Abstandsblitzer A33 bei Schloß Holte-Stukenbrock (km 36,6) Richtung Brilon
Auf der Bundesautobahn 33, einer zentralen Verkehrsachse in Ostwestfalen-Lippe, befindet sich bei Kilometer 36,6 in Fahrtrichtung Brilon / Kassel eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Blitzer liegt im Gemeindegebiet von Schloß Holte-Stukenbrock und ist eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere durch Pendler und den Fernverkehr, gilt dieser Abschnitt als unfallträchtig, was die Installation dieses spezifischen Blitzers begründet.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Wandel
Der Abstandsblitzer auf der A33 bei Schloß Holte-Stukenbrock befindet sich in einem Autobahnabschnitt, der in den letzten Jahren intensiv saniert wurde. Die A33 wurde zwischen dem Autobahnkreuz Bielefeld und dem Kreuz Wünnenberg-Haaren grundhaft erneuert, um dem gestiegenen Verkehrsaufkommen von über 50.000 Fahrzeugen täglich gerecht zu werden. Genau in diesem Bereich wurden auch die Brückenbauwerke, wie die Wapelbach- und Furlbachbrücke, saniert oder erneuert. Die Abstandsmessung wird typischerweise von einer dieser Brücken aus durchgeführt, was die geografische Gegebenheit für die Messung prädestiniert.
Trotz der Modernisierung kommt es hier im dichten Verkehr immer wieder zu Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Zeitungsarchive und Polizeimeldungen belegen regelmäßig schwere Unfälle in diesem Bereich, oft ausgelöst durch plötzliche Bremsmanöver oder unvorsichtige Spurwechsel im dichten Pendlerverkehr. Der Blitzer soll präventiv wirken und den Verkehr beruhigen.
Das eingesetzte Messgerät: VKS 4.5
Funktionsweise der Brücken-Videoüberwachung
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma Vidit Systems zum Einsatz. Dieses System ist der digitale Nachfolger des weit verbreiteten VKS 3.0 und gilt als eines der präzisesten, aber auch komplexesten Verfahren zur Abstandsmessung. Die Funktionsweise ist mehrstufig:
- Eine Übersichtskamera, meist an einer Brücke montiert, filmt den Verkehr über eine längere, genau vermessene Strecke. Auf der Fahrbahn sind dafür in der Regel feine, weiße Referenzlinien markiert.
- Eine Software, oft das Modul "VKS Select", analysiert das Videomaterial in Echtzeit und detektiert Fahrzeuge, die einen potenziell zu geringen Sicherheitsabstand aufweisen.
- Nur bei einem konkreten Anfangsverdacht wird eine zweite, hochauflösende Kamera aktiviert, die gezielt Fotos von Fahrer und Kennzeichen zur Identifikation anfertigt.
- Die eigentliche Auswertung der Abstandsunterschreitung erfolgt nachträglich durch geschulte Messbeamte der Bußgeldstelle des Kreises Gütersloh, die anhand des Videomaterials und der Referenzpunkte den exakten Abstand und die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand ist von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Die Faustregel lautet "halber Tacho" in Metern. Ein Verstoß kann teuer werden und schnell zu Punkten oder einem Fahrverbot führen. Die Strafen unterscheiden sich je nach Geschwindigkeit.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand in Metern | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand in Metern | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Experten-Tipps: Mögliche Fehlerquellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Auch wenn das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es nicht fehlerfrei. Ein Bußgeldbescheid sollte daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formelle und technische Fehler prüfen. Gerade bei der Abstandsmessung auf der A33 bei Schloß Holte-Stukenbrock gibt es spezifische Aspekte, die eine genauere Prüfung rechtfertigen können.
1. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr
Ein entscheidender Punkt bei der juristischen Bewertung ist, ob der Abstand schuldhaft unterschritten wurde. Im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr auf der A33 ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs keine Seltenheit. Dadurch verringert sich der eigene Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet. Die Messbeamten müssen bei der Auswertung des Videos die gesamte Verkehrssituation über einen längeren Zeitraum bewerten. Ein versierter Anwalt wird prüfen, ob das Beweisvideo tatsächlich eine ausreichend lange Sequenz vor dem eigentlichen Messpunkt zeigt, um ein solches Fahrmanöver eines Dritten auszuschließen. Ist die Aufzeichnung zu kurz und setzt erst kurz vor der Messlinie ein, kann dem Betroffenen unter Umständen keine vorwerfbare Pflichtverletzung nachgewiesen werden.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Da die Messanlage von einer Brücke herab filmt, kann es je nach Sonnenstand zu starken Schattenwürfen auf der Fahrbahn kommen. Fährt ein Fahrzeug genau im Moment der hochauflösenden Identifikationsaufnahme durch den Brückenschatten, ist das Gesicht des Fahrers auf dem Foto oft nicht oder nur sehr schlecht zu erkennen. Ist die Person auf dem Foto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist dies ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch. Die Behörde muss die Fahrereigenschaft lückenlos nachweisen, was bei schlechter Bildqualität aufgrund von Schatten oft misslingt.
3. Veraltete Referenzlinien nach Fahrbahnsanierung
Die grundhafte Sanierung der A33 in diesem Bereich ist ein weiterer relevanter Punkt. Die Genauigkeit der VKS-Messung hängt entscheidend von der exakten Vermessung und Kalibrierung der Referenzlinien auf der Fahrbahn ab. Ein Anwalt wird im Rahmen der Akteneinsicht prüfen, ob das Messprotokoll und die Eichscheine auf dem neuesten Stand sind und ob die Referenzlinien nach den Bauarbeiten neu eingemessen und dokumentiert wurden. Veraltete oder durch die Bauarbeiten leicht verschobene Markierungen können die gesamte Messung unbrauchbar machen, da die fotogrammetrische Auswertung dann auf falschen Geodaten basiert.




