Abstandsblitzer auf der A28 bei Ganderkesee, km 104.21 in Fahrtrichtung Oldenburg
Auf der Bundesautobahn 28, in der Gemeinde Ganderkesee im Landkreis Oldenburg, befindet sich bei Kilometer 104.21 eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer A28 Ganderkesee in Fahrtrichtung Oldenburg ist eine Engstelle für viele Pendler und Reisende und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide. Die Messung erfolgt von einer Brücke herab und ist für viele Autofahrer erst im letzten Moment erkennbar.
Die genaue Position und der lokale Kontext des Blitzers
Die Messanlage ist auf der Autobahnbrücke über der "Regenter Straße" positioniert und erfasst den Verkehr in Fahrtrichtung Oldenburg / Dreieck Stuhr. Dieser Autobahnabschnitt der A28 bei Ganderkesee ist durch dichten Pendlerverkehr, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden, stark frequentiert. Die Nähe zum Autobahndreieck Stuhr, wo die A28 auf die A1 trifft, führt häufig zu zähfließendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern. In der Vergangenheit kam es im Bereich Ganderkesee immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, was die Installation des Systems zur Abstandsmessung begründet. Die Messstelle befindet sich in einem Bereich, in dem die Geschwindigkeit häufig wechselt, was das Einhalten des korrekten Sicherheitsabstandes zusätzlich erschwert.
Wie funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 4.5 System?
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontrollsystem VKS 4.5 zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern wird hier der Verkehr permanent per Video von der Brücke aus aufgezeichnet. Das System erfasst dabei eine längere Wegstrecke und berechnet aus der Zeit, die ein Fahrzeug für diese Strecke benötigt, die gefahrene Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Der entscheidende Punkt ist, dass nicht nur ein einzelner Moment, sondern ein gesamter Fahrvorgang dokumentiert wird. Die eigentliche Auswertung der Daten erfolgt manuell durch geschulte Beamte der Bußgeldstelle des Landkreises Oldenburg, was eine potenzielle Fehlerquelle darstellt.
Bußgelder bei unzureichendem Sicherheitsabstand (Bußgeldkatalog 2026)
Ein zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des „halben Tachowertes“ ab, den der Abstand unterschreitet. Der Grundsatz lautet: Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens der halben Tacho-Geschwindigkeit in km/h entsprechen.
Sanktionen bei über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat (bei Beharrlichkeit) |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
Sanktionen bei unter 100 km/h (aber über 80 km/h)
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 25 € | 0 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 50 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowertes | 120 € | 1 | - |
Experten-Einblicke: Juristische Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer an der A28 ist nicht immer unanfechtbar. Gerade die Komplexität des VKS 4.5 Messverfahrens bietet versierten Fachanwälten für Verkehrsrecht diverse Ansatzpunkte. Eine genaue Prüfung des Messprotokolls und der Beweismittel durch einen Experten ist daher oft ratsam.
Ein bekannter Schwachpunkt ist beispielsweise die Auswertung selbst. Für eine rechtskräftige Verurteilung muss ein Verstoß über eine längere Strecke nachgewiesen werden. Juristisch wird hier oft eine Messstrecke von mindestens 300 Metern gefordert. Es ist für einen Anwalt prüfbar, ob die in der Akte dokumentierte Videoaufzeichnung tatsächlich diesen gesamten Bereich lückenlos abdeckt oder ob der Verstoß nur auf einer sehr kurzen Distanz stattfand. Insbesondere im dichten Pendlerverkehr an dieser Stelle ist das „Einscherer-Problem“ relevant: Wechselt ein anderes Fahrzeug knapp vor einem auf die Spur, verkürzt sich der Sicherheitsabstand unverschuldet. Die Videoaufzeichnung muss eindeutig belegen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hatte, den Abstand wieder zu vergrößern und dies nicht getan hat.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft die Fahreridentifikation. Die Messung erfolgt von einer hoch gelegenen Brücke. Dies führt, je nach Sonnenstand, zu starken Schattenwürfen auf der Fahrbahn und im Fahrzeuginnenraum. Gerade dieser Schattenwurf der Brücke bei Kilometer 104.21 kann das Foto des Fahrers so stark beeinträchtigen, dass eine zweifelsfreie Identifizierung unmöglich wird. Ist das Gesicht auf dem Beweisfoto nicht klar erkennbar, stellt dies einen starken Einspruchsgrund dar. Schließlich sollten auch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Referenzlinien (weiße Bodenmarkierungen) kritisch geprüft werden. Sind diese durch Witterung und Abnutzung veraltet oder wurden sie bei der Einrichtung der Messstelle fehlerhaft eingemessen, kann die gesamte Messreihe ungültig sein.




