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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel) auf der A5
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Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel)

A5Baden-Württemberg • km 701.9

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Verkehrsrecht-Redaktion

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19. September 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel)

A5, KM 701.9.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel)

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Auf einen Blick: VKS-System (Videokontrollsystem, z.B. VKS 3.2 oder VKS 4.5) bei km 701.9

  • check_circleMontiert auf einer Brücke, überwacht ein Video-System (VKS) den Abstand Richtung Basel.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen im Pendlerverkehr erhöht die Gefahr unverschuldeter Verstöße durch plötzliches Einscheren.
  • check_circleDer harte Schattenwurf der Brücke kann die Fahreridentifikation auf dem Blitzerfoto erschweren.
  • check_circleDie Auswertung der kompletten Videosequenz ist entscheidend – eine Momentaufnahme allein ist oft anfechtbar.

Abstandsblitzer auf der A5 bei Schutterwald, km 701.9 in Fahrtrichtung Basel

Auf der Bundesautobahn 5 (A5), einer der meistbefahrenen Nord-Süd-Achsen Deutschlands, überwacht kurz vor der Anschlussstelle Offenburg bei Schutterwald eine fest installierte Messanlage den Sicherheitsabstand. Bei Kilometerpunkt 701.9 in Fahrtrichtung Basel (Süden) wird hier gezielt gegen Drängler vorgegangen, die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten. Dieser Abschnitt ist bekannt für hohes Verkehrsaufkommen und war bereits Schauplatz von Unfällen, bei denen zu geringer Abstand eine Rolle spielte. Die permanente Überwachung an diesem Punkt soll die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die genaue Position des Abstandsblitzers A5 bei Schutterwald

Der Blitzer ist auf einer Brücke montiert, die die A5 überspannt. Von hier aus erfasst das System den Verkehr in Richtung Süden (Basel/Freiburg). Die Messung findet statt, bevor die Autobahn die Kinzig überquert und bevor die Ausfahrt Offenburg (55) erreicht wird. Dieser Bereich der A5 ist dreispurig ausgebaut und insbesondere im morgendlichen und abendlichen Pendlerverkehr stark frequentiert, was das Risiko von Auffahrunfällen durch zu dichtes Auffahren erhöht.

Welches Messgerät kommt hier zum Einsatz? Das VKS-System

An diesem Standort wird ein sogenanntes Videokontrollsystem (VKS) eingesetzt, vermutlich vom Typ VKS 4.5 der Firma Vidit Systems, dem Nachfolgemodell des ebenfalls weit verbreiteten VKS 3.0/3.2. Im Gegensatz zu klassischen Radarkontrollen, die nur ein einzelnes Foto schießen, zeichnet dieses System eine längere Videosequenz des Verkehrsgeschehens auf. Die Funktionsweise ist dabei hochkomplex:

  • Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Videokameras auf der Brücke filmen den Verkehr über eine vordefinierte, eingemessene Strecke.
  • Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Messlinien (sog. Passpunkte) markiert. Der Abstand zwischen diesen Linien ist exakt vermessen und im System hinterlegt.
  • Weg-Zeit-Berechnung: Eine spezielle Software analysiert die Videoaufzeichnung. Sie misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen. Daraus berechnet das System die exakte Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs.
  • Abstandsmessung: Gleichzeitig ermittelt die Software den Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Fahrzeugen. Durch die Kombination aus Geschwindigkeit und Abstand kann der Verstoß (z.B. "weniger als 3/10 des halben Tachowertes") präzise bestimmt werden.
  • Fahreridentifikation: Wird ein Verstoß festgestellt, löst eine zusätzliche, hochauflösende Kamera aus, um den Fahrer und das Kennzeichen zu dokumentieren.

Rechtliche Fallstricke und bekannte Schwachstellen des Abstandsblitzers

Obwohl die VKS-Systeme als sehr genau gelten, sind sie nicht fehlerfrei. Die komplexe, teils manuelle Auswertung der Videodaten durch Messbeamte birgt Fehlerquellen, die Ansatzpunkte für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bieten können. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:

Experten-Einblick: Mögliche Fehlerquellen bei der Messung

  • Das "Einscherer"-Problem: Gerade im dichten Verkehr auf der A5 bei Schutterwald kommt es häufig vor, dass ein Fahrzeug von der mittleren auf die linke Spur wechselt und sich in den eigenen Sicherheitsabstand setzt. Der Abstand verkürzt sich dadurch plötzlich und unverschuldet. Die Gerichte fordern, dass ein Abstandsverstoß nur dann vorwerfbar ist, wenn er über eine nennenswerte Strecke (ca. 300 Meter oder mehrere Sekunden) andauert. Ein erfahrener Gutachter kann anhand der Videosequenz analysieren, ob dem Fahrer überhaupt genügend Zeit blieb, den Sicherheitsabstand wieder zu vergrößern. Fehlt eine ausreichend lange Videoaufzeichnung, die den gesamten Vorlauf des angeblichen Verstoßes dokumentiert, ist die Messung oft nicht verwertbar.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Montage der Kameras auf einer Brücke kann je nach Sonnenstand zu schwierigen Lichtverhältnissen führen. Insbesondere der harte Schattenwurf der Brücke selbst kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto unkenntlich machen. Ist die Person am Steuer nicht zweifelsfrei zu identifizieren, kann dies ein starkes Argument für die Einstellung des Verfahrens sein.
  • Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterungseinflüsse und Abnutzung können diese verblassen oder durch Bauarbeiten ihre Position leicht verändern. Auch eine fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäß protokollierte Neueinmessung der Messstelle, insbesondere beim Wechsel von einem älteren System wie VKS 3.0 auf das neuere VKS 4.5, kann die gesamte Messreihe ungültig machen. Die Verteidigung kann die Vorlage der aktuellen Eichprotokolle und der Dokumentation zur Einrichtung der Messstelle verlangen.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Der Grundsatz lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem "halben Tacho" entsprechen (z.B. 50 Meter bei 100 km/h).

Bußgelder bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Bußgelder bei Geschwindigkeit bis 100 km/h

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Tipp: Einspruch immer durch Experten prüfen lassen

Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Aufgrund der genannten Fehlerquellen bei VKS-Systemen ist eine Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht dringend anzuraten. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das gesamte Messprotokoll samt Videosequenz auf Plausibilität und formale Korrektheit prüfen. Die Erfolgschancen für einen Einspruch sind bei Abstandsmessungen oft überdurchschnittlich hoch.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Schutterwald, A5, km 701.9, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Basel als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS-System (Videokontrollsystem, z.B. VKS 3.2 oder VKS 4.5) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle
76247 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone-
  • language-
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 Schutterwald, km 701.9 (Karlsruhe-Basel).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5 (bei km 701.9) passieren bei Systemen wie dem VKS-System (Videokontrollsystem, z.B. VKS 3.2 oder VKS 4.5) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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