Detaillierte Analyse des Abstandsblitzers auf der A38 bei Seifenshain, Kilometer 215.4
Der Messstandort: Ein bekannter Unfallschwerpunkt in Richtung Halle/Leipzig
Auf der Bundesautobahn 38, der sogenannten Südharzautobahn, befindet sich bei Kilometer 215.4 in Fahrtrichtung Halle/Leipzig eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Der Standort in der Gemarkung Seifenshain, nahe der Anschlussstelle Friedland und vor dem Heidkopftunnel, ist den Behörden als kritischer Verkehrsbereich bekannt. In diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, oft bedingt durch zu dichtes Auffahren und Unachtsamkeit im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr. Dieser Blitzer auf der A38 soll präventiv wirken und den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand durchsetzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die eingesetzte Messtechnik: Das Videosystem VKS 4.5
An dieser Messstelle kommt in der Regel das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Dieses Brücken-Abstandsmessverfahren ist der digitale Nachfolger des bewährten VKS 3.0. Die Funktionsweise ist komplex und präzise: Von einer Brücke aus erfasst eine hochauflösende Videokamera den fließenden Verkehr über eine längere, exakt vermessene Wegstrecke. Auf der Fahrbahn sind hierfür kaum sichtbare Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Eine Software analysiert die Videoaufzeichnungen, berechnet die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs und den Abstand zum Vorausschauenden über mehrere hundert Meter. Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke positionierte Kamera, fertigt bei einem festgestellten Verstoß ein hochauflösendes Foto des Fahrers und des Kennzeichens an. Dieser Abstandsblitzer ist somit in der Lage, Verstöße lückenlos zu dokumentieren.
Technische Details und potenzielle Fehlerquellen des VKS 4.5
Obwohl das System als sehr zuverlässig gilt, ist es nicht fehlerfrei. Für eine gültige Messung müssen strenge Vorschriften eingehalten werden. Die Qualität der gesamten Messung hängt von einer einwandfreien Einrichtung und Protokollierung ab. Ein entscheidender Punkt ist die exakte Vermessung der Referenzlinien auf der Fahrbahn. Veraltete oder durch Witterung und Abnutzung ungenau gewordene Markierungen können die gesamte Messung mathematisch verfälschen und somit angreifbar machen. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Einspruch stets das Messprotokoll anfordern, um zu prüfen, ob die Eichung der Anlage und die Einmessung der Fahrbahnmarkierungen aktuell und korrekt dokumentiert sind.
Rechtliche Grundlagen und Bußgelder für Abstandsverstöße
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand ist in § 4 StVO geregelt. Als Faustregel auf Autobahnen gilt der "halbe Tachowert" in Metern. Fährt man beispielsweise 120 km/h, so sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 60 Meter betragen. Verstöße werden streng geahndet, da sie eine der Hauptunfallursachen sind. Die Höhe des Bußgeldes, die Punkte im Fahreignungsregister und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Sicherheitsabstandes ab.
Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Experten-Tipps: Mögliche Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer auf der A38 muss nicht das letzte Wort sein. Es gibt durchaus juristisch fundierte Ansatzpunkte, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen können. Es ist jedoch ratsam, dies durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen, der Akteneinsicht beantragen kann.
- Das "Einscherer-Problem": Gerade im dichten Verkehr auf der A38 bei Göttingen kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor einem einschert. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Messsysteme wie das VKS 4.5 zeichnen den Verkehr über eine längere Distanz auf. Eine entscheidende Frage für einen erfolgreichen Einspruch ist hierbei, ob die Videoaufzeichnung, die zwingend lückenlos den Verkehrsverlauf über mehrere hundert Meter vor der eigentlichen Messung dokumentieren muss, diesen Einscher-Vorgang zweifelsfrei zeigt. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung oder ist sie nicht aussagekräftig, kann dem Betroffenen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf der Brücke exakt in dem Moment, in dem die zweite Kamera zur Fahreridentifikation auslöst, das Gesicht des Fahrers verdecken. Solche Schattenwürfe können ein Fahrerfoto unbrauchbar machen. Ist der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist ein zentraler Beweis der Bußgeldstelle hinfällig. Dies ist ein häufiger und oft erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch.
- Fehlende oder unvollständige Mess-Dokumentation: Die gesamte Messung muss von geschultem Personal durchgeführt und lückenlos protokolliert werden. Ein Anwalt prüft in der Akte, ob das komplette Messvideo, alle Eichzertifikate und die Schulungsnachweise der Messbeamten vorliegen. Schon kleine formale Fehler in der Dokumentation können die gesamte Messung juristisch angreifbar machen.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, ist eine genaue Prüfung der Umstände und des Beweismaterials entscheidend. Die zuständige Behörde ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen in Osterode am Harz.




