Abstandsblitzer auf der A5 bei Freiburg (km 754.8) in Fahrtrichtung Karlsruhe
Auf der Bundesautobahn 5, einer der wichtigsten Nord-Süd-Achsen Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 754.8 nahe Freiburg im Breisgau eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer auf der A5 in Fahrtrichtung Karlsruhe ist eine bekannte Kontrollstelle, die täglich zahlreiche Abstandsverstöße registriert und für viele Autofahrer teure Bußgeldbescheide zur Folge hat.
Die genaue Position und Besonderheiten des Blitzers
Der Blitzer ist strategisch auf einem Abschnitt der A5 platziert, der durch ein hohes Verkehrsaufkommen und eine hohe Dichte an LKW- und Pendlerverkehr gekennzeichnet ist. Die Messanlage befindet sich kurz vor der Anschlussstelle Freiburg-Mitte, einem Bereich, in dem die Verkehrsdichte oft zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern führt. Die Topographie ist hier eben, was eine lange und freie Sicht für die Videomesstechnik ermöglicht.
Die Messung erfolgt in der Regel von einer Autobahnbrücke herab. Genau an dieser Stelle, bei km 754.8, überführt eine Brücke die Autobahn, was ideale Bedingungen für das eingesetzte Messsystem schafft. Diese Position ist der Bußgeldstelle hinlänglich bekannt und wird rege genutzt, um den für die Verkehrssicherheit kritischen Sicherheitsabstand zu kontrollieren.
Technik im Detail: Das Messgerät VKS 3.0 an diesem Standort
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Brückenabstandsmessverfahren. Dieses System gilt als "standardisiertes Messverfahren", ist aber für seine spezifischen Fehlerquellen bekannt.
Funktionsweise des VKS 3.0 an der A5 bei Freiburg
Das System arbeitet mit zwei Kameras, die auf der Brücke über der A5 montiert sind:
- Eine Übersichtskamera filmt kontinuierlich einen längeren Streckenabschnitt von mehreren hundert Metern. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) markiert, die als Basis für die spätere Auswertung dienen.
- Eine zweite, hochauflösende Identifikationskamera wird automatisch ausgelöst, sobald die Software im Videobild eine potenzielle Abstandsunterschreitung erkennt. Diese Kamera fertigt dann das bekannte "Blitzerfoto" an, um Fahrer und Kennzeichen zu identifizieren.
Die eigentliche Messung findet nicht in Echtzeit statt, sondern wird nachträglich von geschulten Messbeamten am Computer durchgeführt. Anhand des aufgezeichneten Videos wird durch eine Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit und der exakte Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen ermittelt. Der Beamte markiert dazu die Positionen der Fahrzeuge an verschiedenen Punkten im Video.
Juristische Fallstricke und Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist der Blitzer an der A5 bei Freiburg nicht unfehlbar. Ein Bußgeldbescheid sollte daher nie ungeprüft akzeptiert werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formelle und technische Fehler überprüfen. Gerade beim VKS 3.0 gibt es vielversprechende Ansatzpunkte.
Experten-Einblick: Bekannte Schwachstellen der Abstandsmessung
Ein häufiger Kritikpunkt ist die manuelle Auswertung durch den Messbeamten, die eine potenzielle Fehlerquelle darstellt. Doch es gibt noch spezifischere, tiefgreifendere Probleme, die ein Anwalt prüfen wird:
- Die "Einscherer"-Problematik: Der Streckenabschnitt um Freiburg ist bekannt für dichten Pendler- und Schwerlastverkehr. Kommt es zu einem plötzlichen Spurwechsel eines anderen Fahrzeugs vor Ihnen, verkürzt sich Ihr Abstand unverschuldet. Juristisch gesehen liegt ein vorwerfbarer Abstandsverstoß nur dann vor, wenn die Unterschreitung nicht nur ganz vorübergehend ist. Die Messung muss also beweisen, dass der Abstand über eine ausreichend lange Strecke (in der Regel über 140 Meter oder mehr als 3 Sekunden) zu gering war. Ein geschickter Einscherer kann die Messung unbrauchbar machen, was auf dem Videomaterial nachweisbar sein muss.
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die gesamte relevante Situation im Video dokumentiert sein. Entscheidend ist hierbei die Frage: War die Videoaufzeichnung lang genug, um einen solchen Einscher-Vorgang, der vielleicht schon 300 Meter vor der eigentlichen Messlinie stattfand, sicher auszuschließen? Oftmals sind die gespeicherten Videosequenzen zu kurz, um die Vorgeschichte des Verstoßes lückenlos zu belegen. Ein Anwalt wird genau prüfen, ob die Aufzeichnung eine ausreichende Strecke vor dem Messpunkt beginnt.
- Verblasste oder fehlerhafte Referenzlinien: Das gesamte Messverfahren basiert auf den weißen Markierungen auf der Fahrbahn. Sind diese durch Witterung, Abnutzung oder Baumaßnahmen veraltet, verblasst oder gar an einer falschen Position, ist die gesamte geometrische Grundlage der Messung fehlerhaft. Eine Überprüfung des Eichprotokolls und des Referenzvideos der Messstelle kann hier entscheidende Beweisfehler aufdecken.
Bußgelder für Abstandsverstöße (Auszug Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe der Strafe hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert der Abstandsunterschreitung ab (gemessen in "x/10 des halben Tachowertes").
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit 81-100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Fazit und Empfehlung
Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Freiburg bei km 754.8 ist eine ernstzunehmende Messstelle. Die hohe Verkehrsdichte erhöht das Risiko, unverschuldet in eine Abstandsmessung zu geraten. Ein Bußgeldbescheid von dieser Stelle sollte kritisch hinterfragt werden. Insbesondere wenn ein Fahrverbot droht, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts dringend anzuraten. Die technischen und juristischen Fehlerquellen des VKS 3.0 sind vielfältig und bieten oft gute Chancen, das Verfahren erfolgreich abzuwehren oder zumindest das Fahrverbot zu umgehen.




