Abstandsblitzer auf der A1 bei Holzwickede (km 327.700) in Fahrtrichtung Bremen
Auf der Bundesautobahn A1, einer der zentralen Verkehrsachsen Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 327,700 in der Nähe von Holzwickede eine fest installierte Anlage zur Abstandsmessung. Dieser Abstandsblitzer in Fahrtrichtung Bremen ist eine permanente Video-Messanlage, die gezielt Drängler und Fahrer erfasst, die den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhalten. Der Abschnitt im Kreis Unna ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen und eine leider ebenso hohe Zahl an Auffahrunfällen, was die Installation dieses speziellen Blitzers begründet.
Lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt im Fokus der Behörden
Der Streckenabschnitt der A1 zwischen dem Westhofener Kreuz und dem Kamener Kreuz, in dem sich der Blitzer bei Holzwickede befindet, ist im Verkehrsalltag stark frequentiert. Insbesondere im Berufsverkehr kommt es hier regelmäßig zu dichtem Kolonnenverkehr und Stauungen. Die Unfallstatistiken der vergangenen Jahre belegen, dass zu geringer Sicherheitsabstand eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle in diesem Bereich ist. Immer wieder berichten lokale Medien und die Polizei von schweren Auffahrunfällen, teils mit LKW-Beteiligung, die lange Sperrungen und erhebliche Sach- und Personenschäden zur Folge haben. Die Überwachung des Sicherheitsabstandes durch diesen Blitzer ist daher eine direkte Reaktion der Verkehrsbehörden, um die Sicherheit auf diesem kritischen Autobahnabschnitt zu erhöhen.
Wie funktioniert die Abstandsmessung an dieser Stelle? Das VKS-System
An diesem Standort kommt ein sogenanntes VKS-Messgerät (Videokontrollsystem) zum Einsatz. Anders als bei klassischen Geschwindigkeitsblitzern wird hier kein einzelnes Foto „geschossen“. Stattdessen wird der Verkehrsfluss von einer hochauflösenden Videokamera, die typischerweise an einer Autobahnbrücke montiert ist, über eine längere Messstrecke (mehrere hundert Meter) aufgezeichnet. Spezielle weiße Markierungen (Referenzlinien) auf der Fahrbahn dienen der Software zur exakten Berechnung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge und des Abstands zwischen ihnen. Eine zweite, oft unauffälliger positionierte Kamera erfasst den Fahrer und das Kennzeichen des Fahrzeugs, bei dem ein Verstoß festgestellt wird.
Die gesamte Sequenz wird als Videodatei gespeichert und dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren. Dieses Verfahren gilt als standardisiert, birgt jedoch spezifische technische und juristische Schwachstellen, die für einen Einspruch relevant sein können.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Abstand wird in Bruchteilen des halben Tachowertes gemessen. Die Strafen sind empfindlich und führen schnell zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand in m (vom halben Tachowert) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | 1 | Nein |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | Nein |
| weniger als 3/10 | 160 € | 1 | Nein |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 1 Monat |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h
| Abstand in m (vom halben Tachowert) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | 1 | Nein |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | Nein |
| weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate |
Experten-Tipps: Mögliche Ansatzpunkte für einen Einspruch
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A1 muss nicht zwangsläufig hingenommen werden. Gerade das VKS-Messverfahren bietet einige Angriffspunkte, deren Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein kann. Hier sind einige bekannte Schwachstellen, die elegant im Fließtext verwebt sind:
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Messung ist eine Videoaufzeichnung über eine Distanz von mehreren hundert Metern vor dem eigentlichen Messpunkt erforderlich. Experten wissen, dass die Auswertung der Messung nur dann verwertbar ist, wenn die gesamte Annäherungssequenz des Fahrzeugs lückenlos dokumentiert ist. Fehlen Teile dieser Aufzeichnung oder ist sie zu kurz, kann dies die Verwertbarkeit des Beweismittels in Frage stellen. Es muss nachgewiesen werden, dass der Abstand über eine längere Strecke und nicht nur für einen kurzen Moment unterschritten wurde.
- Das „Einscherer-Problem“ im Pendlerverkehr: Gerade auf diesem stark befahrenen Abschnitt der A1 bei Holzwickede kommt es häufig zu Spurwechseln. Ein plötzliches Einscheren eines anderen Fahrzeugs kann den eigenen Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzen. Die Videoaufzeichnung muss eindeutig belegen, dass der Verstoß nicht durch ein solches Manöver eines Dritten provoziert wurde. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die gesamte Verkehrssituation im Video korrekt erfasst und bewertet wurde.
- Fehlerhafte Fahreridentifizierung durch Brückenschatten: Die Videokamera zur Fahreridentifikation ist oft an oder nahe einer Brücke positioniert. Je nach Sonnenstand kann der Schattenwurf der Brücke die Aufnahmequalität erheblich beeinträchtigen. Ist das Gesicht des Fahrers auf dem Beweisfoto durch Schatten, Spiegelungen oder eine schlechte Auflösung nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist die Fahrerfeststellung angreifbar und der Bußgeldbescheid kann erfolgreich angefochten werden.
- Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien: Die weißen Bodenmarkierungen sind die Grundlage der gesamten Berechnung. Durch Witterungseinflüsse, Baumaßnahmen oder Abnutzung können diese Markierungen verblassen oder ihre Position leicht verändern. Für eine gültige Messung müssen die Referenzlinien jedoch exakt eingemessen und im Messprotokoll dokumentiert sein. Abweichungen können die gesamte Abstandsberechnung verfälschen und bieten einen fundierten Ansatzpunkt für einen Einspruch.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle des Kreises Unna erhalten haben, empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Falls. Oftmals kann durch Akteneinsicht, die nur ein Anwalt beantragen kann, einer der oben genannten Fehler aufgedeckt werden.




