Abstandsblitzer auf der A3 bei Erlangen in Fahrtrichtung Passau (km 1,485)
Auf der Bundesautobahn 3 (A3) bei Erlangen, in Fahrtrichtung Passau, ist bei Abschnitt 700, Kilometer 1,485 eine stationäre Brücken-Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands installiert. Dieser Blitzer ist eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Bayern und sorgt täglich für eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte und des hohen LKW-Aufkommens in diesem Bereich gilt die Messstelle als Unfallschwerpunkt, was die intensive Überwachung begründet. Wer hier den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreitet, wird unweigerlich erfasst.
Die genaue Position des Abstandsblitzers auf der A3 bei Erlangen
Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke, die die A3 kurz nach der Anschlussstelle Erlangen-West in Fahrtrichtung Passau überspannt. Der Blitzer erfasst alle Fahrspuren. Die hohe Verkehrsdichte, geprägt durch Pendler, Fernverkehr und zahlreiche Lastkraftwagen, führt hier häufig zu plötzlichen Bremsmanövern und Spurwechseln. Genau diese dynamische Verkehrslage macht den Streckenabschnitt für Abstandsverstöße besonders anfällig – und für die Verkehrsüberwachung relevant.
Lokaler Kontext: Hohes Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen
Die A3 im Raum Erlangen/Nürnberg ist einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands. Regelmäßige Meldungen über schwere Auffahrunfälle, oft mit LKW-Beteiligung, belegen die Gefährlichkeit der Strecke. Insbesondere unzureichender Sicherheitsabstand gilt als eine der Hauptunfallursachen. Der hier installierte Blitzer soll durch permanenten Kontrolldruck präventiv wirken und das Unfallrisiko senken. Die Messergebnisse fließen auch in die offizielle Verkehrsstatistik ein und bestätigen die Notwendigkeit der Überwachung an diesem neuralgischen Punkt.
Technik des Blitzers: Das Messgerät VKS 4.5 im Detail
An diesem Standort kommt das moderne Videokontrollsystem VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Es handelt sich um den digitalen Nachfolger des älteren VKS 3.0 Systems. Die Funktionsweise ist komplex und bietet dadurch auch spezifische Anhaltspunkte für eine rechtliche Überprüfung.
- Videoaufzeichnung: Zwei Kameras auf der Brücke filmen den Verkehr über eine definierte Messstrecke von mehreren hundert Metern. Eine Kamera erfasst den Überblick, die zweite dient der hochauflösenden Fahreridentifikation.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Messlinien (Passpunkte) markiert. Der Abstand dieser Linien ist exakt vermessen und im System hinterlegt.
- Manuelle Auswertung: Im Gegensatz zu reinen Radarmessungen erfolgt die Auswertung nicht vollautomatisch. Speziell geschulte Messbeamte werten die Videoaufzeichnungen manuell aus. Sie bestimmen für jedes Fahrzeug den exakten Zeitpunkt der Überquerung der Referenzlinien und berechnen daraus Geschwindigkeit und Abstand zum Vordermann.
Bekannte Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 4.5 als präzises Messgerät gilt, ist es nicht fehlerfrei. Die Komplexität des Systems und die manuelle Auswertung schaffen potenzielle Fehlerquellen, die ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht prüfen kann. Ein Einspruch kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn formale oder technische Mängel vorliegen.
Ein entscheidender Punkt ist die vollständige Videodokumentation. Für eine rechtssichere Messung muss nicht nur der Moment des Verstoßes, sondern auch die Anfahrtssituation über eine längere Strecke (in der Regel mindestens 300 Meter) lückenlos aufgezeichnet sein. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, lässt sich oft nicht ausschließen, dass der Abstandsunterschreitung ein unvorhersehbares Ereignis vorausging. Ein typisches Beispiel ist das sogenannte „Einscherer-Problem“: Wechselt ein anderes Fahrzeug plötzlich und knapp vor dem eigenen Pkw die Spur, wird der Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Ohne eine lückenlose Videoaufzeichnung der Verkehrssituation vor der Messung kann dieser Sachverhalt oft nicht widerlegt werden – ein starkes Argument für die Verteidigung.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahreridentifikation. Die Messung erfolgt von einer hoch gelegenen Brücke. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment, in dem das hochauflösende Foto des Fahrers erstellt wird, zu einer Verdunkelung der Fahrerkabine führen. Ist das Gesicht des Fahrers aufgrund von Schattenwurf oder Reflexionen nicht eindeutig zu erkennen, ist die Fahreridentifikation fehlerhaft und der Bußgeldbescheid angreifbar.
Schließlich müssen auch die Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt eingemessen und in einwandfreiem Zustand sein. Veraltete, abgefahrene oder durch Baumaßnahmen fehlerhaft positionierte Markierungen können die gesamte Messung unbrauchbar machen. Ein Anwalt kann über die Akteneinsicht das Messprotokoll und die Eichunterlagen der Messstelle anfordern und auf Plausibilität und Gültigkeit überprüfen lassen.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der relevante Wert ist der „halbe Tachowert“ in Metern (z.B. bei 120 km/h sind 60 Meter Abstand erforderlich).
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (unter 80 km/h) | 25 € | 0 |
| ... mit Gefährdung | 30 € | 0 |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | 0 |
| Abstand nicht eingehalten (über 80 km/h) | ab 75 € | 1 |
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid prüfen lassen
Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A3 bei Erlangen sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der VKS 4.5 Messung bietet, wie dargelegt, diverse Ansatzpunkte für eine Überprüfung. Es empfiehlt sich, die Möglichkeiten eines Einspruchs durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und so das Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts sowie die vollständige Videosequenz einsehen und auf die genannten Fehlerquellen hin analysieren. Die 14-tägige Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheids muss dabei unbedingt beachtet werden.




