Abstandsblitzer auf der A28 bei Bad Zwischenahn, km 64,150 in Fahrtrichtung Leer
Auf der Autobahn 28 in Niedersachsen, in Fahrtrichtung Leer/Ostfriesland, befindet sich bei Kilometer 64,150 eine fest installierte Messanlage zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Abstandsblitzer bei Bad Zwischenahn ist eine bekannte Messstelle, die täglich hunderte von Fahrzeugen erfasst und nicht selten zu empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten führt. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte, insbesondere im Pendlerverkehr, ist die Einhaltung des korrekten Sicherheitsabstands hier von entscheidender Bedeutung.
Lokaler Kontext und Unfallgeschehen an der Messstelle A28
Der Streckenabschnitt der A28 bei Bad Zwischenahn in Richtung Leer ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden kommt es hier regelmäßig zu dichtem Verkehr und Kolonnenbildung. Die Nähe zum Autobahnkreuz Oldenburg-West und die Funktion als wichtige Verbindungsachse nach Ostfriesland tragen zu dieser Situation bei. In der Vergangenheit kam es in diesem Bereich immer wieder zu Auffahrunfällen, die auf zu geringen Sicherheitsabstand zurückzuführen waren. Zeitungsberichte und Polizeimeldungen belegen, dass Unachtsamkeit und das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Abstands oft die Unfallursache sind. Die Installation des Abstandsblitzers an genau dieser Stelle bei km 64,150 ist daher eine direkte Reaktion der Behörden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Unfallzahlen zu senken.
Die Besonderheiten des Messgeräts: VIDIT VKS 3.0
An diesem Standort kommt das Messsystem VIDIT VKS 3.0 zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein videobasiertes Kontrollsystem, das meist von einer Brücke aus den fließenden Verkehr überwacht. Das VKS 3.0 erfasst nicht nur den Abstand zwischen den Fahrzeugen, sondern auch deren Geschwindigkeit. Die Messung erfolgt durch eine Weg-Zeit-Analyse innerhalb eines definierten Messfeldes auf der Fahrbahn. Dieses Feld wird durch weiße Referenzlinien (Pass- und Kontrollpunkte) auf dem Asphalt markiert, deren exakte Abstände zuvor vermessen und im System hinterlegt wurden. Ein geschulter Messbeamter wertet die aufgezeichneten Videosequenzen manuell aus, um einen Abstandsverstoß eindeutig festzustellen.
Rechtliche Grundlagen und mögliche Fehlerquellen der Abstandsmessung
Die Ahndung von Abstandsverstößen ist in § 4 StVO geregelt. Der erforderliche Sicherheitsabstand ist primär von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig. Als Faustregel gilt der "halbe Tachowert" in Metern. Ein zu geringer Abstand stellt eine erhebliche Gefährdung dar und wird entsprechend streng geahndet. Doch die Messung mit dem VKS 3.0 ist nicht fehlerfrei und bietet Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Experten-Einblicke: Subtile Ansatzpunkte für einen Einspruch
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, gibt es bekannte Schwachstellen, die von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden sollten. Ein vielversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der vollständigen Videodokumentation. Für eine rechtssichere Messung ist eine lückenlose Aufzeichnung der gesamten relevanten Verkehrssituation erforderlich, oft über eine Distanz von bis zu 300 Metern vor der eigentlichen Messlinie. Fehlen Teile dieser Aufzeichnung oder ist sie nicht durchgängig, kann dies die Verwertbarkeit des Beweismittels in Frage stellen. Gerade im dichten Pendlerverkehr auf der A28 kommt es zudem häufig zum sogenannten "Einscherer-Problem". Ein anderes Fahrzeug wechselt kurz vor der Messstelle die Spur und verkürzt so unverschuldet den Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs. Die Videoaufzeichnung muss eindeutig belegen, dass der Abstand nicht durch ein solches Manöver plötzlich und unvorhersehbar verringert wurde. Ein weiterer, oft übersehener Punkt, sind die auf der Fahrbahn aufgebrachten Referenzlinien. Diese Markierungen können durch Witterungseinflüsse, Abnutzung oder Bauarbeiten veraltet oder in ihrer Position verändert sein. Ein Sachverständigengutachten kann klären, ob die im Messprotokoll hinterlegten Abstände der Linien noch mit der Realität übereinstimmen. Eine fehlerhafte Einmessung führt zwangsläufig zu einem falschen Messergebnis.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße (Stand 2026)
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Anteil des unterschrittenen Sicherheitsabstands ab.
Bei Geschwindigkeit über 100 km/h:
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeit bis 100 km/h:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
Fazit und Empfehlung zur Einspruchsprüfung
Der Abstandsblitzer auf der A28 bei Bad Zwischenahn ist eine ernstzunehmende Verkehrsüberwachungsanlage. Ein Verstoß kann teuer werden und den Führerschein gefährden. Aufgrund der technischen Komplexität des Messverfahrens VKS 3.0 und der spezifischen Gegebenheiten vor Ort lohnt sich jedoch eine genaue Prüfung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die Messung auf formelle und technische Fehler überprüfen, wie die Vollständigkeit der Videoaufzeichnung oder die korrekte Kalibrierung der Messanlage. Oftmals bestehen gute Chancen, ein Fahrverbot abzuwenden oder das Verfahren gänzlich zur Einstellung zu bringen.




