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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9 auf der A 61
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Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9

A 61Rheinland-Pfalz • km 334.9

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Verkehrsrecht-Redaktion

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8. Mai 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9

A 61, KM 334.9.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9

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Auf einen Blick: VKS 4.5 Select bei km 334.9

  • check_circleMessung erfolgt von einer Brücke mittels des Video-Systems VKS 4.5 Select.
  • check_circleHohes Verkehrsaufkommen erhöht das Risiko des unverschuldeten 'Einscherer-Problems'.
  • check_circleSchattenwurf der Brücke kann die Fahreridentifikation auf dem Blitzerfoto erschweren.
  • check_circleZuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Speyer.

Abstandsblitzer auf der A61 bei Gundheim (km 334.9) in Fahrtrichtung Ludwigshafen

Auf der Bundesautobahn 61, einer der zentralen Nord-Süd-Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 334.9 in der Gemarkung Gundheim eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer in Fahrtrichtung Ludwigshafen ist für viele Pendler und Reisende ein bekannter Punkt. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Unfallgefahr liegt hier ein besonderer Fokus der Verkehrsüberwachung auf der Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands, um schwere Auffahrunfälle zu verhindern.

Der genaue Standort: Lokaler Kontext und Unfallschwerpunkt A61

Der Abstandsblitzer A61 bei Gundheim ist strategisch kurz vor dem Autobahnkreuz Alzey positioniert, einem Bereich, in dem es häufig zu dichtem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern kommt. Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert und überwacht von dort aus den fließenden Verkehr in Richtung Süden (Ludwigshafen/Speyer). Dieser Streckenabschnitt der A61 ist durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Schwerlastverkehr und Pendler, geprägt. In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich wiederholt zu schweren Auffahunfällen, was die Installation dieses spezialisierten Blitzers zur Abstandsmessung begründet. Die Topografie ist relativ flach, jedoch kann die Brücke, auf der die Kamerasysteme installiert sind, zu bestimmten Tageszeiten für markante Schattenwürfe auf der Fahrbahn sorgen.

Technik des Blitzers: Das Messsystem VKS 4.5 Select im Detail

An diesem Standort kommt in der Regel das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 Select der Firma Vidit Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Radarkontrollen wird hier keine Geschwindigkeit im engeren Sinne geblitzt, sondern der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen über eine definierte Wegstrecke erfasst. So funktioniert die Messung im Detail:

  • Videoaufzeichnung: Zwei Kameras auf einer Brücke zeichnen den Verkehr permanent auf. Eine Kamera erfasst eine längere Messstrecke zur Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand, die andere, eine hochauflösende Kamera, dient der Fahreridentifikation und der Erfassung des Kennzeichens.
  • Photogrammetrische Auswertung: Auf der Fahrbahn sind weiße, exakt vermessene Referenzlinien (Passpunkte) markiert. Die VKS-Software analysiert die Videoaufzeichnungen und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug zum Überfahren dieser Linien benötigt, die exakte Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern und in Relation zur Geschwindigkeit (z.B. "halber Tachowert") ermittelt.
  • Digitale Speicherung: Nur wenn das System einen potenziellen Verstoß gegen den Sicherheitsabstand feststellt, wird eine relevante, gerichtsverwertbare Videosequenz digital gespeichert. Diese dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren.

Juristische Einordnung und bekannte Schwachstellen der Abstandsmessung

Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung dieses Abstandsblitzers bei Gundheim basiert, ist oft mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten verbunden. Dennoch ist die Messung nicht fehlerfrei. Einspruch kann sich lohnen, denn gerade bei Videomessverfahren gibt es spezifische Fehlerquellen, die ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht prüfen kann.

Ein zentraler Punkt für eine erfolgreiche Verteidigung ist die Analyse des gesamten Verkehrsgeschehens. Eine häufige und bekannte Schwachstelle solcher Messungen ist das sogenannte "Einscherer-Problem". Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A61 kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug kurz vor der Messstrecke in den eigenen Sicherheitsabstand einschert. Der Abstand verkürzt sich dadurch plötzlich und unverschuldet. Ohne eine lückenlose und ausreichend lange Videoaufzeichnung, die den gesamten Vorgang transparent macht, kann dem Betroffenen fälschlicherweise ein vorwerfbarer, dauerhafter Abstandsverstoß unterstellt werden. Hier liegt oft ein valider Ansatzpunkt für einen Einspruch, da die Beweislast für ein schuldhaftes Verhalten bei der Behörde liegt.

Ein weiterer, von Experten oft geprüfter Aspekt, ist die Fahreridentifikation. Das Foto des Fahrers wird von einer Brücke herab aufgenommen. Je nach Sonnenstand kann der durch die Brücke selbst erzeugte Schattenwurf oder Reflexionen auf der Windschutzscheibe die Identifizierung des Fahrers erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ist das Gesicht auf dem Beweisfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid angreifbar. Schließlich muss auch die Messstelle selbst intakt sein. Verblasste oder durch Baumaßnahmen fehlerhaft aufgetragene Referenzlinien auf der Fahrbahn können die gesamte Messung unbrauchbar machen, da die Berechnungsgrundlage der Software verfälscht wird.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026: Strafen bei Abstandsverstößen

Die Höhe der Strafe für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht empfindliche Strafen vor.

Bei Geschwindigkeit unter 100 km/h

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Tipp: Bußgeldbescheid unbedingt prüfen lassen

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz aus Speyer erhalten haben, ist eine vorschnelle Zahlung nicht ratsam. Die Komplexität des VKS 4.5-Messverfahrens bietet diverse Ansatzpunkte für eine Verteidigung. Eine anwaltliche Prüfung der Messakte, insbesondere der vollständigen Videosequenz und des Eichscheins des Gerätes, ist dringend zu empfehlen. Nur so kann beurteilt werden, ob einer der genannten Fehler vorliegt und ein Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid Aussicht auf Erfolg hat.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Gundheim, A 61, km 334.9, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Ludwigshafen als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Select Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Rheinland-Pfalz

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9 ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Polizeipräsidium Rheinpfalz - Zentrale Bußgeldstelle
Maximilianstraße 6, 67346 Speyer

contact_support Erreichbarkeit

  • phone06232 8720-600
  • languagezbs@polizei.rlp.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A61 bei Gundheim, km 334.9.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A 61 (bei km 334.9) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 Select häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A 61: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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