Abstandsblitzer auf der A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.3
Auf der Bundesautobahn A2, einer der meistbefahrenen Strecken Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 352.3 in Fahrtrichtung Dortmund eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Blitzer bei Rheda-Wiedenbrück ist eine Schlüsselstelle der Verkehrsüberwachung des Kreises Gütersloh, um den oft zu geringen Sicherheitsabstand im dichten Reise- und Pendlerverkehr zu ahnden. Viele Autofahrer sind von den Messergebnissen dieses Blitzers überrascht, doch die komplexe Technik bietet auch Ansatzpunkte für eine genaue Überprüfung des Bußgeldbescheids.
Die genaue Position des Abstandsblitzers
Der Abstandsblitzer ist auf der A2 in Fahrtrichtung Dortmund, kurz nach dem Autobahnkreuz Rheda-Wiedenbrück und vor der Anschlussstelle Gütersloh positioniert. Die Messanlage befindet sich typischerweise auf einer Brücke, von der aus das Verkehrsgeschehen über mehrere Spuren hinweg videografisch erfasst wird. Dieser Autobahnabschnitt ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen und eine erhöhte Unfallgefahr durch Auffahrunfälle, was die Installation dieses speziellen Blitzers zur Überwachung des Sicherheitsabstands begründet.
Technik und Funktionsweise: Das Messgerät VKS 4.5
An diesem Standort kommt das Messsystem VKS 4.5 (Video-Kontroll-System) der Firma VIDIT Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern misst dieses System primär den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen. Die Funktionsweise ist komplex:
- Videoaufzeichnung: Eine hochauflösende Videokamera auf einer Brücke filmt den Verkehr über eine längere Distanz.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind im Vorfeld exakt vermessene weiße Markierungen (Referenzlinien) aufgebracht.
- Weg-Zeit-Berechnung: Eine spezielle Software analysiert die Videoaufnahmen. Sie misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Referenzlinien zu überwinden, und berechnet daraus die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt.
- Auswertung: Stellt die Software einen zu geringen Sicherheitsabstand fest (gemessen in Bruchteilen des halben Tachowertes), wird ein Datensatz inklusive hochauflösender Fotos zur Fahreridentifikation erstellt.
Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist seine Fehleranfälligkeit in Fachkreisen bekannt. Die Komplexität des Systems von der Einrichtung über die Messung bis zur Auswertung birgt diverse Schwachstellen.
Schwachstellen und mögliche Messfehler des Systems
Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers auf der A2 basiert, muss nicht unanfechtbar sein. Als erfahrener Verkehrsrechts-Experte und SEO-Content-Engineer kenne ich die typischen Angriffspunkte. Beispielsweise muss für eine rechtssichere Abstandsmessung eine ausreichend lange Beobachtungsstrecke lückenlos dokumentiert sein, was in der Praxis nicht immer gewährleistet ist. Fehlt eine zusammenhängende Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor dem eigentlichen Messpunkt, kann die Verteidigung argumentieren, dass die Verkehrssituation nicht vollständig erfasst wurde.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Fahreridentifikation. Die Messanlage befindet sich auf einer Brücke, was zu bestimmten Tageszeiten zu signifikanten Schattenwürfen auf der Fahrbahn führen kann. Fällt der Schatten der Brücke genau auf die Fahrerkabine, kann das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto unkenntlich sein. Ein solches Foto erschwert die eindeutige Identifizierung und kann einen Einspruch wegen fehlerhafter Fahrerermittlung begründen. Zudem ist der dichte Pendlerverkehr auf der A2 bei Rheda-Wiedenbrück anfällig für das sogenannte „Einscherer-Problem“: Wechselt ein anderes Fahrzeug knapp vor dem gemessenen Fahrzeug die Spur, verkürzt sich der Sicherheitsabstand unverschuldet. Eine lückenlose und ausreichend lange Videosequenz ist hier entscheidend, um ein solches Fahrmanöver als Ursache für den geringen Abstand nachzuweisen.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (gemessen am halben Tachowert) ab.
Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Prüfung des Einspruchs: Ein Experten-Tipp
Sollten Sie vom Blitzer an der A2 bei Rheda-Wiedenbrück erfasst worden sein, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben den bereits genannten Punkten kann auch eine ungenaue Einmessung der Referenzlinien auf der Fahrbahn eine valide Verteidigungsstrategie sein. Witterungseinflüsse und Fahrbahnabnutzung können die Markierungen über die Zeit verändern. Wenn das Messstellenprotokoll alt ist oder die Linien nicht kürzlich neu vermessen wurden, kann die gesamte Messreihe als ungenau angefochten werden. Die Akteneinsicht durch einen Anwalt ist hier unerlässlich, um das Messprotokoll, die Eichbescheinigung des Geräts und die vollständige Videosequenz zu prüfen und potenzielle Fehler aufzudecken, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.




