Abstandsblitzer A3 bei Heroldberg, Fahrtrichtung Frankfurt (Abschnitt 720, km 2.791)
Auf der Bundesautobahn 3 (A3) im Bereich Heroldberg, kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg, befindet sich bei Abschnitt 720, Kilometer 2.791 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Blitzer ist eine der am häufigsten auslösenden Anlagen in der Metropolregion Nürnberg und sorgt bei vielen Pendlern und Fernfahrern für teure Bußgeldbescheide. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der spezifischen Funktionsweise der Messanlage ergeben sich jedoch immer wieder Ansatzpunkte für eine genaue Überprüfung des Abstandsverstoßes.
Die genaue Position des Abstandsblitzers auf der A3 bei Heroldberg
Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert und überwacht den Verkehr in Richtung Würzburg/Frankfurt. Dieser Abschnitt der A3 ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr. Die Dichte an Fahrzeugen erhöht hier signifikant das Risiko für Auffahrunfälle, weshalb die Behörden an dieser Stelle den Sicherheitsabstand streng kontrollieren. Der Blitzer befindet sich strategisch günstig nach einer leichten Senke und vor dem verkehrsreichen Kreuz Nürnberg, wo häufige Spurwechsel an der Tagesordnung sind.
Lokaler Kontext: Hohe Verkehrsdichte und Unfallgeschehen
Die A3 im Raum Erlangen-Nürnberg ist einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte in Bayern. Staumeldungen, insbesondere zwischen dem Kreuz Fürth/Erlangen und dem Kreuz Nürnberg, sind alltäglich. Genau in diesem Nadelöhr ist der Abstandsblitzer platziert. Die Feuerwehr Heroldsberg sowie die Verkehrspolizei Erlangen rücken regelmäßig zu Einsätzen auf diesem Teilstück aus. Oftmals sind die Ursachen Auffahrunfälle, die direkt auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Der Blitzer soll hier präventiv wirken, führt aber durch die Messmethode im dichten Verkehr auch zu fragwürdigen Ergebnissen.
Technik des Blitzers: Das Messsystem VKS 3.0/4.5 im Detail
Bei der Anlage handelt es sich um ein Brücken-Abstandsmesssystem vom Typ VIDIT VKS 3.0 oder dem Nachfolger VKS 4.5. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen Blitz, sondern mit hochauflösenden Videokameras. So funktioniert die Messung im Detail:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera auf der Brücke filmt den Verkehr über eine längere Distanz (oft 300 Meter).
- Weg-Zeit-Messung: Auf der Fahrbahn sind weiße, oft unscheinbare Markierungslinien aufgebracht. Das VKS-System berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug für das Durchfahren dieser definierten Strecke benötigt, dessen Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
- Fahrer- und Kennzeichen-Foto: Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke oder am Brückenpfeiler positionierte Kamera, fertigt bei einem festgestellten Verstoß ein hochauflösendes Foto zur Identifizierung von Fahrer und Kennzeichen an.
Das Fehlen eines sichtbaren Blitzes führt oft dazu, dass Betroffene den Verstoß erst mit dem Eintreffen des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides bemerken.
Experten-Einblicke: Juristische Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung des Sicherheitsabstands mit dem VKS-System fehleranfällig. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Prüfung Ihres Falles insbesondere folgende Aspekte beleuchten:
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Pendlerverkehr
Gerade im zähfließenden Verkehr auf der A3 bei Heroldberg ist es ein bekanntes Phänomen: Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur. Dadurch wird der zuvor korrekt eingehaltene Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die VKS-Anlage registriert in diesem Moment nur den zu geringen Abstand, nicht aber dessen Ursache. Ein entscheidender Punkt für einen erfolgreichen Einspruch ist hier die Auswertung der gesamten Videoaufzeichnung. Fehlt eine lückenlose 300-Meter-Videoaufzeichnung vor dem eigentlichen Messpunkt, lässt sich oft nicht mehr beweisen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur durch einen plötzlichen „Einscherer“ unterschritten wurde. Dies kann ein entscheidender Verfahrensfehler sein, da dem Betroffenen keine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Messanlage ist auf einer Brücke installiert. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf dieser Brücke zu erheblichen Problemen bei der Fahreridentifikation führen. Fällt der Schatten genau in dem Moment auf das Cockpit, in dem die Identifikationskamera auslöst, kann das Gesicht des Fahrers teilweise oder vollständig verdeckt sein. Ein solches Foto ist als Beweismittel für die Fahrereigenschaft unbrauchbar. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und das Beweisfoto genau auf solche Mängel, wie Reflexionen oder eben Schattenwürfe, prüfen. Ist die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, muss das Verfahren in der Regel eingestellt werden.
3. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien
Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf den weißen Referenzlinien auf der Fahrbahndecke. Diese müssen exakt vermessen und in regelmäßigen Abständen geeicht und überprüft werden. Durch Witterungseinflüsse, Abrieb durch den Verkehr oder auch kleine Fahrbahnreparaturen können diese Linien verblassen oder ihre Position minimal verändern. Bereits kleinste Abweichungen bei der Einmessung können zu signifikanten Messfehlern führen, die sich zuungunsten des Fahrers auswirken. Die Überprüfung des Messprotokolls auf die Aktualität der Eichung und die korrekte Kalibrierung der Anlage ist daher ein Standardverfahren bei der Verteidigung gegen einen Abstandsverstoß an diesem Blitzer.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Sicherheitsabstands (halber Tachowert) ab. Der Bußgeldkatalog für 2026 sieht folgende Sanktionen vor:
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Fazit: Einspruch kann sich lohnen
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A3 bei Heroldberg sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der Messtechnik und die dichte Verkehrssituation vor Ort bieten oft valide Anfechtungspunkte. Wenn Ihnen ein Abstandsverstoß vorgeworfen wird und insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts zur Prüfung der Messung dringend zu empfehlen. Nach Einlegung des Einspruchs hat Ihr Anwalt die Möglichkeit, die vollständige Ermittlungsakte, inklusive des Messvideos und des Eichscheins, anzufordern und auf die hier beschriebenen Fehlerquellen zu überprüfen.




