiert. Anhand dieser Markierungen berechnet eine spezielle Software die Geschwindigkeit der Fahrzeuge sowie den Abstand zum Vordermann. Ein Verstoß wird nur dann geahndet, wenn der Abstand über eine bestimmte Strecke und Dauer hinweg signifikant unterschritten wird.
Bekannte Schwachstellen und juristische Ansatzpunkte
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Auswertung fehleranfällig. Die Beweisführung stützt sich maßgeblich auf die Videoaufzeichnung, deren Auswertung teils manuell durch geschulte Beamte erfolgt. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird hier genau ansetzen. So ist beispielsweise zu prüfen, ob die für eine lückenlose Beweisführung essenzielle Videoaufzeichnung der gesamten relevanten Messstrecke (oft mehrere hundert Meter vor dem eigentlichen Messpunkt) in der Akte vorhanden und von ausreichender Qualität ist. Fehlt diese oder ist sie zu kurz, kann die Fahrsituation, die zum geringen Abstand führte, oft nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Fahreridentifikation. Die hochauflösende Kamera für das Fahrerfoto wird separat ausgelöst. Insbesondere bei tiefstehender Sonne oder durch den Schattenwurf von der Brücke, auf der die Hauptkamera montiert ist, kann das Gesicht des Fahrers oft nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Ist die Person auf dem Foto nicht klar erkennbar, ist der Bußgeldbescheid angreifbar.
Lokaler Kontext: Unfallschwerpunkt und hohes Verkehrsaufkommen
Die B2 zwischen Langweid und Augsburg ist ein stark frequentierter Abschnitt, der für hohes Pendleraufkommen und damit verbundene Unfälle bekannt ist. Immer wieder kommt es hier zu Auffahrunfällen, oft bedingt durch zu geringen Sicherheitsabstand bei hoher Geschwindigkeit und plötzlichem Abbremsen des Vordermanns. Genau hier liegt ein juristischer Knackpunkt, der oft übersehen wird: das sogenannte „Einscherer-Problem“. Wenn ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen auf Ihre Spur wechselt, verkürzt sich Ihr Abstand unverschuldet und plötzlich. Die Videoaufzeichnung muss belegen, dass Sie ausreichend Zeit hatten, den Sicherheitsabstand wiederherzustellen. In der Hektik der manuellen Auswertung durch die Behörde können solche Fahrmanöver übersehen werden, was einen fundierten Einspruch rechtfertigen kann.
Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei Abstandsverstößen
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (halber Tachowert) ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 103,50 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 133,50 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 203,50 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 283,50 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowertes | 363,50 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Sicherheitsabstand nicht eingehalten | 53,50 € |
| ... mit Gefährdung | 58,50 € |
| ... mit Sachbeschädigung | 63,50 € |
Experten-Tipp: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid prüfen
Ein Bußgeldbescheid aufgrund einer Abstandsmessung an der B2 bei Langweid sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Eine anwaltliche Prüfung der Messung ist oft vielversprechend. Ein entscheidender technischer Aspekt, der in einem Einspruchsverfahren eine Rolle spielen kann, ist die Kalibrierung der Messanlage und der Zustand der Fahrbahnmarkierungen. Für eine gültige Messung müssen die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahndecke exakt eingemessen und im Messprotokoll dokumentiert sein. Durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse können diese Markierungen verblassen oder ihre Position leicht verändern. Eine veraltete oder fehlerhafte Einmessung der Referenzpunkte kann die gesamte Berechnung von Abstand und Geschwindigkeit verfälschen und somit die Messung juristisch anfechtbar machen. Fordern Sie daher über einen Anwalt stets die vollständige Akte inklusive des Messprotokolls und des Eichscheins an, um solche Ungenauigkeiten aufzudecken.




