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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200) auf der A5
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Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200)

A5Baden-Württemberg • km 600.200

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

7. Januar 2025

Standort Details

Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200)

A5, KM 600.200.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200)

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Auf einen Blick: VKS 4.5 (oder vergleichbares Video-Kontroll-System) bei km 600.200

  • check_circleStandort: A5, km 600.2 bei Ubstadt-Weiher, Messung von einer Brücke in Richtung Karlsruhe/Basel.
  • check_circleTechnik: Video-Kontroll-System (VKS), das Abstand und Geschwindigkeit über eine längere Strecke aufzeichnet.
  • check_circleEinspruchs-Chance 1: Hohes Verkehrsaufkommen erhöht die Wahrscheinlichkeit eines unverschuldeten Abstandsverstoßes durch plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge.
  • check_circleEinspruchs-Chance 2: Die Position auf der Brücke kann bei bestimmtem Sonnenstand zu Schatten auf dem Fahrerfoto führen, was die Identifizierung erschwert.

Detaillierte Analyse: Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Ubstadt-Weiher (km 600.2)

Auf der stark frequentierten Bundesautobahn 5 (A5) in Baden-Württemberg, im Bereich der Gemeinde Ubstadt-Weiher bei Kilometer 600.2, befindet sich eine der bekanntesten permanenten Anlagen zur Abstandsmessung. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Karlsruhe und Basel ist eine Schlüsselstelle in der Verkehrsüberwachung, da ein unzureichender Sicherheitsabstand als eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen gilt. Tausende Pendler und Reisende passieren diesen Abschnitt täglich, weshalb die Polizei hier gezielt den Abstand kontrolliert, um schwere Auffahrunfälle zu verhindern.

Standort und Lokaler Kontext des Blitzers

Geografische Besonderheiten und Unfallschwerpunkt

Der Blitzer ist auf einer Autobahnbrücke montiert, was eine verdeckte und lückenlose Überwachung des fließenden Verkehrs ermöglicht. Die A5 zwischen dem Kreuz Walldorf und Bruchsal ist durch sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet. In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die Messstelle bei Ubstadt-Weiher wurde daher strategisch an diesem Unfallschwerpunkt eingerichtet, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Die Polizei Karlsruhe führt hier regelmäßig anlassbezogene Kontrollen durch, bei denen oft hunderte Verstöße an einem einzigen Tag registriert werden.

Technik im Detail: Wie funktioniert die Abstandsmessung?

Das Messsystem VKS (Verkehrs-Kontroll-System)

An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 4.5 oder ein vergleichbares System zum Einsatz. Anders als bei einem klassischen Geschwindigkeits-Blitzer, der nur einen kurzen Moment erfasst, basiert diese Methode auf einer Videoaufzeichnung über eine längere Distanz.

  1. Videoerfassung: Eine Übersichtskamera auf der Brücke filmt den Verkehr auf allen Spuren über eine Strecke von mehreren hundert Metern.
  2. Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, exakt vermessene Markierungen (Referenzlinien) aufgebracht, die für die spätere Auswertung als Referenzpunkte dienen.
  3. Weg-Zeit-Berechnung: Speziell geschulte Beamte werten die Videoaufnahmen aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, wird die exakte Geschwindigkeit berechnet. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt.
  4. Fahreridentifikation: Wird ein Verstoß festgestellt, löst eine zweite, hochauflösende Kamera (die sogenannte Ident-Kamera) aus, um den Fahrer und das Kennzeichen für den Bußgeldbescheid zu fotografieren.

Diese Methode gilt als sehr präzise, ist jedoch in ihrer Auswertung komplex und birgt spezifische Fehlerquellen, die für einen Einspruch relevant sein können.

Bußgelder bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Bußgeldkatalog 2026)

Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind streng und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Faustregel besagt: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem "halben Tachowert" entsprechen.

Sanktionen bei Geschwindigkeit über 80 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -

Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Hinweis: Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h erhöhen sich die Bußgelder weiter. Die Angaben entsprechen dem Stand von 2026.

Einspruch prüfen: Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen des Systems

Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer ist nicht immer unanfechtbar. Die Komplexität der Messmethode bietet Ansatzpunkte für eine genaue anwaltliche Prüfung. Betroffene sollten einen Einspruch nicht vorschnell verwerfen.

Juristisch relevante Ansatzpunkte für einen Einspruch:

  • Das "Einscherer-Problem": Gerade im dichten Verkehr auf der A5 bei Ubstadt-Weiher ist dies ein häufiges Szenario. Wechselt ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen die Spur, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet. Experten-Tipp: Gerichte erkennen an, dass ein nur kurzzeitiger, unverschuldeter Abstandsverstoß nicht zwingend geahndet werden darf. Die Videoaufzeichnung muss belegen, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur für einen kurzen Moment zu gering war. Eine genaue Analyse der Videosequenz durch einen Anwalt ist hier entscheidend.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Montage des Blitzers auf einer Brücke kann zu ungünstigem Lichteinfall führen. Besonders bei tiefstehender Sonne kann der Schatten der Brückenkonstruktion das Gesicht des Fahrers auf dem Foto unkenntlich machen. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei identifizierbar, ist der Bußgeldbescheid angreifbar. Ein Experte prüft das Blitzerfoto auf solche Schwachstellen.
  • Fehlende oder lückenhafte Videodokumentation: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Messung über eine längere Strecke (oft mehrere hundert Meter) nachvollziehbar sein. Fehlt in der Akte eine lückenlose Videoaufzeichnung, die den Verstoß eindeutig dokumentiert, kann die Messung als nicht verwertbar eingestuft werden. Es ist zwingend Akteneinsicht zu beantragen, um zu prüfen, ob die gesamte Messstrecke sauber dokumentiert wurde.
  • Zustand der Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der Berechnung. Sind diese durch Abnutzung, Baumaßnahmen oder Witterungseinflüsse schlecht sichtbar oder sogar in ihrer Position verändert, kann die gesamte Messung ungenau sein. Das Messprotokoll in der Akte muss eine aktuelle und korrekte Einmessung der Strecke belegen.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von diesem Blitzer erhalten haben, empfiehlt es sich, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Nur durch Akteneinsicht können die genannten Fehlerquellen aufgedeckt und zur Verteidigung genutzt werden.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Ubstadt-Weiher, A5, km 600.200, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Karlsruhe / Basel als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 (oder vergleichbares Video-Kontroll-System) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe – Zentrale Bußgeldstelle
76247 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0721 926-0
  • languagepoststelle-zbs@rpk.bwl.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 bei Ubstadt-Weiher (600.200).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5 (bei km 600.200) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 (oder vergleichbares Video-Kontroll-System) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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