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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück auf der A2
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Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück

A2Nordrhein-Westfalen • km 352.300

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

9. Dezember 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück

A2, KM 352.300.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück

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Auf einen Blick: VKS 4.5 (Videokontrollsystem) bei km 352.300

  • check_circleMessung von einer Brücke: Bei tiefstehender Sonne kann starker Schattenwurf die Identifizierung des Fahrers auf dem Foto unmöglich machen.
  • check_circleHohe Verkehrsdichte im Berufsverkehr erhöht das Risiko unverschuldeter Abstandsunterschreitungen durch plötzliches Einscheren (Einscherer-Problem).
  • check_circleDas VKS 4.5-System erfordert eine lückenlose Video-Vordokumentation; fehlt diese in der Akte, kann die gesamte Messung anfechtbar sein.
  • check_circleDie Genauigkeit hängt von exakten Fahrbahnmarkierungen ab; abgenutzte oder schlecht sichtbare Linien sind eine häufige Fehlerquelle für die Software.

Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück (km 352.3) Richtung Dortmund

Auf der stark frequentierten Bundesautobahn A2, einer der wichtigsten Ost-West-Verbindungen Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 352,3 in Fahrtrichtung Dortmund ein fest installierter Abstandsblitzer. Der Standort nahe Rheda-Wiedenbrück ist der zuständigen Behörde, dem Kreis Gütersloh, als Unfallschwerpunkt bekannt, weshalb hier regelmäßig der vorgeschriebene Sicherheitsabstand überwacht wird. Für viele Pendler und LKW-Fahrer gehört dieser Blitzer zum täglichen Weg, dennoch werden hier kontinuierlich Abstandsverstöße dokumentiert.

Der genaue Standort: Was Sie am Kilometer 352,3 erwartet

Die Messanlage ist auf einer Brücke über der A2 montiert und erfasst den Verkehr in Richtung Dortmund. Diese Art der Überwachung ist besonders effektiv, da sie von den Fahrern oft erst spät wahrgenommen wird. Der betroffene Autobahnabschnitt bei Rheda-Wiedenbrück ist durch hohes Verkehrsaufkommen und eine hohe Dichte an Lastkraftwagen geprägt, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes zu einer ständigen Herausforderung macht. Genau diese Faktoren führen häufig zu gefährlichen Situationen und rechtfertigen aus Sicht der Behörden den Einsatz des Abstandsblitzers.

Technik im Detail: Wie der Abstandsblitzer vom Typ VKS 4.5 hier misst

An diesem Standort kommt das moderne Messgerät VKS 4.5 (Videokontrollsystem) zum Einsatz. Dieses System basiert nicht auf Radar- oder Lasertechnik, sondern auf einer präzisen Videoanalyse. Auf der Brücke sind mehrere Kameras installiert:

  • Eine Übersichtskamera, die den Verkehrsfluss über eine längere Distanz aufzeichnet.
  • Eine hochauflösende Kamera, die bei Feststellung eines Verstoßes ein klares Foto des Fahrers und des Kennzeichens anfertigt.

Das System funktioniert mittels Referenzlinien, die in festen Abständen auf der Fahrbahn markiert sind. Die VKS-Software analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um diese Markierungen zu überfahren, die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Diese Kombination aus Geschwindigkeits- und Abstandsmessung macht das System sehr genau – aber auch anfällig für bestimmte Fehler.

Juristische Fallstricke und bekannte Schwachstellen des Messsystems

Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, bietet die Komplexität der VKS-Anlage Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht wird hier mehrere Punkte prüfen.

Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr der A2

Eine der häufigsten Ursachen für eine unverschuldete Abstandsunterschreitung ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Gerade im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr auf der A2 bei Rheda-Wiedenbrück kommt dies häufig vor. Ein Fahrer, der korrekt Abstand hält, kann plötzlich zum Verkehrssünder werden, weil ein anderes Fahrzeug vor ihm die Spur wechselt. Ein entscheidender Experten-Insight ist hierbei: Die Auswertung der Messung darf sich nicht nur auf das eine "Blitzerfoto" stützen. Es muss eine lückenlose Video-Vorselektion der Verkehrssituation ausgewertet werden, die belegt, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur für einen kurzen Moment unterschritten wurde. Liegt diese Aufzeichnung nicht vor oder dokumentiert sie ein knappes Einscheren, ist der Vorwurf haltlos.

Die Tücke der Videoaufzeichnung und der Fahreridentifikation

Ein weiterer, oft übersehener juristischer Aspekt ist die Qualität und Vollständigkeit der Beweismittel. Die technischen Vorschriften für VKS-Systeme sehen eine Beobachtung des Fahrzeugs über eine längere Strecke vor der eigentlichen Messung vor – oft werden hier bis zu 300 Meter gefordert. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung in der Akte, kann die gesamte Messung als nicht verwertbar eingestuft werden. Ferner kann die Positionierung der Kamera auf der Brücke zu Problemen bei der Fahreridentifikation führen. Bei tiefstehender Sonne oder ungünstigen Wetterlagen kann es zu starkem Schattenwurf im Fahrzeuginnenraum kommen. Ist das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto dadurch nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist ein zentrales Beweismittel der Behörde entkräftet.

Veraltete Fahrbahnmarkierungen als Fehlerquelle

Die gesamte Berechnung des VKS 4.5 Systems stützt sich auf die Annahme, dass die weißen Referenzlinien auf dem Asphalt exakt vermessen und gut sichtbar sind. Nach Baustellen, bei starker Abnutzung durch den Verkehr oder bei Witterungseinflüssen kann deren Genauigkeit leiden. Ein Gutachter kann im Rahmen eines Einspruchsverfahrens prüfen, ob die Markierungen zum Tatzeitpunkt noch den eichrechtlichen Vorgaben entsprachen. Schon geringfügige Abweichungen können hier zu einer fehlerhaften Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand führen, was den gesamten Bußgeldbescheid angreifbar macht.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei Abstandsverstößen

Die Sanktionen für zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Grundsatz lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abstand geringer als vorgeschrieben 25 € 0 Nein
... mit Gefährdung 30 € 0 Nein
... mit Sachbeschädigung 35 € 0 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Ihr gutes Recht: Wann sich eine Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt

Ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes an der Messstelle A2 bei Rheda-Wiedenbrück sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die genannten Fehlerquellen – das plötzliche Einscheren im dichten Verkehr, unvollständige Videoaufzeichnungen, die Fahreridentifikation durch Schattenwurf oder fehlerhafte Fahrbahnmarkierungen – sind keine Seltenheit. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie unverschuldet zu dicht aufgefahren sind oder Zweifel an der Messung hegen, ist die Beauftragung eines Anwalts zur Akteneinsicht dringend zu empfehlen. Nur so kann geprüft werden, ob die Messung allen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprochen hat.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Nordrhein-Westfalen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Rheda-Wiedenbrück, A2, km 352.300, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Dortmund als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 (Videokontrollsystem) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Nordrhein-Westfalen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Kreis Gütersloh - Abteilung Straßenverkehr
Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh

contact_support Erreichbarkeit

  • phone05241 85-1200
  • languageabt22@kreis-guetersloh.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A2 Rheda-Wiedenbrück.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A2 (bei km 352.300) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 (Videokontrollsystem) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A2: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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