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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250 auf der A48
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Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250

A48Rheinland-Pfalz • km 23,250

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

21. April 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250

A48, KM 23,250.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250

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Auf einen Blick: VKS 3.0 (VIDIT) bei km 23,250

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke mittels Video (VKS 3.0), daher kein sichtbarer Blitz.
  • check_circleAchtung: Je nach Tageszeit kann der Brückenschatten die Fahrer-Identifikation auf dem Foto unmöglich machen.
  • check_circleDichter Pendlerverkehr erhöht das Risiko eines unverschuldeten Abstandsverstoßes durch einscherende Fahrzeuge.
  • check_circleEinspruch prüfen: Die Behörde muss eine lückenlose Videoaufzeichnung von mind. 300m vorlegen, um den Verstoß zu beweisen.

Abstandsblitzer A48 bei Koblenz-Rübenach, km 23,250 in Fahrtrichtung Trier

Auf der Bundesautobahn 48, in Fahrtrichtung Trier, befindet sich bei Kilometer 23,250 auf der Gemarkung von Koblenz-Rübenach eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer A48 ist bei Pendlern und Fernfahrern bekannt, da er in einem Bereich misst, der verkehrspsychologisch anspruchsvoll ist. Die Strecke ist hier oft von dichtem Verkehr geprägt, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands erschwert und die Anlage zu einer häufigen Ursache für Bußgeldbescheide macht.

Lokaler Kontext und Unfallgeschehen an der Messstelle Koblenz-Rübenach

Die A48 im Raum Koblenz ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt in Rheinland-Pfalz. Insbesondere der Abschnitt in Richtung Trier weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Die Messstelle bei Koblenz-Rübenach wurde nicht ohne Grund eingerichtet. In der Vergangenheit kam es auf diesem Teilstück der A48 immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die Topografie der Strecke, mit leichten Steigungen und einem teils unübersichtlichen Verlauf, verleitet Fahrer oft dazu, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu unterschätzen. Dieser Blitzer soll präventiv wirken und das Unfallrisiko senken.

Die Funktionsweise des Messgeräts: VKS 3.0 (VIDIT)

An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT zum Einsatz. Es handelt sich hierbei nicht um einen klassischen "Blitzer" mit Blitzlicht, sondern um ein komplexes Video-Messsystem. Die Anlage ist auf einer Brücke über der Autobahn montiert und funktioniert wie folgt:

  • Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera filmt den Verkehr über eine längere, genau vermessene Strecke. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert.
  • Weg-Zeit-Messung: Eine spezielle Software analysiert die Videoaufnahmen. Sie berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Distanz zwischen den Markierungen zurückzulegen, dessen Geschwindigkeit.
  • Abstandsberechnung: Gleichzeitig ermittelt das System den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Durch die Kombination aus Geschwindigkeit und Abstand kann ein Abstandsverstoß in "halben Tachowerten" präzise festgestellt werden.
  • Fahreridentifikation: Eine zweite, hochauflösende Kamera (oft als Ident-Kamera bezeichnet) fertigt bei einem festgestellten Verstoß gezielt Fotos von Fahrer und Kennzeichen an.

Schwachstellen und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Prüfung eines Bußgeldbescheides von diesem Abstandsblitzer auf der A48 mehrere kritische Punkte untersuchen:

1. Die lückenlose Videoaufzeichnung als juristische Notwendigkeit

Ein zentraler Punkt ist die Beweisführung. Ein Abstandsverstoß muss über eine ausreichend lange Strecke vorliegen, um als vorwerfbar zu gelten. Ein kurzzeitiges Unterschreiten, etwa durch einen plötzlichen Bremsvorgang des Vordermanns, ist in der Regel nicht bußgeldbewehrt. Genau hier liegt eine Schwachstelle: Für eine faire Beurteilung muss die Messung auf einer Videosequenz von mindestens 300 Metern basieren. Experten prüfen im Rahmen der Akteneinsicht, ob diese Sequenz vollständig vorliegt und die Verkehrssituation korrekt abbildet. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung, kann der Vorwurf oft nicht stichhaltig bewiesen werden.

2. Das "Einscherer-Problem" im dichten Verkehr

Gerade im Berufsverkehr auf der A48 bei Koblenz kommt es häufig zu Spurwechseln. Ein klassischer Einwand ist das plötzliche und unvorhersehbare Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Dadurch wird der eigene Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Videoaufzeichnung muss belegen, dass der Verstoß nicht durch ein solches Manöver ausgelöst wurde. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, bestehen gute Chancen, das Verfahren erfolgreich anzufechten, da dem Betroffenen keine schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann.

3. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten

Die Ident-Kamera ist entscheidend für die Zuordnung des Verstoßes. Die Positionierung der Messanlage auf einer Brücke führt jedoch, je nach Sonnenstand, zu einem harten Schattenwurf genau in dem Moment, in dem die entscheidenden Fotos entstehen. Dieser Schatten kann das Gesicht des Fahrers ganz oder teilweise verdecken und eine eindeutige Identifizierung unmöglich machen. Ist auf dem Beweisfoto nur ein Schatten oder eine stark kontrastarme Aufnahme zu sehen, kann die Fahrereigenschaft oft erfolgreich bestritten werden. Dies ist eine bekannte Schwachstelle solcher Brücken-Messanlagen und ein häufiger Grund für die Einstellung von Verfahren.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße

Wird Ihnen ein zu geringer Sicherheitsabstand an diesem Blitzer vorgeworfen, richten sich die Sanktionen nach Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit. Hier ist eine Übersicht gemäß dem Bußgeldkatalog 2026:

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 Nein
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 Nein
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 Nein
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 Nein
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung

Ein Bußgeldbescheid vom Abstandsblitzer A48 bei Koblenz-Rübenach sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Die Komplexität der Videomessung bietet diverse Anknüpfungspunkte für eine Verteidigung. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, ist eine genaue Prüfung der Messung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und das Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts und vor allem die vollständige Videosequenz auf Plausibilität und formale Korrektheit prüfen. Die oben genannten Schwachstellen wie fehlende Aufnahmen, das Einscherer-Problem oder eine mangelhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf können entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Koblenz, A48, km 23,250, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Trier als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 3.0 (VIDIT) Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Bußgeldstelle (Ordnungsamt) der Stadt Koblenz
Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz

contact_support Erreichbarkeit

  • phone+49 261 129-4999
  • languagebussgeldstelle@stadt.koblenz.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A48 Koblenz-Rübenach bei km 23,250.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A48 (bei km 23,250) passieren bei Systemen wie dem VKS 3.0 (VIDIT) häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A48: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

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