cameraswitch
Autobahn-abstandsmessung.de
Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8) auf der A5, Fahrtrichtung Karlsruhe
AKTIV

Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8)

A5, Fahrtrichtung KarlsruheBaden-Württemberg • km 754.8

verified

Inhalt geprüft von

Verkehrsrecht-Redaktion

calendar_month

Zuletzt aktualisiert

28. Juni 2021

Standort Details

Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8)

A5, Fahrtrichtung Karlsruhe, KM 754.8.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

insights

Analyse Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8)

bolt
Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 754.8

  • check_circleStandort: A5 bei Freiburg, km 754.8, von einer Brücke herab messend in Fahrtrichtung Karlsruhe.
  • check_circleTechnik: Digitales Videosystem VKS 4.5, das eine manuelle Auswertung der Aufzeichnung erfordert.
  • check_circleHäufiger Fehler: Plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge im dichten Pendlerverkehr kann den Abstand unverschuldet verkürzen.
  • check_circleEinspruchs-Tipp: Schattenwurf der Brücke kann die Fahreridentifikation auf dem Foto unmöglich machen.

Detaillierte Analyse: Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Freiburg, km 754.8

Auf der Bundesautobahn 5 (A5) bei Freiburg im Breisgau, exakt bei Kilometer 754.8 in Fahrtrichtung Karlsruhe, befindet sich eine stationäre Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Blitzer ist eine feste Größe für viele Pendler und Reisende auf der stark frequentierten Rheintalautobahn und hat sich als eine der ertragreichsten Anlagen in Baden-Württemberg etabliert. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Auffahrunfällen, die sich in diesem verkehrsreichen Abschnitt häufig ereignen.

Lokaler Kontext und Gefahrenschwerpunkt des Blitzer-Standorts

Der Abschnitt der A5 bei Freiburg ist bekannt für sein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufs- und Reiseverkehr. Die Kombination aus hoher Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und schweren Unfällen. Die Überwachungsanlage bei km 754.8 wurde genau an einem Punkt installiert, der als Unfallschwerpunkt gilt. Kurz vor diesem Abschnitt müssen sich Fahrer oft auf wechselnde Verkehrslagen einstellen, was die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands besonders kritisch macht. Die Messung erfolgt meist von einer Brücke herab, was eine verdeckte und für den Fahrer kaum vorhersehbare Überwachung ermöglicht.

Technische Details: Das Messgerät VKS 4.5 im Einsatz

An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Dieses System ist der digitale Nachfolger des weit verbreiteten VKS 3.0 und zeichnet sich durch eine hochauflösende Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus. Anders als bei reinen Geschwindigkeitsblitzern fertigt das VKS 4.5 eine Videosequenz an, aus der später manuell der Abstand und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt werden.

Die Funktionsweise ist präzise: Über der Fahrbahn installierte Kameras erfassen einen Messbereich von mehreren hundert Metern. Feste Referenzpunkte auf der Fahrbahn, oft kaum sichtbare weiße Linien, werden bei der Installation exakt eingemessen. Ein geschulter Beamter wertet die Videoaufzeichnung später aus, indem er die Zeit misst, die ein Fahrzeug benötigt, um von einem Referenzpunkt zum nächsten zu gelangen (Geschwindigkeitsbestimmung) und den räumlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Dieses Verfahren gilt als standardisiert, birgt jedoch auch spezifische Fehlerquellen.

Juristische Aspekte und Ansatzpunkte für einen Einspruch

Ein Bußgeldbescheid von diesem Blitzer muss nicht zwangsläufig das letzte Wort sein. Die Komplexität der Abstandsmessung mittels VKS 4.5 bietet für einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht diverse Ansatzpunkte zur Überprüfung. Nicht jede Messung, die zu einem Bußgeldbescheid führt, ist unangreifbar.

Die Tücke des dichten Verkehrs: Das "Einscherer"-Problem

Ein sehr praxisrelevantes Problem stellt das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs dar. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A5 bei Freiburg kommt es häufig vor, dass ein Fahrzeug von einer anderen Spur in den eigenen, zuvor ausreichenden Sicherheitsabstand wechselt. Der Gesetzgeber fordert für einen vorwerfbaren Abstandsverstoß, dass dieser nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von mindestens 250-300 Metern und für eine Dauer von etwa 3 Sekunden vorliegt. Ein Einspruch kann hier erfolgreich sein, wenn auf dem Beweisvideo klar ersichtlich ist, dass der Abstand nur durch einen Spurwechsel eines anderen Verkehrsteilnehmers plötzlich und unverschuldet verkürzt wurde. Hier liegt dann kein schuldhaftes Verhalten des "geblitzten" Fahrers vor.

Experten-Insight: Fehlende Videodokumentation und fehlerhafte Fahreridentifizierung

Ein entscheidender Punkt bei der Verteidigung ist die Beweisführung durch die Behörde. Juristisch fundierte Einsprüche zielen oft auf die formellen Anforderungen an das Messverfahren. Ein Experte wird prüfen, ob die zwingend vorgeschriebene, lückenlose Videoaufzeichnung über eine ausreichend lange Strecke vor dem eigentlichen Messpunkt in der Akte vorhanden ist. Fehlt diese Sequenz, kann nicht bewiesen werden, dass der Abstandverstoß dauerhaft und nicht nur kurzfristig war. Des Weiteren ist die Position des Blitzers auf einer Brücke zwar effektiv, kann aber auch zu Problemen bei der Fahreridentifikation führen. Insbesondere bei tiefstehender Sonne oder je nach Tageszeit kann der durch die Brücke erzeugte Schattenwurf das Gesicht des Fahrers auf dem Foto komplett verdecken. Ist der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar, da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt.

Überprüfung der Messgrundlage: Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien

Die gesamte Berechnung von Abstand und Geschwindigkeit durch das VKS 4.5 System basiert auf der korrekten Einmessung der weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Eine Verteidigung kann die Vorlage des aktuellen Eichprotokolls sowie der Messstellendokumentation verlangen. Sind diese Linien durch Witterung, Baumaßnahmen oder Abnutzung nicht mehr exakt an der ursprünglichen Position, kann die gesamte Messung fehlerhaft und somit unverwertbar sein. Es sollte geprüft werden, ob die für das VKS 4.5 eine neue, eigenständige Überprüfung der Messstelle stattgefunden hat, anstatt einfach die alten Daten des Vorgängermodells VKS 3.0 zu übernehmen.

Bußgeldtabelle Abstandsverstoß (gültig 2026)

Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
Gefährdung35 €0Nein
Sachbeschädigung35 €0Nein

Bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand (in Bezug auf halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1Nein
weniger als 4/10100 €1Nein
weniger als 3/10160 €1Nein
weniger als 2/10240 €1Nein
weniger als 1/10320 €1Nein

Bei Geschwindigkeit über 130 km/h

Abstand (in Bezug auf halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10100 €1Nein
weniger als 4/10180 €1Nein
weniger als 3/10240 €21 Monat
weniger als 2/10320 €22 Monate
weniger als 1/10400 €23 Monate

Fazit und Empfehlung

Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Freiburg (km 754.8) ist eine ernstzunehmende Überwachungsmaßnahme an einem neuralgischen Verkehrspunkt. Die Einhaltung des Sicherheitsabstands ist zur Vermeidung von Unfällen unerlässlich. Sollten Sie dennoch einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu zahlen. Die Komplexität des VKS 4.5 Messverfahrens bietet, wie dargelegt, diverse Ansatzpunkte. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt ist in jedem Fall ratsam, um die individuellen Erfolgschancen eines Einspruchs zu prüfen.

description

So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Freiburg im Breisgau, A5, Fahrtrichtung Karlsruhe, km 754.8, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Karlsruhe / Basel als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

MUSTER
account_balance

Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle
-

contact_support Erreichbarkeit

  • phone-
  • language-
calculate

Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 bei Freiburg (km 754.8).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5, Fahrtrichtung Karlsruhe (bei km 754.8) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5, Fahrtrichtung Karlsruhe: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
lightbulb
Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

Messung prüfen lassenopen_in_new

Weitere bekannte Blitzer in Baden-Württemberg

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
gavel

Jeder 2. Bescheid fehlerhaft!

Kostenlose Analyse

Kostenlose Prüfung