Abstandsblitzer auf der A30 bei Bissendorf (km 80.031) in Fahrtrichtung Rheine
Auf der Bundesautobahn 30 bei Bissendorf in Fahrtrichtung Rheine/Amsterdam ist bei Kilometer 80.031 eine feste Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstandes installiert. Dieser Abstandsblitzer zählt zu den am häufigsten auslösenden Systemen in der Region Osnabrück und ist eine erhebliche Einnahmequelle für den Landkreis. Tausende Fahrzeugführer werden hier jährlich wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes erfasst. Der Abschnitt ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere durch Pendler und den internationalen Warenverkehr in die Niederlande, stark frequentiert und unfallträchtig.
Der genaue Standort: Die Tücke liegt im Detail
Die Messanlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Bissendorf. Exakt bei Kilometer 80.031 ist auf einer Brücke das Videokontrollsystem (VKS) installiert. Von dieser erhöhten Position aus werden mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwacht. Die A30 ist in diesem Bereich gut ausgebaut, was viele Fahrer zu höheren Geschwindigkeiten verleitet und die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstandes erschwert. Besonders im dichten Berufsverkehr oder bei plötzlichen Bremsmanövern kann der Sicherheitsabstand schnell und unverschuldet unterschritten werden.
Lokaler Kontext: Warum wird gerade hier gemessen?
Der Streckenabschnitt der A30 bei Bissendorf ist seit Jahren als Unfallschwerpunkt bekannt. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Die zuständige Behörde, der Landkreis Osnabrück, begründet den Einsatz des Abstandsblitzers mit der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit auf diesem stark belasteten Teilstück der A30 zu erhöhen. Insbesondere die nahegelegene Talbrücke Bissendorf und die damit verbundenen leichten Steigungen und Gefälle können die Abstandseinschätzung zusätzlich erschweren. Baumaßnahmen, wie die Verstärkung der Talbrücke in der Vergangenheit, haben wiederholt zu verengten Fahrspuren und Tempolimits geführt, was die Verkehrsdichte zusätzlich erhöht und das Risiko für Abstandsverstöße steigert.
Das Messverfahren: So funktioniert der Abstandsblitzer vom Typ VKS 3.0
An diesem Standort kommt in der Regel ein System vom Typ VKS 3.0 (oder das Nachfolgemodell VKS 4.5) der Firma VDT zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein digitales Videokontrollsystem, das von einer Brücke aus den fließenden Verkehr aufzeichnet. Die Messung erfolgt nicht durch einen klassischen "Blitz", sondern durch eine permanente Videoaufzeichnung.
Funktionsweise des VKS-Systems:
- Videoaufzeichnung: Eine Übersichtskamera filmt einen längeren Abschnitt der Autobahn (mehrere hundert Meter), um das Verkehrsgeschehen zu dokumentieren. Eine zweite, hochauflösende Kamera ist für die Identifizierung von Fahrer und Kennzeichen zuständig.
- Weg-Zeit-Messung: Auf der Fahrbahn sind in definierten Abständen feine, weiße Referenzlinien (Markierungen) aufgebracht. Ein Messbeamter wertet die Videoaufzeichnung manuell aus. Anhand der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, wird die Geschwindigkeit exakt berechnet.
- Abstandsberechnung: Aus den Geschwindigkeiten und den Positionen zweier aufeinanderfolgender Fahrzeuge auf dem Videobild wird der exakte Abstand zueinander ermittelt und in Relation zur gefahrenen Geschwindigkeit gesetzt (Regel: halber Tachowert in Metern).
Bußgeldkatalog 2026: Das kostet ein Abstandsverstoß auf der A30
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen Sicherheitsabstandes ab. Hier finden Sie die aktuellen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog 2026.
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Nein |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Nein |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Nein |
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Nein |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Nein |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Einspruch prüfen: Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen des Blitzers
Ein Bußgeldbescheid von diesem Abstandsblitzer auf der A30 bei Bissendorf muss nicht zwangsläufig korrekt sein. Die Komplexität des VKS-Messsystems bietet verschiedene Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Eine anwaltliche Prüfung des individuellen Falles ist oft ratsam.
Subtile Ansatzpunkte für einen Einspruch:
Ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei der Akteneinsicht besonders auf die folgenden, systemimmanenten Schwachstellen achten:
- Das "Einscherer-Problem": Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A30 kommt es häufig vor, dass ein anderes Fahrzeug knapp vor dem eigenen Pkw einschert. Dadurch wird der Sicherheitsabstand abrupt und unverschuldet verkürzt. Die Messung erfasst zwar den geringen Abstand, nicht aber dessen Ursache. Ein Anwalt kann argumentieren, dass der Fahrer keine Möglichkeit hatte, den Sicherheitsabstand rechtzeitig wiederherzustellen, ohne eine abrupte und gefährliche Bremsung einzuleiten.
- Fehlende lückenlose Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss die Messung auf einer ausreichend langen Strecke nachvollziehbar sein. Experten fordern hier oft eine lückenlose Videoaufzeichnung von mindestens 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie. Ist die Aufzeichnung lückenhaft oder zu kurz, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Abstand nur durch ein kurzfristiges, unvorhersehbares Ereignis entstanden ist. Die genaue Dokumentation in der Ermittlungsakte ist hier entscheidend.
- Ungenügende Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das hochauflösende Foto zur Fahreridentifizierung erstellt wird. Ist das Gesicht des Fahrers durch den Schatten nicht einwandfrei zu erkennen, ist die Fahreridentifikation angreifbar und der Bußgeldbescheid kann unwirksam sein.
- Zustand der Fahrbahnmarkierungen: Die Messung basiert auf den weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn. Sind diese durch Witterung, Abnutzung oder Baumaßnahmen veraltet, schlecht sichtbar oder gar fehlerhaft eingemessen, ist die gesamte Weg-Zeit-Berechnung ungenau. Ein Gutachter kann die Korrektheit der Markierungen vor Ort überprüfen, was in manchen Fällen zu einer Einstellung des Verfahrens führt.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid von diesem Blitzer erhalten haben, empfiehlt es sich, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs durch einen spezialisierten Anwalt kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. Oftmals lassen sich Fahrverbote abwenden oder Bußgelder reduzieren.




