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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300 auf der A2, Fahrtrichtung Dortmund
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Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300

A2, Fahrtrichtung DortmundNordrhein-Westfalen • km 352.300

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

28. September 2024

Standort Details

Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300

A2, Fahrtrichtung Dortmund, KM 352.300.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 352.300

  • check_circleMessung erfolgt vom Brückenbauwerk (Emsbrücke) – je nach Sonnenstand kann der Brückenschatten die Fahreridentifikation auf dem Foto unmöglich machen.
  • check_circleDas VKS 4.5 System ist anfällig für Fehler, wenn die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn abgenutzt oder schlecht sichtbar sind.
  • check_circleHohe Verkehrsdichte begünstigt unverschuldete Abstandsunterschreitungen durch plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge – eine lückenlose Videodokumentation ist entscheidend.
  • check_circleZuständig ist der Kreis Gütersloh; die manuelle Auswertung der Videodateien durch Beamte ist eine bekannte Fehlerquelle.

Abstandsblitzer auf der A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300 in Fahrtrichtung Dortmund

Auf der Bundesautobahn A2, einer der meistbefahrenen Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 352,300 in Fahrtrichtung Dortmund eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Blitzer nahe der Anschlussstelle Rheda-Wiedenbrück ist seit Jahren eine bekannte Kontrollstelle des Kreises Gütersloh und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide wegen zu geringen Abstands. Die hohe Verkehrsdichte, insbesondere im Berufs- und Schwerlastverkehr, führt hier häufig zu kritischen Verkehrssituationen und macht den korrekten Sicherheitsabstand überlebenswichtig.

Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus der Behörden

Der Abschnitt der A2 im Kreis Gütersloh ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen und eine damit einhergehende Unfallhäufigkeit. Immer wieder kommt es hier zu schweren Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Die Messanlage bei Rheda-Wiedenbrück wurde daher gezielt an dieser Stelle positioniert, um den Abstand zwischen den Fahrzeugen zu kontrollieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Messung erfolgt in der Regel von der Emsbrücke, die die A2 an dieser Stelle überquert. Dies ermöglicht eine optimale Erfassung des fließenden Verkehrs von oben.

Das Messgerät: Funktionsweise des VKS 4.5 Brücken-Blitzers

An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VIDIT Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein modernes digitales Brücken-Messsystem, das den Verkehr von oben aufzeichnet. Für die Abstandsmessung werden auf der Fahrbahn in exakt definierten Abständen weiße Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) markiert. Eine Übersichtskamera filmt den gesamten Messbereich, während eine zweite, hochauflösende Kamera zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation dient.

Die Software des VKS 4.5 analysiert die Videoaufzeichnungen und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die markierten Streckenabschnitte zu durchfahren, dessen Geschwindigkeit. Im Abgleich mit dem vorausfahrenden Fahrzeug wird dann der exakte Sicherheitsabstand ermittelt. Verstöße werden digital signiert gespeichert und dienen als Beweismittel im Bußgeldverfahren.

Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Die Komplexität des Systems und die manuellen Schritte bei der Auswertung bieten diverse Ansatzpunkte für eine juristische Überprüfung. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird insbesondere die folgenden Punkte prüfen:

  • Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss ein Abstandsverstoß über eine längere Wegstrecke vorliegen. Ein entscheidender Punkt ist daher, ob die Behörde eine ausreichend lange Videosequenz vorhält (in der Regel mehrere hundert Meter vor der eigentlichen Messlinie). Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, lässt sich oft nicht widerlegen, dass ein anderes Fahrzeug kurz zuvor vor Ihnen eingeschert ist (das sogenannte „Einscherer-Problem“). Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A2 bei Rheda-Wiedenbrück ist dies ein häufiges und unverschuldetes Szenario, das den Sicherheitsabstand abrupt verkürzt.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die Messanlage ist auf der Emsbrücke positioniert. Je nach Sonnenstand kann der Brückenschatten genau auf den Messbereich fallen. Dies kann dazu führen, dass das Foto zur Fahreridentifikation so stark verschattet ist, dass der Fahrer nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Ist die Person auf dem Blitzerfoto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen.
  • Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterung, Abnutzung und Baumaßnahmen können diese Markierungen verblassen, verschmutzen oder ihre exakte geometrische Position verändern. Eine veraltete oder fehlerhafte Einmessung der Referenzpunkte führt unweigerlich zu fehlerhaften Messergebnissen und kann durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.

Betroffene sollten daher einen Bußgeldbescheid von diesem Blitzer nicht vorschnell akzeptieren. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind, insbesondere bei drohendem Fahrverbot, oft höher als vermutet. Eine Akteneinsicht durch einen Anwalt ist hier der erste und wichtigste Schritt.

Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Der Grundsatz lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen.

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand geringer als... Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 3 Monate

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Tatbestand Bußgeld Punkte
Abstand nicht eingehalten 25 € 0
... mit Gefährdung 30 € 0
... mit Sachbeschädigung 35 € 0
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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Nordrhein-Westfalen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Rheda-Wiedenbrück, A2, Fahrtrichtung Dortmund, km 352.300, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Dortmund als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Nordrhein-Westfalen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr, Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten
Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh

contact_support Erreichbarkeit

  • phone05241 85-1200
  • languageabt22@kreis-guetersloh.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A2 bei Rheda-Wiedenbrück, km 352.300.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A2, Fahrtrichtung Dortmund (bei km 352.300) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A2, Fahrtrichtung Dortmund: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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