Abstandsblitzer A92 bei Freising, km 1.235 in Fahrtrichtung München
Auf der Bundesautobahn A92, einer der Hauptverkehrsadern in Bayern, die München mit dem bayerischen Osten verbindet, befindet sich bei Abschnitt 220, Kilometer 1.235 nahe Freising eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung München ist für viele Pendler und Reisende eine bekannte, aber oft auch gefürchtete Messstelle. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere im Berufsverkehr, kommt es hier häufig zu Unterschreitungen des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, was empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote nach sich ziehen kann.
Die genaue Position des Abstandsblitzers und die Gefahrenzone
Der Blitzer ist auf der vielbefahrenen Strecke in Richtung Landeshauptstadt München positioniert, kurz nach der Anschlussstelle Freising-Ost. Dieser Abschnitt der A92 ist durch eine hohe Verkehrsdichte gekennzeichnet. Die Nähe zum Flughafen München (Franz Josef Strauß) sorgt für zusätzlichen Verkehr durch Zubringer und Reisende. Die Messanlage überwacht hier gezielt den Sicherheitsabstand der Fahrzeuge, da zu dichtes Auffahren eine der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Autobahnen darstellt. Die Verkehrspolizeiinspektion Freising hat diesen Bereich als Unfallschwerpunkt identifiziert, weshalb die permanente Überwachung als präventive Maßnahme dient.
Messsystem im Einsatz: Das VKS 3.0 Brücken-Messgerät
An diesem Standort kommt das bewährte, aber auch in Fachkreisen diskutierte Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) zum Einsatz. Dieses videobasierte System wird typischerweise auf Autobahnbrücken installiert. Zwei Kameras erfassen das Verkehrsgeschehen über eine vordefinierte, genau vermessene Strecke auf der Fahrbahn. Eine Übersichtskamera filmt den gesamten Verkehrsfluss, um die Situation zu dokumentieren. Eine zweite, hochauflösende Kamera, die sogenannte Identifikationskamera, wird ausgelöst, sobald das System einen potenziellen Abstandsverstoß erkennt. Sie fertigt dann die für den Bußgeldbescheid entscheidenden Fotos des Fahrers und des Kennzeichens an. Die Auswertung erfolgt nachträglich durch geschulte Messbeamte, die anhand der Videoaufzeichnung und der eingeblendeten Daten die genaue Geschwindigkeit und den Abstand zwischen den Fahrzeugen ermitteln.
Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei zu geringem Sicherheitsabstand
Die Höhe des Bußgeldes für einen Abstandsverstoß hängt maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert der Abstandsunterschreitung (gemessen in "halber Tachowert") ab. Der aktuelle Bußgeldkatalog für das Jahr 2026 sieht folgende Sanktionen vor:
Strafen bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | Nein |
Strafen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen? Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen des Blitzers
Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A92 ist nicht immer unanfechtbar. Gerade das VKS 3.0 System bietet, trotz seiner Anerkennung als standardisiertes Messverfahren, einige Angriffspunkte, die ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen sollte. Ein Einspruch kann sich lohnen, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht.
Mögliche Fehlerquellen bei der Abstandsmessung:
- Das "Einscherer-Problem": Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A92 Richtung München kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug kurz vor der Messstelle auf Ihre Spur wechselt. Dadurch wird Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Auswertung durch den Messbeamten muss diesen Umstand berücksichtigen. Ein erfahrener Gutachter kann anhand der Videosequenz oft nachweisen, ob ein solcher Spurwechsel den gemessenen Verstoß verursacht hat. In der Akte steht zwar oft der pauschale Satz, ein Einscheren sei nicht erkennbar gewesen, doch eine genaue Analyse des Videos kann hier das Gegenteil beweisen.
- Fehlerhafte oder fehlende Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung ist eine lückenlose Videoaufzeichnung über eine längere Strecke (in der Regel mehrere hundert Meter) vor dem eigentlichen Messpunkt erforderlich. Nur so lässt sich die Verkehrssituation und das Verhalten des Fahrers objektiv beurteilen. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, kann die Messung angreifbar sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Abstand nur für einen sehr kurzen, nicht vorwerfbaren Moment unterschritten wurde.
- Ungenügende Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Identifikationsfoto ausgelöst wird. Dies kann das Gesicht des Fahrers so stark verschatten, dass eine eindeutige Identifizierung unmöglich wird. Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar.
- Veraltete oder fehlerhafte Messpunkte: Die Messung basiert auf weißen Referenzlinien, die auf die Fahrbahn aufgebracht sind. Witterung und Abnutzung können diese Markierungen verblassen lassen oder ihre Position minimal verändern. Wenn die Kalibrierung des Systems nicht regelmäßig überprüft wird und die realen Markierungen nicht mehr exakt mit den im System hinterlegten Werten übereinstimmen, kann dies zu Messungenauigkeiten führen, die sich zugunsten des Betroffenen auswirken können.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach erhalten haben, ist es ratsam, nicht vorschnell zu zahlen. Eine Überprüfung der Messung durch einen Anwalt kann sich lohnen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das gesamte Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts und vor allem die komplette Videosequenz einsehen, um potenzielle Fehler aufzudecken.




