Abstandsblitzer A27 bei Bremen, km 64,94 in Fahrtrichtung Süden
Auf der Bundesautobahn 27 in Bremen, im Bereich des Kilometers 64,94 in Fahrtrichtung Süden (Rtg. Hannover / Bremer Kreuz A1), befindet sich eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abschnitt, nahe der Anschlussstelle Bremen-Horn-Lehe und dem Technologiepark der Universität, ist ein bekannter Unfallschwerpunkt und zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen aus, insbesondere im täglichen Pendlerverkehr. Viele Fahrzeugführer werden hier von dem Abstandsblitzer erfasst, was oft zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten führt. Doch nicht jede Messung ist unanfechtbar.
Lokaler Kontext und Gefahrenschwerpunkt des Blitzers
Der Blitzer auf der A27 ist strategisch in einem Bereich positioniert, der für plötzliche Bremsmanöver und dichten Kolonnenverkehr bekannt ist. Die Nähe zur Ausfahrt Horn-Lehe und die Einmündung des Autobahnzubringers Universität führen regelmäßig zu stockendem Verkehr und unvorhersehbaren Fahrmanövern. Gerade in den Stoßzeiten kommt es hier häufiger zu Auffahrunfällen, was die Installation der Abstandsmessanlage aus Sicht der Behörden begründet. Die Verkehrsdichte macht es für Autofahrer jedoch oft unmöglich, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand konstant einzuhalten, was die Messanlage zu einer ertragreichen Einnahmequelle für die Stadt Bremen macht.
Technische Details: Das Messsystem VKS 4.5 Select
An diesem Standort kommt das moderne Video-Kontroll-System VKS 4.5 Select der Firma Vidit Systems zum Einsatz. Anders als bei klassischen Radarkontrollen wird hier keine Geschwindigkeit im engeren Sinne "geblitzt". Stattdessen fertigt das System von einer Brücke herab eine fortlaufende Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens an. Eine Software analysiert permanent die Abstände und Geschwindigkeiten der Fahrzeuge auf einer zuvor exakt eingemessenen Messstrecke, die durch weiße Referenzlinien (Bodenmarkierungen) auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist.
Stellt das System einen potenziellen Abstandsverstoß fest, wird ein sogenannter "Vorlagensatz" erstellt. Dieser enthält neben der Videosequenz des Verstoßes auch hochauflösende Fotos zur Identifizierung des Fahrers und des Kennzeichens. Die eigentliche Auswertung erfolgt dann manuell durch geschultes Personal der Bußgeldstelle, welches die exakten Werte für Geschwindigkeit und Abstand aus dem Videomaterial ermittelt. Diese Methode gilt als sehr genau, ist aber keineswegs fehlerfrei.
Bußgeldkatalog 2026: Mögliche Strafen bei Abstandsverstößen
Die Höhe des Bußgeldes für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Regel "halber Tacho" ist hier der Maßstab. Die Strafen sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt:
Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeit unter 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 1 | Nein |
Sicherheitsabstand bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen lassen? Experten-Einblicke in typische Fehlerquellen
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A27 sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Komplexität des Messverfahrens bietet diverse Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf Herz und Nieren prüfen.
Bekannte Schwachstellen des VKS-Systems an diesem Standort:
- Das „Einscherer“-Problem: Ein häufiger und juristisch relevanter Einwand ist das plötzliche und unvorhersehbare Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Im dichten Verkehr auf der A27 bei Bremen ist dies an der Tagesordnung. Wechselt ein Fahrzeug knapp vor Ihnen die Spur, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand unverschuldet. Dem Fahrer muss jedoch eine Reaktionszeit von ca. 3 Sekunden zugestanden werden, um den Abstand wieder zu vergrößern. Ein guter Verteidiger wird das Messvideo genau daraufhin analysieren, ob der vorgeworfene Verstoß nicht durch ein solches Manöver provoziert wurde.
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine faire Beurteilung der gesamten Verkehrssituation fordern Gerichte oft eine ausreichend lange Videoaufzeichnung, die nicht nur den reinen Messvorgang, sondern auch die Anfahrt auf die Messstelle dokumentiert (oft über 250-300 Meter). Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung in der Akte, kann oft nicht ausgeschlossen werden, dass der Verstoß durch ein kurz zuvor stattgefundenes Ereignis (wie starkes Abbremsen des Vordermanns oder eben ein Einscheren) verursacht wurde. Die Beweiskraft der Messung ist dann erheblich geschwächt.
- Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Schattenwurf: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das hochauflösende Fahrerfoto erstellt wird. Ist das Gesicht des Fahrers dadurch ganz oder teilweise im Dunkeln und nicht mehr eindeutig zu identifizieren, ist eine Verurteilung des Halters nicht ohne Weiteres möglich. Ein Anwalt wird die Qualität des Beweisfotos genau prüfen und auf eine mögliche fehlerhafte Fahreridentifikation hinweisen.
- Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Abstandsberechnung. Durch Baumaßnahmen, neuen Asphalt oder Abnutzung können diese Markierungen ihre exakte Position verändern. Ein Verteidiger kann über ein Sachverständigengutachten prüfen lassen, ob die in der Akte dokumentierte Einmessung der Messstelle noch aktuell und korrekt ist. Abweichungen können die gesamte Messung ungültig machen.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, ist eine anwaltliche Erstberatung dringend zu empfehlen. Die Chancen, ein teures Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, sind bei Abstandsverstößen oft besser als bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen.




