Abstandsblitzer auf der A3 bei Heroldsberg in Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Auf der Bundesautobahn 3 (A3) im Bereich Heroldsberg, kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg, befindet sich bei Abschnitt 720, Kilometer 2.791 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main / Würzburg eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer ist bei Pendlern und Fernfahrern gleichermaßen bekannt und gefürchtet, da er in einem stark frequentierten Abschnitt des fränkischen Autobahnnetzes positioniert ist.
Lokaler Kontext und besondere Gefahrensituation am Blitzer
Der Blitzer auf der A3 bei Heroldsberg ist strategisch kurz vor dem stark befahrenen Autobahnkreuz Nürnberg platziert. Dieser Abschnitt ist geprägt durch hohen Pendlerverkehr aus dem Nürnberger Umland sowie dichten Fernverkehr. Die Verkehrsdichte führt häufig zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands zu einer permanenten Herausforderung macht. Die Messanlage befindet sich direkt auf der Brücke der Straße "Am Kalchreuther Weg", die die A3 überspannt. Diese Positionierung ist entscheidend für die Funktionsweise der Anlage, birgt aber auch spezifische, ortsgebundene Fehlerquellen.
Unfallschwerpunkt und Präventionsmaßnahmen
Die Autobahndirektion Nordbayern und die Polizei Mittelfranken begründen die Notwendigkeit dieser Abstandsmessung mit der hohen Zahl von Auffahrunfällen in diesem Bereich. In der Vergangenheit kam es hier, insbesondere im Berufsverkehr, wiederholt zu schweren Unfällen aufgrund von zu geringem Sicherheitsabstand. Der Blitzer dient daher als präventive Maßnahme, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und die Unfallzahlen zu senken. Dennoch bleibt der Abschnitt, auch durch die nahegelegene Anschlussstelle Nürnberg-Nord, ein Nadelöhr mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Das Messverfahren: Funktionsweise des VKS 4.5 an diesem Standort
An diesem Standort kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit das digitale Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses moderne System hat das ältere, analoge VKS 3.0 weitgehend abgelöst. Die Abstandsmessung erfolgt nicht durch einen einzelnen „Blitz“, sondern durch eine hochauflösende Videoaufzeichnung des Verkehrsflusses von der Brücke herab.
Technische Details der Abstandsmessung
Zwei Kameras sind hierbei entscheidend:
- Die Tat-Kamera: Sie filmt den Verkehr über eine längere, genau eingemessene Strecke von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um diese Linien zu überqueren, berechnet die Software exakt dessen Geschwindigkeit.
- Die Ident-Kamera: Diese Kamera mit Teleobjektiv ist für die Fahreridentifikation zuständig. Stellt die Software einen Abstandsverstoß fest, löst sie diese zweite Kamera aus, um ein hochauflösendes Foto des Fahrers und des Kennzeichens zu erstellen.
Die Auswertung der Videosequenz erfolgt später durch geschulte Beamte der Zentralen Bußgeldstelle. Diese legen manuell Messpunkte an den Fahrzeugen im Video fest, um den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen über die definierte Messstrecke zu ermitteln. Das Ergebnis ist dann Grundlage für den Bußgeldbescheid.
Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Abstandsmessung mit dem VKS 4.5 keineswegs fehlerfrei. Als Experte für Verkehrsrecht sind mir diverse Schwachstellen bekannt, die an diesem spezifischen Standort bei Heroldsberg relevant sein können und eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides rechtfertigen.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen des Systems
Ein Einspruch kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn formelle oder technische Fehler im Messverfahren nachgewiesen werden. Hier sind einige subtile, aber juristisch relevante Ansatzpunkte:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtskräftige Verurteilung ist eine lückenlose Videoaufzeichnung der Tat über eine Strecke von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt essenziell. Nur so kann das Fahrverhalten über einen längeren Zeitraum beurteilt werden. Fehlt diese Aufzeichnung in der Akte oder ist sie zu kurz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Abstand nur eine kurzfristige, unverschuldete Momentaufnahme war. Eine anwaltliche Akteneinsicht ist hier unerlässlich, um die Vollständigkeit der Beweismittel zu prüfen.
- Das "Einscherer-Problem": Gerade im dichten Pendlerverkehr rund um Nürnberg ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs ein häufiges Szenario. Dadurch wird der eigene Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Videoaufzeichnung muss beweisen, dass der Abstand über eine längere Strecke schuldhaft unterschritten wurde und nicht auf das Fahrmanöver eines Dritten zurückzuführen ist. Oft wird dies bei der Auswertung nicht ausreichend berücksichtigt.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf der Brücke "Am Kalchreuther Weg" montiert. Je nach Tageszeit und Sonnenstand wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug aus der Sonne in diesen Schatten (oder umgekehrt), kann dies das Ident-Foto erheblich beeinträchtigen. Starke Kontraste oder ein teilweise im Schatten liegendes Gesicht können die eindeutige Identifizierung des Fahrers unmöglich machen. Dies ist ein oft übersehener, aber sehr starker Angriffspunkt in einem Bußgeldverfahren.
- Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung oder Baumaßnahmen können diese Linien verblassen oder ihre exakte Position verändern. Es muss über das Messprotokoll nachgewiesen werden, dass die Messstelle vor der Messung korrekt und aktuell eingemessen wurde. Besonders bei einem Upgrade von VKS 3.0 auf 4.5 kann es vorkommen, dass alte Messstellenprotokolle fälschlicherweise weiterverwendet werden.
Betroffene sollten einen Bußgeldbescheid von diesem Blitzer daher nicht vorschnell akzeptieren. Eine Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dringend anzuraten, um die individuellen Erfolgschancen eines Einspruchs basierend auf der Aktenlage zu bewerten.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes gemessen.
Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Zusätzlich zu den Bußgeldern fallen in der Regel Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 € an.




