Abstandsblitzer auf der A81 bei Steinheim an der Murr, km 555.38
Auf der stark frequentierten Bundesautobahn 81, im Abschnitt bei Steinheim an der Murr, befindet sich bei Kilometerpunkt 555.38 in Fahrtrichtung Stuttgart / Würzburg eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer ist eine bekannte Kontrollstelle, die täglich eine Vielzahl von Verstößen gegen den Mindestabstand registriert und für viele Bußgeldbescheide verantwortlich ist.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Die Messanlage ist auf einer Brücke über der A81 montiert, kurz vor der Anschlussstelle Pleidelsheim. Dieser Autobahnabschnitt im Landkreis Ludwigsburg ist ein Nadelöhr im Pendlerverkehr rund um Stuttgart und Heilbronn und zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen und häufigen Kolonnenverkehr aus. Genau diese Dichte des Verkehrs macht die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes oft schwierig und führt zu gefährlichen Situationen, was die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle begründet. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind.
Messgerät und Funktionsweise: Das VKS 3.0 System
An diesem Standort kommt das videobasierte Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Dieses System arbeitet nicht mit einem klassischen Blitz, sondern filmt den Verkehr von einer Brücke herab. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Die Software des VKS 3.0 analysiert die Videoaufzeichnungen und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierte Strecke zu durchfahren, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Wird ein zu geringer Sicherheitsabstand festgestellt, wird die Sequenz gespeichert und eine zweite Kamera, die oft am Brückenpfeiler oder in der Leitplanke positioniert ist, fertigt ein hochauflösendes Foto des Fahrers und des Kennzeichens an.
Rechtliche Grundlagen und typische Schwachstellen des Abstandsblitzers
Die Ahndung von Abstandsverstößen ist in § 4 StVO geregelt. Als Faustregel gilt außerorts der „halbe Tachowert“ in Metern als einzuhaltender Sicherheitsabstand. Die Messung mit dem VKS 3.0 System ist zwar ein standardisiertes Messverfahren, birgt jedoch spezifische Fehlerquellen, die Ansatzpunkte für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bieten können.
Ein juristisch relevanter Punkt ist die Frage der Vorwerfbarkeit. Ein Abstandsverstoß ist nur dann ahndbar, wenn er nicht nur ganz kurzfristig und unverschuldet war. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A81 bei Steinheim kommt es häufig zum sogenannten „Einscherer-Problem“: Ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor einem auf die eigene Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Gerichte fordern in der Regel, dass die Abstandsunterschreitung über eine längere Strecke (ca. 250-300 Meter) oder für mindestens 3 Sekunden andauert. Hier liegt eine bekannte Schwachstelle der Beweisführung durch die Behörde: Oft fehlt die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung der kompletten Messstrecke, die belegen würde, dass kein anderes Fahrzeug den Abstand unvorhersehbar verkürzt hat. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht wird genau prüfen, ob die gesamte Messsequenz als Beweismittel vorliegt.
Eine weitere, oft übersehene Schwachstelle ist die Fahreridentifikation. Die hochauflösende Kamera für das Fahrerfoto ist zwar leistungsstark, doch der Standort an der Brücke bei Kilometer 555.38 kann zu Problemen führen. Je nach Sonnenstand und Tageszeit wirft die Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug aus der Sonne in diesen Schatten, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto unterbelichtet und somit nicht mehr eindeutig identifizierbar sein. Dies stellt einen validen Ansatzpunkt für einen Einspruch dar, da die Identität des Fahrers zweifelsfrei feststehen muss.
Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Hier die aktuellen Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog 2026:
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen: Eine Expertenmeinung kann sich lohnen
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe erhalten haben, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers beruht, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Eine Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ratsam. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die Messung formell und technisch korrekt war. Dabei werden unter anderem das Messprotokoll, die Eichung des Gerätes und die vollständige Videoaufzeichnung der Messung genau unter die Lupe genommen. Auch die Referenzlinien auf der Fahrbahndecke können ein Angriffspunkt sein, wenn diese veraltet, abgenutzt oder durch eine Baustelle eventuell fehlerhaft neu eingemessen wurden. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind bei Abstandsverstößen oft höher als bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen.




