Abstandsblitzer A3 bei Barbing in Fahrtrichtung Frankfurt am Main – km 2.213
Auf der Bundesautobahn A3, einer der meistbefahrenen Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich kurz nach der Anschlussstelle Regensburg-Ost in der Gemarkung Barbing eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Nürnberg / Frankfurt am Main ist bei Kilometer 2.213 (Abschnitt 1120) positioniert und erfasst täglich tausende Fahrzeuge. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und häufiger Stausituationen im Großraum Regensburg kommt es an diesem Messpunkt immer wieder zu Abstandsverstößen, die empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote nach sich ziehen können. Es handelt sich hierbei um eine der bekanntesten Anlagen für Abstandsmessung in Bayern.
Die genaue Position des Abstandsblitzers auf der A3 bei Barbing
Die Messanlage ist von einer Brücke aus über alle Fahrspuren der A3 in Richtung Westen gerichtet. Sie befindet sich zwischen den Anschlussstellen Neutraubling und Regensburg-Ost. Dieser Autobahnabschnitt ist durch den sechsstreifigen Ausbau und die hohe Verkehrsdichte geprägt, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands für viele Fahrer zu einer Herausforderung macht. Gerade im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr wird der Blitzer hier häufig ausgelöst.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus der Verkehrsüberwachung
Die Installation dieses Abstandsblitzers auf der A3 bei Barbing erfolgte nicht ohne Grund. Die Strecke im Bereich Regensburg ist seit Jahren als Unfallschwerpunkt bekannt, insbesondere durch Auffahrunfälle bei zähfließendem Verkehr oder plötzlichen Bremsmanövern. Lokale Medien berichten regelmäßig über schwere Unfälle in diesem Bereich, die oft auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Die Messanlage soll präventiv wirken und das Unfallrisiko durch die konsequente Ahndung von Abstandsverstößen senken. Die Nähe zur Donau und die damit verbundenen Brückenbauwerke können zudem bei tiefstehender Sonne oder bestimmten Witterungsbedingungen zu Sichtbehinderungen und Schattenwürfen führen, was die Situation zusätzlich verschärft.
Technik der Abstandsmessung: Das VKS 4.5 Select System
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 Select der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern wird hier kein einzelnes Foto geschossen. Stattdessen zeichnen hochauflösende Videokameras den Verkehr über eine längere, genau definierte Messstrecke von mehreren hundert Metern auf.
Funktionsweise und Messprinzip
Die auf einer Brücke installierten Kameras erfassen jedes Fahrzeug, das in den Messbereich einfährt. Eine Software analysiert die Videodaten in Echtzeit. Anhand von auf der Fahrbahn aufgebrachten, kaum sichtbaren weißen Referenzlinien (Passpunkte) berechnet das System die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs und den Abstand zum Vordermann. Unterschreitet ein Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand über eine relevante Strecke, wird ein Datensatz gespeichert. Dieser beinhaltet eine Videosequenz des Verstoßes sowie ein hochauflösendes Foto zur Identifizierung des Fahrers, das von einer separaten Kamera auf Leitplankenhöhe aufgenommen wird.
Juristische Feinheiten und mögliche Fehlerquellen des Messsystems
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Ein erfolgreicher Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid dieses Abstandsblitzers ist daher keineswegs ausgeschlossen. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Verstoß über eine ausreichend lange Strecke nachgewiesen werden. Die Rechtsprechung fordert hier oftmals eine Beobachtungsstrecke von bis zu 300 Metern. Ist die im Bescheid angeführte Videosequenz zu kurz oder lückenhaft, kann dies ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch sein, da ein nur kurzzeitiges, unverschuldetes Unterschreiten des Sicherheitsabstands nicht ausreicht.
- Das „Einscherer-Problem“: Gerade auf der stark befahrenen A3 bei Barbing kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor einem in die Lücke einschert. Dadurch verringert sich der Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Die Auswertungssoftware sollte solche Manöver erkennen, doch in der Praxis geschieht dies nicht immer zuverlässig. Eine genaue Analyse der Videosequenz durch einen Gutachter kann hier entlastende Beweise liefern.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die Brücke, von der aus die Hauptmessung erfolgt, kann je nach Tages- und Jahreszeit einen starken Schatten auf die Fahrbahn werfen. Fährt das Fahrzeug genau in dem Moment durch diesen Schatten, in dem das Fahrerfoto erstellt wird, kann das Gesicht des Fahrers unkenntlich sein. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar.
- Zustand der Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung oder Baumaßnahmen können diese Markierungen verblassen oder ihre exakte Position verändern. Eine veraltete oder nicht den Eichvorschriften entsprechende Einmessung der Referenzpunkte kann die gesamte Messung ungültig machen.
Ein Einspruch kann sich also lohnen, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht. Eine anwaltliche Prüfung des Messprotokolls und der vollständigen Beweismittel ist in jedem Fall ratsam.
Bußgeldkatalog 2026: Strafen für Abstandsverstöße
Die Höhe des Bußgeldes und die weiteren Konsequenzen hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen Sicherheitsabstands (halber Tachowert) ab.
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Bei Gefährdung können die Bußgelder erhöht werden. Alle Angaben ohne Gewähr.




