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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz auf der A63
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Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz

A63Rheinland-Pfalz • km 18.500

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

20. Februar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz

A63, KM 18.500.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz

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Auf einen Blick: VKS 4.5 select (Videokontrollsystem) bei km 18.500

  • check_circlePositioniert auf einer Brücke bei km 18.5, kurz nach der AS Wörrstadt.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen im Pendlerverkehr erhöht die Gefahr unverschuldeter Abstandsunterschreitungen durch "Einscherer".
  • check_circleDer Brückenschatten kann bei tiefstehender Sonne die Fahreridentifikation auf dem Beweisfoto erschweren.
  • check_circleMessung erfolgt mit dem Videosystem VKS 4.5, dessen Messprotokoll auf korrekte Kalibrierung der Fahrbahnmarkierungen geprüft werden sollte.

Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500, Fahrtrichtung Mainz

Auf der Bundesautobahn 63, einer wichtigen Verkehrsader in Rheinland-Pfalz, ist für viele Pendler und Reisende der Abstandsblitzer bei Wörrstadt in Fahrtrichtung Mainz ein bekannter Kontrollpunkt. Positioniert bei Kilometer 18,500, kurz nach der Anschlussstelle Wörrstadt, überwacht dieses System unauffällig von einer Brücke herab den fließenden Verkehr. Ziel der Messung ist die Ahndung von zu geringem Sicherheitsabstand, einer der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Autobahnen. Doch die eingesetzte Technik ist komplex und nicht fehlerfrei, was Betroffenen Ansatzpunkte für eine Überprüfung des Bußgeldbescheides liefern kann.

Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers

Der Blitzer befindet sich auf der A63 in einem Bereich, der durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet ist. Die Messanlage ist auf der Brücke montiert, die die A63 kurz nach der Anschlussstelle Wörrstadt (AS 6) überquert. Diese strategische Position ermöglicht eine lückenlose Erfassung des Verkehrsflusses in Richtung des Autobahnkreuzes Alzey und weiter nach Mainz. Die Strecke ist hier gut ausgebaut, was oft zu höheren Geschwindigkeiten und eben auch zu gefährlichen Abstandsunterschreitungen verleitet. Die Region um Wörrstadt ist ein Nadelöhr für den Pendlerverkehr ins Rhein-Main-Gebiet, was die Relevanz dieser Abstandsmessung für die Verkehrssicherheit unterstreicht. Regelmäßige Staumeldungen und Unfälle im Abschnitt zwischen Wörrstadt und Saulheim belegen die angespannte Verkehrslage.

Technische Details: Wie funktioniert die Abstandsmessung mit VKS 4.5?

An diesem Standort kommt höchstwahrscheinlich das moderne Messsystem VKS 4.5 select der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen „Blitz“, sondern mit einer hochauflösenden Videokamera, die das Verkehrsgeschehen permanent aufzeichnet. Hier die Funktionsweise im Detail:

  • Permanente Videoaufzeichnung: Eine Kamera auf einer Brücke filmt einen festgelegten Fahrbahnabschnitt von mehreren hundert Metern Länge.
  • Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, exakt vermessene Markierungen (Referenzlinien) aufgebracht, die als Grundlage für die photogrammetrische Auswertung dienen.
  • Weg-Zeit-Berechnung: Geschulte Messbeamte werten die Videoaufzeichnung an einer speziellen Station aus. Indem sie messen, wie viel Zeit ein Fahrzeug benötigt, um die Strecke zwischen den Referenzlinien zu durchfahren, werden die exakte Geschwindigkeit und der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug berechnet.
  • Vorselektion durch Software: Eine vorgeschaltete Software namens "VKS select" analysiert den Videostream in Echtzeit und markiert automatisch verdächtige Situationen. Nur diese Fälle werden gespeichert und später manuell von Beamten überprüft.

Dieses Verfahren gilt als standardisiertes Messverfahren, birgt jedoch in der Praxis spezifische Fehlerquellen, die für einen Einspruch relevant sein können.

Bußgelder für Abstandsverstöße 2026

Die Höhe des Bußgeldes für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Faustregel besagt, der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Bei 120 km/h sind das also 60 Meter.

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
Gefährdung durch zu geringen Abstand 35 € 0 Nein
Auffahren mit Sachbeschädigung 35 € 0 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand in Bruchteilen des halben Tachowerts Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 75 € 1 Nein
weniger als 4/10 100 € 1 Nein
weniger als 3/10 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 320 € 2 3 Monate

Experten-Einblicke: Mögliche Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Ein Bußgeldbescheid von dieser Messstelle muss nicht das letzte Wort sein. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann die Ermittlungsakte anfordern und auf spezifische Schwachstellen prüfen. Gerade bei Videoabstandsmessungen gibt es bekannte Fehlerquellen, die eine Messung anfechtbar machen können.

1. Das „Einscherer-Problem“ im dichten Verkehr

Besonders im morgendlichen Pendlerverkehr Richtung Mainz herrscht auf der A63 oft dichter Verkehr. Eine häufige und unverschuldete Ursache für eine plötzliche Abstandsunterschreitung ist das Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Schneidet ein Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand abrupt, ohne dass Sie dies verhindern konnten. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die Videoaufzeichnung eine solche Verkehrssituation belegt. Die Messung darf nur dann verwertet werden, wenn der Abstandsverstoß über eine längere Strecke und nicht nur kurzzeitig bestand. Das Videomaterial muss diesen Nachweis lückenlos erbringen.

2. Fehlerhafte Fahreridentifizierung durch Schattenwurf

Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke. Je nach Sonnenstand kann diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn werfen. Fährt ein Fahrzeug durch diesen Schatten, kann das hochauflösende Foto des Fahrers, das zur Identifizierung erstellt wird, stark unterbelichtet oder kontrastarm sein. Ist das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto nicht eindeutig zu erkennen, ist eine fehlerhafte Fahreridentifikation ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch. Die Behörde muss zweifelsfrei nachweisen, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.

3. Unvollständige Videodokumentation und veraltete Messstellen-Daten

Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Behörde den Verstoß über eine ausreichend lange Strecke nachweisen können. Experten fordern oft eine zusammenhängende Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt, um das Fahrverhalten fair beurteilen zu können. Ist die Aufzeichnung lückenhaft oder zu kurz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der geringe Abstand durch einen Bremsvorgang des Vordermanns oder eben durch einen „Einscherer“ verursacht wurde. Zudem ist bei der Umstellung von älteren Systemen (wie VKS 3.0) auf das neuere VKS 4.5 eine komplett neue Vermessung und Kalibrierung der Referenzlinien auf der Fahrbahn zwingend erforderlich. Ein prüfender Anwalt wird das Messprotokoll daraufhin untersuchen, ob diese Neueinmessung korrekt dokumentiert wurde. Veraltete Daten machen die gesamte Messung ungültig.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer erhalten haben, der auf einer Messung des Abstandsblitzers an der A63 bei Wörrstadt basiert, lohnt sich eine genaue Prüfung. Lassen Sie die Messung von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen, bevor Sie die Strafe akzeptieren.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Wörrstadt, A63, km 18.500, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Mainz als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 select (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Polizeipräsidium Rheinpfalz (Zentrale Bußgeldstelle Speyer)
-

contact_support Erreichbarkeit

  • phone-
  • language-
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A63 bei Wörrstadt, km 18.500 Richtung Mainz.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A63 (bei km 18.500) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 select (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A63: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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