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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer auf der A 28
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Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer

A 28Niedersachsen • km 71,650

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Verkehrsrecht-Redaktion

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23. April 2026

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Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer

A 28, KM 71,650.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 71,650

  • check_circleStandort: A 28, Kilometer 71,650 auf einer Brücke nahe Hude, Fahrtrichtung Leer/Oldenburg.
  • check_circleMesstechnik: Digitales Videosystem VKS 4.5 zur Abstandsmessung – keine klassische Radarfalle.
  • check_circleTypischer Fehler: Harter Schattenwurf der Brücke kann die Fahreridentifikation auf dem Blitzerfoto unmöglich machen.
  • check_circleGefahr im Berufsverkehr: Plötzliches Einscheren anderer Fahrzeuge kann unverschuldet den Abstand verkürzen und eine Messung auslösen.

Abstandsblitzer A 28 bei km 71,650 in Fahrtrichtung Leer – Ein kritischer Messpunkt

Auf der Bundesautobahn 28, einer zentralen Verkehrsader im Nordwesten Niedersachsens, befindet sich bei Kilometer 71,650 in Fahrtrichtung Leer/Oldenburg eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abschnitt, nahe der Gemeinde Hude, ist Pendlern und Fernfahrern als Unfallschwerpunkt bekannt, weshalb die Behörden hier mit dem modernen Video-Kontrollsystem VKS 4.5 gezielt Abstandsverstöße ahnden. Viele Fahrer sind sich der permanenten Überwachung an dieser Stelle nicht bewusst und erhalten unerwartet einen Bußgeldbescheid vom zuständigen Landkreis Ammerland. Doch nicht jede Messung dieses Blitzers ist unanfechtbar.

Lokaler Kontext: Warum wird genau hier der Sicherheitsabstand überwacht?

Die A 28 zwischen Delmenhorst und Leer zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen aus, insbesondere im Berufsverkehr. Der Streckenabschnitt bei Hude, nahe des Autobahnkreuzes Oldenburg-Ost, ist dabei besonders kritisch. Häufige Staus und zähfließender Verkehr erhöhen das Risiko von Auffahrunfällen, die oft auf einen zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen sind. Zeitungsarchive und Polizeimeldungen berichten regelmäßig von schweren Unfällen in diesem Bereich, die durch abruptes Abbremsen oder unvorhergesehene Spurwechsel ausgelöst wurden. Die Brücke, von der aus der Abstandsblitzer den Verkehr erfasst, bietet eine ideale topografische Voraussetzung für eine lückenlose Videoüberwachung über eine längere Distanz.

Die Funktionsweise des VKS 4.5 an der A 28

Im Gegensatz zu klassischen Radaranlagen misst das an der Brücke bei km 71,650 installierte VKS 4.5 System von Vidit Systems den Abstand zwischen Fahrzeugen rein optisch. Eine hochauflösende Videokamera (Tatkamera) filmt den Verkehr permanent. Auf der Fahrbahn sind weiße Referenzlinien (Passpunkte) markiert, deren Abstand exakt vermessen ist. Die Software des Systems analysiert die Videoaufzeichnung und berechnet anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Markierung zur nächsten zu gelangen, dessen Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt. Fällt dieser Abstand im Verhältnis zur Geschwindigkeit zu gering aus, löst eine zweite Kamera (Identifizierungskamera) aus, um ein hochauflösendes Foto von Fahrer und Kennzeichen zu erstellen. Die gesamte Sequenz wird digital gespeichert und später von geschulten Beamten der Bußgeldstelle ausgewertet.

Experten-Einblicke: Bekannte Schwachstellen und subtile Einspruchs-Tipps

Obwohl das VKS 4.5 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es in der Praxis fehleranfällig. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von diesem Blitzer an der A 28 kann sich lohnen, wenn bestimmte Angriffspunkte geprüft werden. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird dabei insbesondere die folgenden Aspekte ins Visier nehmen:

  • Das „Einscherer“-Problem im Pendlerverkehr: Gerade im dichten Verkehr auf der A 28 kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und unvorhersehbar vor dem eigenen Pkw einschert. Dadurch wird der zuvor korrekte Sicherheitsabstand unverschuldet und abrupt verkürzt. Die Auswertesoftware des VKS 4.5 ist nicht immer in der Lage, solche dynamischen Verkehrsvorgänge korrekt zu interpretieren. Ein Anwalt kann argumentieren, dass der Verstoß nicht vorwerfbar war, wenn die Videoaufzeichnung einen solchen Einscher-Vorgang kurz vor der Messung belegt.
  • Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Jahreszeit wirft diese Brücke einen harten Schatten auf die Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug genau in diesem Moment durch den Messbereich, kann das Fahrerfoto stark unterbelichtet oder von Schatten überlagert sein. Ist das Gesicht des Fahrers nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist eine wichtige Voraussetzung für einen gültigen Bußgeldbescheid nicht erfüllt. Dies ist ein häufiger und erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch.
  • Fehlende oder unvollständige Videodokumentation: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Messung nachvollziehbar sein. Dazu gehört im Idealfall eine ausreichend lange Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens vor dem eigentlichen Verstoß. Fehlt diese lückenlose Aufzeichnung von mehreren hundert Metern, lässt sich oft nicht beurteilen, ob der Abstand situativ (z.B. durch Abbremsen des Vordermanns) oder dauerhaft und vorwerfbar unterschritten wurde. Eine zu kurze oder lückenhafte Videosequenz kann die gesamte Messung angreifbar machen.
  • Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Messung. Durch Witterungseinflüsse, Abrieb und Baumaßnahmen können diese Markierungen verblassen oder ihre exakte Position verändern. Eine Akteneinsicht kann aufdecken, wann die Messstrecke zuletzt kalibriert und das Referenzvideo erstellt wurde. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Linien führen zwangsläufig zu ungenauen Messergebnissen und machen den Bescheid anfechtbar.

Aktueller Bußgeldkatalog 2026: Abstandsverstöße und ihre Folgen

Ein unzureichender Sicherheitsabstand ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen sind empfindlich und abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Der Bußgeldkatalog 2026 sieht folgende Sanktionen vor:

Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h:

AbstandBußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes75 €1-
weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 €1-
weniger als 3/10 des halben Tachowertes160 €21 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes240 €22 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes320 €23 Monate

Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h (und über 80 km/h):

VerstoßBußgeldPunkte
Abstand nicht eingehalten25 €-
... mit Gefährdung30 €-
... mit Sachbeschädigung35 €-

Fazit: Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren

Der Abstandsblitzer auf der A 28 bei Kilometer 71,650 ist eine technisch komplexe Anlage mit bekannten Schwachstellen. Die hohe Verkehrsdichte und die spezifischen Gegebenheiten vor Ort bieten zahlreiche Anhaltspunkte, die eine Messung fehlerhaft machen können. Wenn Sie von diesem Blitzer erfasst wurden, sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht vorschnell bezahlen. Eine Überprüfung des Messprotokolls und der Beweismittel durch einen spezialisierten Anwalt ist dringend zu empfehlen. Die Chancen, ein teures Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot abzuwenden, sind an dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Niedersachsen

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Hude (Oldenburg), A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Leer / Oldenburg als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Niedersachsen

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Landkreis Ammerland - Bußgeldstelle
Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede

contact_support Erreichbarkeit

  • phone04488 56-0
  • languagebussgeldstelle@ammerland.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Blitzer A 28, km 71,650, Fahrtrichtung Leer.

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A 28 (bei km 71,650) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A 28: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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