Abstandsblitzer auf der A8 bei Eurasburg in Fahrtrichtung München (km 2.706)
Auf der Bundesautobahn 8 (A8) im Abschnitt 420, bei Kilometer 2.706, befindet sich eine der bekanntesten Messstellen zur Überwachung des Sicherheitsabstands in Bayern. In Fahrtrichtung München, nahe der Gemeinde Eurasburg, wird hier regelmäßig mit dem Video-Kontroll-System (VKS) der Abstand zwischen den Fahrzeugen gemessen. Dieser Streckenabschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr, gekennzeichnet. Häufige Spurwechsel und dichtes Auffahren führen hier oft zu gefährlichen Situationen und sind der Grund für die intensive Überwachung.
Die genaue Position und Besonderheiten des Abstandsblitzers an der A8
Die Messanlage ist strategisch günstig auf einer Brücke über der A8 platziert. Von dieser erhöhten Position aus können die Kameras den Verkehrsfluss über eine lange Distanz erfassen und aufzeichnen. Für viele Fahrer ist der Blitzer an der A8 bei Eurasburg kaum im Voraus zu erkennen, da es sich nicht um einen klassischen Blitzer mit einem sichtbaren Blitzlicht handelt. Die Aufzeichnungen erfolgen rein videobasiert, was die Messung besonders unauffällig macht. Die hohe Verkehrsdichte auf diesem Abschnitt der A8 Richtung München begünstigt Situationen, in denen der Sicherheitsabstand, oft unabsichtlich, unterschritten wird.
Technik im Einsatz: Das Messgerät VKS 4.5
An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Messgerät VKS 4.5 (Verkehrs-Kontroll-System) zum Einsatz. Dieses System ist auf die videobasierte Erfassung von Abstandsverstößen spezialisiert. Es funktioniert nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera filmt den Verkehr auf einer festgelegten Messstrecke von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert, die später bei der Auswertung als Bezugspunkte dienen.
- Fahrer- und Kennzeichenkamera: Eine zweite, oft unauffällig am Brückenpfeiler oder in der Mittelleitplanke positionierte Kamera, wird bei einem Verdacht auf einen Verstoß aktiviert. Sie fertigt hochauflösende Aufnahmen des Fahrers und des Kennzeichens an.
- Manuelle Auswertung: Die eigentliche Messung erfolgt nicht in Echtzeit. Geschulte Beamte der Bußgeldstelle werten das aufgezeichnete Videomaterial später manuell aus. Anhand der Markierungen auf der Fahrbahn und der Zeitstempel im Video wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs und der exakte Abstand zum Vordermann berechnet.
Gerade diese manuelle Auswertung ist ein Punkt, der das Verfahren fehleranfällig machen kann und Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung bietet.
Juristische Fallstricke und bekannte Schwachstellen: Ihre Chance beim Einspruch
Obwohl es sich beim VKS 4.5 um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung keineswegs unfehlbar. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer bei Eurasburg kann sich lohnen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Der dichte Pendlerverkehr auf der A8 Richtung München führt häufig zum sogenannten „Einscherer-Problem“. Ein Fahrzeug wechselt knapp vor Ihnen die Spur und verkürzt so unverschuldet und plötzlich Ihren Sicherheitsabstand. Die Messvorschriften sehen vor, dass ein Abstandsverstoß nicht vorwerfbar ist, wenn er nur von kurzer Dauer ist und auf ein solches Fahrmanöver zurückzuführen ist. Hier liegt ein entscheidender Experten-Insight: Die Beweislast liegt bei der Behörde. Kann sie anhand der Videoaufzeichnung nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Abstand über eine ausreichend lange Strecke und nicht nur kurzzeitig unterschritten wurde, bestehen sehr gute Chancen, das Verfahren einzustellen. Die Rechtsprechung fordert eine Beobachtungsstrecke von mehreren hundert Metern, um eine nicht nur vorübergehende Pflichtverletzung annehmen zu können. Oftmals gibt das Videomaterial dies aber nicht her.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Die Positionierung der Kameras auf einer Brücke führt je nach Tageszeit und Sonnenstand zu starken Schattenwürfen auf der Fahrbahn. Insbesondere der Schatten der Brücke selbst kann das Gesicht des Fahrers auf dem entscheidenden Foto verdecken. Ist der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Ein Anwalt wird die Bildqualität genau prüfen. Sind nur Konturen, aber keine klaren biometrischen Merkmale erkennbar, kann die Fahreridentifikation erfolgreich bestritten werden. Dies ist eine bekannte Schwachstelle bei Messungen von Brücken herab.
3. Lückenhafte Videoaufzeichnung und fehlerhafte Messstrecke
Für eine rechtlich einwandfreie Messung ist eine lückenlose Videoaufzeichnung über die gesamte Messdistanz von oft 300 Metern erforderlich. Fehlen Teile der Aufzeichnung oder ist der Beginn des Verstoßes nicht dokumentiert, kann die Messung unverwertbar sein. Ein weiterer juristisch fundierter Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Messstrecke selbst. Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn können über die Jahre durch Abnutzung und Witterungseinflüsse verblassen oder bei Bauarbeiten fehlerhaft neu aufgetragen worden sein. Eine ungenaue Einmessung der Referenzpunkte führt zwangsläufig zu einem falschen Messergebnis. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen und ist oft der Schlüssel zum Erfolg.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der entscheidende Wert ist der "halbe Tachowert" in Metern.
Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | - | - | - |
| ...mit Gefährdung | 30 € | - | - |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
Tipp vom Experten: Lassen Sie Ihren Fall prüfen!
Ein Bußgeldbescheid wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands sollte niemals vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der Messtechnik und die spezifischen Gegebenheiten an der Messstelle auf der A8 bei Eurasburg bieten zahlreiche Angriffspunkte. Es wird dringend empfohlen, den Bescheid durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das gesamte Beweismaterial, insbesondere das Tatvideo, auf die oben genannten Fehlerquellen hin untersuchen. Oftmals kann so ein teures Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot abgewendet werden.




