Abstandsblitzer auf der A99 bei Hohenbrunn, Abschnitt 520, km 1.625
Auf dem stark frequentierten Münchner Autobahnring A99, in Fahrtrichtung des Autobahndreiecks Süd-West (Überleitung zur A96 Richtung Lindau), befindet sich bei Kilometer 1.625 im Gemeindegebiet von Hohenbrunn eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer ist eine der am meisten gefürchteten Anlagen im Großraum München, da er nicht die Geschwindigkeit, sondern den oft unterschätzten Abstand zum Vordermann misst – ein Verstoß, der schnell zu hohen Bußgeldern und Fahrverboten führen kann.
Die Gefahrenzone: Warum wird genau hier der Sicherheitsabstand überwacht?
Der Abschnitt der A99 bei Hohenbrunn ist ein Nadelöhr im Münchner Pendler- und Reiseverkehr. Hier treffen hohe Verkehrsaufkommen, Spurwechsel und unterschiedliche Geschwindigkeiten aufeinander, was das Risiko für schwere Auffahrunfälle signifikant erhöht. Die Verkehrspolizeiinspektion Hohenbrunn, zuständig für diesen Autobahnabschnitt, verzeichnet hier regelmäßig gefährliche Situationen durch zu dichtes Auffahren. Schwere Unfälle, wie der tragische Geisterfahrerunfall unweit dieser Stelle, unterstreichen die Notwendigkeit intensiver Verkehrsüberwachung, um die Sicherheit zu erhöhen. Der Blitzer soll präventiv wirken und die Fahrzeugführer zur Einhaltung des lebenswichtigen Sicherheitsabstands anhalten.
Das Messsystem im Detail: VKS 3.0 / 4.5 Videokontrollsystem
An diesem Standort kommt ein modernes Videokontrollsystem zum Einsatz, in der Regel das System VKS 3.0 oder das Nachfolgemodell VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH. Im Gegensatz zu klassischen Blitzern, die nur ein einzelnes Foto aufnehmen, fertigt dieses System eine Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens an. Kameras, die auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert sind, filmen den Verkehr über eine längere Distanz. Feste Markierungspunkte auf der Fahrbahn dienen als Referenz, um mittels einer Weg-Zeit-Analyse sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand zwischen den Fahrzeugen exakt zu berechnen. Erst wenn die Auswertungssoftware einen Verstoß gegen den Sicherheitsabstand feststellt, wird eine hochauflösende Aufnahme des Fahrers und des Kennzeichens erstellt.
Bußgelder und Strafen bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Bußgeldkatalog 2026)
Ein Abstandsverstoß auf der Autobahn ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen sind empfindlich und gestaffelt nach der gefahrenen Geschwindigkeit und der Geringfügigkeit des Abstands. Der Gesetzgeber orientiert sich dabei an der Faustregel "halber Tachowert in Metern".
Strafen bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Strafen bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen? Experten-Einblicke und bekannte Schwachstellen des Systems
Auch wenn moderne Messsysteme wie das VKS 3.0 als standardisierte Messverfahren gelten, sind sie nicht unfehlbar. Ein Bußgeldbescheid sollte daher nie ungeprüft akzeptiert werden. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formelle und technische Fehler überprüfen. Gerade bei diesem Blitzer auf der A99 bei Hohenbrunn gibt es Ansatzpunkte, die eine genaue Prüfung rechtfertigen können.
Juristische Angriffspunkte bei diesem Abstandsblitzer:
- Das "Einscherer-Problem": Der dichte Verkehr auf dem Münchner Ring führt häufig dazu, dass andere Fahrzeuge plötzlich und ohne Verschulden des Hinterherfahrenden in die eigene Spur einscheren. Dadurch wird der Sicherheitsabstand abrupt und unvorhersehbar verkürzt. Zwar soll die Videoaufzeichnung solche Manöver dokumentieren, doch die entscheidende Frage ist, ob dem betroffenen Fahrer genügend Zeit zur Reaktion und Wiederherstellung des korrekten Abstands blieb. Die Rechtsprechung fordert, dass ein Abstandsverstoß "nicht nur ganz vorübergehend" sein darf. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die Dauer der Unterschreitung für einen vorwerfbaren Verstoß ausreicht.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Kameras sind auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment über das Fahrzeug huschen, in dem das Fahrerfoto erstellt wird. Ist das Gesicht des Fahrers dadurch ganz oder teilweise verdeckt und eine eindeutige Identifizierung nicht zweifelsfrei möglich, kann dies ein erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch sein. Die Behörde muss die Fahrereigenschaft lückenlos nachweisen.
- Fehlende oder lückenhafte Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Messung nachvollziehbar sein. Gerichte fordern hierfür oft eine lückenlose Videoaufzeichnung der vorausgehenden Strecke von ca. 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt. Diese Aufzeichnung soll beweisen, dass der Abstand nicht durch ein plötzliches Bremsen des Vordermanns oder eben durch einen "Einscherer" verursacht wurde. Sollte diese Aufzeichnung in der Akte fehlen oder Lücken aufweisen, kann die Verwertbarkeit der gesamten Messung in Frage gestellt werden.
- Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Berechnung. Durch Witterung, Abnutzung oder neue Fahrbahnbeläge können diese Markierungen ihre exakte Position verändern. Ein Gutachter kann im Zweifel überprüfen, ob die in der Akte dokumentierte Einmessung der Messstelle noch mit den realen Gegebenheiten exakt übereinstimmt. Kleinste Abweichungen können hier bereits zu falschen Messergebnissen führen.
Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist oft kostenlos und kann Klarheit darüber verschaffen, ob sich ein Einspruch in Ihrem individuellen Fall lohnt. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.




