Abstandsblitzer A24 bei Tarmow, Kilometer 219,5 in Fahrtrichtung Berlin
Auf der Bundesautobahn 24, einer der wichtigsten Verkehrsachsen zwischen Hamburg und der Hauptstadt, befindet sich bei Kilometer 219,5 in Höhe der Anschlussstelle Fehrbellin, nahe der Ortschaft Tarmow, eine der bekanntesten Messstellen zur Überwachung des Sicherheitsabstands in Brandenburg. Dieser Abstandsblitzer auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin ist für viele Pendler und Fernreisende eine bekannte, aber oft unterschätzte Anlage. Betrieben wird der Blitzer von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee, die hier gezielt gegen Drängler vorgeht, da zu geringer Abstand als eine der Hauptunfallursachen auf diesem Streckenabschnitt gilt.
Die Besonderheiten des Blitzers bei Tarmow und die lokale Verkehrssituation
Der Abschnitt der A24 bei Tarmow ist durch langen, geraden Streckenverlauf und ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Eine Mischung aus schnellem PKW-Reiseverkehr und intensivem Schwerlastverkehr führt hier regelmäßig zu Kolonnenbildung und abrupten Bremsmanövern. Genau in diesem dynamischen Umfeld wird der Sicherheitsabstand oft unbewusst unterschritten. Die Polizei der Direktion Nord betont immer wieder, dass Abstandsverstöße maßgeblich für schwere Auffahrunfälle in diesem Bereich verantwortlich sind. Erst kürzlich ereigneten sich im Umfeld von Fehrbellin mehrere schwere, teils tödliche Unfälle, die die Gefahren von zu dichtem Auffahren bei hohem Tempo und wechselnden Wetterbedingungen verdeutlichen. Die Messstelle befindet sich unmittelbar vor einer Autobahnbrücke, von der aus die Videoaufzeichnungen für die Abstandsmessung gemacht werden.
Eingesetzte Messtechnik: Das Video-Kontroll-System VKS 4.5
An diesem Standort kommt das moderne Messgerät VKS 4.5 zum Einsatz. Im Gegensatz zu klassischen Geschwindigkeitsblitzern wird hier kein roter Blitz ausgelöst. Das System arbeitet mit hochauflösenden Videokameras, die auf der Autobahnbrücke installiert sind und den Verkehr kontinuierlich aufzeichnen. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien markiert. Die Auswertung des Verstoßes erfolgt erst nachträglich durch geschulte Beamte der Bußgeldstelle. Anhand des Videomaterials wird die Zeit gemessen, die Ihr Fahrzeug benötigt, um die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug zurückzulegen. Daraus berechnet die Software die Geschwindigkeit und den exakten Abstand in Metern und vergleicht diesen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen halben Tachowert. Dieser Blitzer erfasst also nicht nur den Abstand, sondern auch die gefahrene Geschwindigkeit als Berechnungsgrundlage.
Typische Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl die Abstandsmessung mit dem VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist sie keineswegs fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formale und technische Fehler prüfen.
Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung. Für eine Verurteilung reicht es nicht aus, dass der Abstand nur für einen kurzen Augenblick zu gering war. Vielmehr muss der Verstoß über eine längere Strecke vorgelegen haben. Juristisch wird hier oft eine Messstrecke von mehreren hundert Metern gefordert, um eine nur kurzfristige, unverschuldete Abstandsunterschreitung auszuschließen. Experten fordern hier eine genaue Prüfung, ob die für eine Verurteilung zwingend erforderliche, lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie in der Akte vorliegt und ausgewertet wurde. Fehlt diese, kann der Vorwurf der Beharrlichkeit oft entkräftet werden.
Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A24 Richtung Berlin tritt häufig das sogenannte „Einscherer-Problem“ auf. Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Die Rechtsprechung gewährt dem betroffenen Fahrer eine Reaktionszeit von etwa 3 Sekunden, um den Abstand wieder zu vergrößern. Das Videomaterial muss beweisen, dass der Abstand vor und nach einem solchen Manöver ausreichend lange zu gering war. Ein genauer Blick auf die Videoaufzeichnung durch einen Gutachter kann hier entlastende Momente aufdecken.
Weitere, subtilere Angriffspunkte können sich aus den lokalen Gegebenheiten ergeben. Die Messung erfolgt von einer Brücke herab. Insbesondere bei tiefstehender Sonne kann der dadurch entstehende Schattenwurf zu Problemen bei der Fahreridentifikation führen. Wenn das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto durch den Brückenschatten ganz oder teilweise verdeckt ist, ist eine eindeutige Zuordnung nicht immer zweifelsfrei möglich. Zudem basiert die gesamte Berechnung auf den weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Sind diese durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse nicht mehr exakt an der ursprünglich eingemessenen Position, kann die gesamte Abstandsberechnung fehlerhaft sein. Eine Überprüfung des Eichscheins und des Messprotokolls auf die korrekte Kalibrierung der Anlage ist daher unerlässlich.
Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Der Bußgeldkatalog für das Jahr 2026 sieht folgende Strafen vor:
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Fazit: Der Abstandsblitzer auf der A24 bei Tarmow ist eine technisch anspruchsvolle Messanlage in einem verkehrsreichen und unfallträchtigen Bereich. Die Komplexität des VKS 4.5-Systems und die dynamische Verkehrslage bieten jedoch zahlreiche Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung des Bußgeldbescheides. Eine anwaltliche Beratung ist bei drohenden Punkten oder gar einem Fahrverbot dringend zu empfehlen.




