Abstandsblitzer auf der A602 bei Kenn, km 9.3 in Fahrtrichtung Trier
Auf der Autobahn A602, kurz vor dem Autobahndreieck Moseltal und dem Stadtgebiet Trier, ist bei Kilometer 9.3 in der Gemarkung Kenn eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes eingerichtet. Dieser Abstandsblitzer ist eine permanente Einrichtung und sorgt bei vielen Pendlern und Durchreisenden für Bußgeldbescheide. Insbesondere im dichten Berufsverkehr in Richtung Trier wird hier oft ein zu geringer Sicherheitsabstand zum Vordermann registriert, was zu empfindlichen Strafen führen kann.
Lokale Besonderheiten und Gefahrenschwerpunkt des Blitzers an der A602
Die A602 fungiert als wesentlicher Zubringer von der A1 zum Moseltal und der Stadt Trier. Der Streckenabschnitt bei Kenn weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf, das häufig zu stockendem Verkehr und Stauungen führt. Genau in diesen Situationen kommt es oft zu unbemerkten Abstandsverstößen. Die Messanlage befindet sich typischerweise auf einer Brücke, die die Autobahn überspannt. Von dort aus wird der fließende Verkehr unbemerkt per Video aufgezeichnet. Dieser Blitzer ist strategisch platziert, um eine der Hauptunfallursachen – zu dichtes Auffahren – zu bekämpfen.
Interessanterweise ist die A602 bei Kenn auch in den Fokus für die Überwachung anderer Delikte gerückt. So wurde hier jüngst das neuartige "Monocam"-System getestet und eingesetzt, das gezielt die Handynutzung am Steuer erfasst. Dies unterstreicht die intensive Verkehrsüberwachung in diesem Bereich und die Bemühungen der Behörden, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Topographie mit Brücken und leichten Kurvenabschnitten macht diesen Bereich besonders anfällig für plötzliche Bremsmanöver und Auffahrunfälle, was die Installation des Abstandsblitzers an dieser Stelle rechtfertigt.
Wie funktioniert die Abstandsmessung mit dem VKS 3.0 System?
An diesem Standort kommt in der Regel das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma VIDIT zum Einsatz. Dieses System fertigt keine klassischen "Blitzfotos" an, sondern arbeitet mit einer hochauflösenden Videokamera, die auf einer Brücke montiert ist und einen längeren Streckenabschnitt (oft mehrere hundert Meter) filmt. Auf der Fahrbahn sind weiße, kaum sichtbare Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) markiert. Ein geschulter Messbeamter wertet die Videoaufzeichnung später manuell oder computergestützt aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu fahren, werden sowohl die Geschwindigkeit als auch der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug exakt berechnet. Eine zweite, oft unauffällig in der Mittelleitplanke platzierte Kamera, dient der Anfertigung des Fahrerfotos und der Kennzeichenerfassung.
Mögliche Fehlerquellen und juristische Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es keineswegs fehlerfrei. Eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kann sich lohnen, denn es gibt bekannte Schwachstellen, die einen Einspruch rechtfertigen können.
Ein entscheidender Punkt ist die Beweisführung. Juristisch ist es von großer Bedeutung, ob der Abstandsverstoß über eine längere Strecke und nicht nur für einen kurzen Augenblick vorlag. Ein häufiges Problem im dichten Pendlerverkehr auf der A602 ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Wenn dadurch der Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt wird, kann dem betroffenen Fahrer kein Vorwurf gemacht werden. Hierzu muss die Messung eine ausreichend lange Sequenz vor dem eigentlichen Messpunkt dokumentieren. Experten weisen darauf hin, dass eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie essenziell sein kann, um ein solches "Einscherer-Problem" ausschließen zu können. Fehlt diese Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, kann die Beweisführung der Behörde angreifbar sein.
Ein weiterer, oft übersehener Ansatzpunkt betrifft die Fahreridentifikation. Die zweite Kamera, die den Fahrer aufnimmt, ist oft tief in der Leitplanke positioniert. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf der Autobahnbrücke, von der die Hauptmessung erfolgt, genau in diesem Moment das Gesicht des Fahrers verdecken. Ist die Person auf dem Foto nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die Bildqualität für eine eindeutige Identifizierung ausreicht.
Schließlich basiert die gesamte Berechnung auf der korrekten Einmessung der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Diese Markierungen können durch Witterungseinflüsse, Baumaßnahmen oder einfach durch Abnutzung verblassen oder ihre exakte Position verändern. Eine veraltete oder fehlerhafte Einmessung der Referenzstrecke führt zwangsläufig zu inkorrekten Messergebnissen. Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens kann Akteneinsicht beantragt werden, um das Eichprotokoll und die Dokumentation der Messstelleneinrichtung zu überprüfen.
Aktuelle Bußgelder für Abstandsverstöße (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Abstandswert (halber Tachowert) ab. Verstöße gegen den Sicherheitsabstand werden streng geahndet.
Sanktionen bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Die angegebenen Bußgelder sind Regelsätze und können bei Voreintragungen erhöht werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Prüfung des Einspruchs wird empfohlen
Aufgrund der technischen Komplexität der Abstandsmessung und der vielfältigen Fehlerquellen ist die Erfolgsaussicht eines Einspruchs oft höher als bei reinen Geschwindigkeitsverstößen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung ist in vielen Fällen kostenfrei und kann Klarheit darüber verschaffen, ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid vom Blitzer an der A602 bei Kenn lohnt.




