Abstandsblitzer A3 bei Erlangen, Fahrtrichtung Passau (Abschnitt 700, km 1.485)
Auf der Bundesautobahn 3 bei Erlangen ist in Fahrtrichtung Passau eine feste Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes installiert. Dieser spezielle Abstandsblitzer befindet sich im Streckenabschnitt 700 bei Kilometer 1.485 und ist eine bekannte Kontrollstelle, die täglich zahlreiche Verstöße gegen den Mindestabstand registriert. Die A3 ist in diesem Bereich durch ein hohes Verkehrsaufkommen, dichten Pendlerverkehr und einen hohen LKW-Anteil geprägt, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert und gleichzeitig das Unfallrisiko erhöht.
Lokaler Kontext und Besonderheiten der Messstelle bei Erlangen
Der Blitzer auf der A3 bei Erlangen liegt in einem strategisch wichtigen Bereich. Der Abschnitt ist bekannt für seine hohe Verkehrsdichte, die insbesondere zu den Stoßzeiten am Morgen und am späten Nachmittag zu stockendem Verkehr und Staus führen kann. Genau diese dynamischen Verkehrssituationen machen die Einhaltung eines konstanten Sicherheitsabstandes zu einer Herausforderung. Die Verkehrspolizei Erlangen begründet die Notwendigkeit dieses Abstandsblitzers mit der hohen Zahl an Auffahrunfällen in der Vergangenheit, die auf zu geringen Abstand zurückzuführen waren. Die Messstelle befindet sich auf einem geraden, aber oft unübersichtlichen Autobahnabschnitt, kurz nach einer leichten Kuppe, die die Sicht auf den vorausfahrenden Verkehr beeinträchtigen kann. Die Nähe zu einer Autobahnbrücke kurz vor der Messstrecke führt zudem zu wechselnden Lichtverhältnissen und kann bei tiefstehender Sonne zu starkem Schattenwurf führen.
Funktionsweise des Messgeräts VKS 4.5 an diesem Standort
An dieser Messstelle kommt das videobasierte Messsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Dieses Gerät ist kein klassischer Geschwindigkeitsblitzer, sondern ein spezialisierter Abstandsblitzer. Das System funktioniert wie folgt:
- Videoaufzeichnung: Eine Videokamera, die auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert ist, filmt den Verkehr über eine definierte Messstrecke von mehreren hundert Metern.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Referenzlinien (sogenannte Passpunkte) markiert. Der Abstand dieser Linien ist exakt vermessen und im System hinterlegt.
- Manuelle Auswertung: Anders als bei vollautomatischen Blitzern erfolgt die Auswertung der Videoaufzeichnung manuell durch geschulte Messbeamte der Polizei. Diese Beamten analysieren das Videomaterial, identifizieren potenzielle Verstöße und vermessen den Abstand zwischen den Fahrzeugen anhand der Zeit, die sie für das Überfahren der Referenzlinien benötigen. Aus dieser Zeit und der gefahrenen Geschwindigkeit wird der Sicherheitsabstand in Metern berechnet.
Diese manuelle Auswertung ist einerseits präzise, birgt aber auch erhebliche Fehlerquellen, die Ansatzpunkte für einen Einspruch bieten können.
Juristische Einordnung und Tipps für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A3 muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Gerade das Messverfahren VKS 4.5 bietet aufgrund seiner Komplexität und der manuellen Auswertung einige juristisch relevante Angriffspunkte. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Aspekte prüfen:
Bekannte Schwachstellen und Experten-Einblicke
Als Experten im Verkehrsrecht kennen wir die typischen Schwachstellen solcher Messungen. Ein genauer Blick in die Ermittlungsakte lohnt sich fast immer. So ist zum Beispiel für eine rechtssichere Abstandsmessung eine lückenlose Videoaufzeichnung über eine längere Strecke (oft bis zu 300 Meter) vor dem eigentlichen Messpunkt erforderlich. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie unvollständig, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Sicherheitsabstand durch einen plötzlichen Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs – das sogenannte "Einscherer-Problem" – unverschuldet zustande kam. Gerade im dichten Pendlerverkehr rund um Erlangen ist dies ein häufig zu beobachtendes Phänomen, das eine valide Abstandsmessung unmöglich machen kann.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Fahreridentifikation. Die Videokamera, die den Verstoß aufzeichnet, ist oft weit entfernt. Eine zweite Kamera dient der Anfertigung des Fahrerfotos. Durch den bereits erwähnten Schattenwurf der nahegelegenen Brücke kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto stark verschattet oder unkenntlich sein. Ist die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Des Weiteren muss das Messprotokoll belegen, dass die auf dem Asphalt aufgebrachten Referenzlinien regelmäßig neu vermessen und geeicht werden. Veraltete oder durch Abnutzung ungenau gewordene Markierungen können die gesamte Messung fehlerhaft machen.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog 2026)
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand in Metern | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand in Metern | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | 0 | - |
| Bei Gefährdung | 30 € | 0 | - |
| Bei Sachbeschädigung | 35 € | 0 | - |
Fazit: Der Abstandsblitzer auf der A3 bei Erlangen in Richtung Passau ist eine anspruchsvolle Messstelle mit hohem Fehlerpotenzial. Betroffene Fahrer sollten einen erhaltenen Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren, sondern die Erfolgsaussichten eines Einspruchs durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die Analyse der Messakte, des Videomaterials und des Eichprotokolls deckt häufig entscheidende Fehler auf.




