Abstandsblitzer A28 bei Bad Zwischenahn, km 71.650 in Fahrtrichtung Leer
Auf der Bundesautobahn 28, einer zentralen Verkehrsader im Nordwesten Niedersachsens, ist bei Bad Zwischenahn am Kilometerpunkt 71.650 in Fahrtrichtung Leer eine stationäre Abstandsmessanlage installiert. Dieser Blitzer ist eine bekannte Messstelle, die täglich den Sicherheitsabstand tausender Fahrzeuge überwacht. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte, insbesondere im Pendlerverkehr rund um Oldenburg und das Ammerland, kommt es hier häufig zu Abstandsverstößen. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid von diesem Standort ist unanfechtbar.
Lokaler Kontext: Die Besonderheiten des Messpunktes bei Bad Zwischenahn
Der Abstandsblitzer auf der A28 bei km 71.650 befindet sich in einem verkehrsreichen Abschnitt. Die Nähe zum Zwischenahner Meer macht die Strecke touristisch relevant, während die Anbindung an Oldenburg für starken Berufsverkehr sorgt. Eine wesentliche lokale Besonderheit ist der bis ins Jahr 2026 andauernde Ersatzneubau der Autobahnbrücke an der Anschlussstelle "Zwischenahner Meer", nur unweit der Messstelle. Diese Baumaßnahme führt immer wieder zu veränderten Verkehrsführungen, verengten Fahrspuren und erfordert von den Fahrern erhöhte Aufmerksamkeit. Solche Baustellenbereiche sind prädestiniert für plötzliche Bremsmanöver und Spurwechsel, die unverschuldet zu einer kurzzeitigen Unterschreitung des Sicherheitsabstands führen können – ein entscheidender Punkt für die rechtliche Bewertung.
Messgerät im Einsatz: Das Video-Kontroll-System VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Messgerät VKS 3.0 (VIDIT-Verkehrs-Kontroll-System) zum Einsatz. Es handelt sich hierbei nicht um einen klassischen Blitzer, der ein einzelnes Foto schießt. Das VKS 3.0 ist ein Brückenabstandsmessgerät, das den Verkehrsfluss über eine längere Distanz (meist mehrere hundert Meter) per Video aufzeichnet. Auf einer Brücke über der A28 ist eine hochauflösende Kamera montiert, die den Verkehr filmt. Auf der Fahrbahn selbst sind kaum sichtbare Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) markiert. Anhand dieser Markierungen und der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Linie zur nächsten zu gelangen, berechnet eine Software die gefahrene Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ein separates, oft in der Mittelleitplanke positioniertes Kamerasystem fertigt die Fahrer- und Kennzeichenfotos an.
Dieses Verfahren gilt zwar als standardisiert, birgt jedoch spezifische Fehlerquellen, die in einem Einspruchsverfahren von Bedeutung sein können.
Rechtliche Bewertung und häufige Fehlerquellen des Abstandsblitzers
Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung des VKS 3.0 an der A28 bei Bad Zwischenahn beruht, sollte genau geprüft werden. Gerade die Komplexität des Systems bietet Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung. Als Experte für Verkehrsrecht und SEO-Content-Engineer möchte ich Ihnen einige tiefgreifende Einblicke in bekannte Schwachstellen geben.
Experten-Insight: Mögliche Ansatzpunkte für einen Einspruch
- Das „Einscherer-Problem“ im Pendlerverkehr: Die hohe Verkehrsdichte auf der A28 im Bereich Bad Zwischenahn führt häufig zu Spurwechseln. Schert ein Fahrzeug knapp vor Ihnen ein, verkürzt sich Ihr Sicherheitsabstand schlagartig und unverschuldet. Die Messbeamten müssen solche Sachverhalte eigentlich aussortieren. Ein erfahrener Anwalt prüft im Rahmen der Akteneinsicht das komplette Messvideo darauf, ob ein solches „Einscheren“ den Abstandsverstoß überhaupt erst verursacht hat.
- Fehlende oder unvollständige Videoaufzeichnung: Für eine rechtssichere Verurteilung muss der Abstandsverstoß über eine längere Strecke nachgewiesen werden. Juristisch wird oft eine Strecke von mindestens 300 Metern gefordert, um ein nur kurzzeitiges, eventuell durch eine Unachtsamkeit bedingtes Auffahren auszuschließen. Fehlt diese lückenlose Videoaufzeichnung in der Akte, kann die Messung unverwertbar sein, da der Vorwurf eines dauerhaften, vorwerfbaren Verstoßes nicht haltbar ist.
- Ungenügende Fahreridentifikation durch Brückenschatten: Die Messanlage ist auf einer Brücke montiert. Je nach Sonnenstand und Tageszeit kann der Schatten der Brücke genau in dem Moment auf das Fahrzeug fallen, in dem das Foto des Fahrers erstellt wird. Ist das Gesicht des Fahrers dadurch nicht zweifelsfrei zu identifizieren, ist der Bußgeldbescheid angreifbar. Eine schlechte Bildqualität, gerade im Bereich der Fahrererkennung, ist ein häufiger und erfolgreicher Ansatzpunkt für einen Einspruch.
- Veraltete oder fehlerhafte Referenzlinien: Die weißen Markierungen auf der Fahrbahn sind die Grundlage der gesamten Berechnung. Durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder auch durch die erwähnten Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen können diese Linien verblassen oder ihre exakte Position verändern. Eine Akteneinsicht kann aufdecken, ob die letzte Kalibrierung und Vermessung der Strecke ordnungsgemäß dokumentiert und noch gültig ist. Fehlt dieser Nachweis, ist die gesamte Messreihe in Frage zu stellen.
Eine anwaltliche Prüfung des Messprotokolls, der Eichscheine des Geräts und vor allem des vollständigen Tatvideos ist daher bei einem drohenden Fahrverbot oder hohen Bußgeldern absolut empfehlenswert.
Bußgeldkatalog 2026 für Abstandsverstöße
Die Strafen für einen zu geringen Sicherheitsabstand sind empfindlich und reichen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Die Höhe der Sanktion richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit.
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 80 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | - |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | - |
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| Weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| Weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Hinweis: Bei Gefährdung können die Bußgelder abweichen. Alle Angaben Stand 2026, ohne Gewähr.




