Abstandsblitzer A38 bei Allstedt, km 122.650, Richtung Göttingen
Auf der Bundesautobahn 38, der sogenannten Südharzautobahn, ist im Bereich der Stadt Allstedt in Fahrtrichtung Göttingen eine der bekanntesten Anlagen zur Abstandsmessung in Sachsen-Anhalt installiert. Bei Kilometer 122,650 wird hier mit moderner Videotechnik der Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen überwacht. Dieser Blitzer ist eine permanente Installation und sorgt regelmäßig für Bußgeldbescheide bei Autofahrern, die den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten.
Der genaue Standort und die Gefahren des Streckenabschnitts
Die Messstelle des Abstandsblitzers befindet sich auf der A38 in einem Bereich, der durch langen, geraden Verlauf zu hohen Geschwindigkeiten verleitet. Die Überwachung an exakt diesem Punkt ist kein Zufall. Die Behörden begründen die Notwendigkeit des Blitzers mit der Unfallprävention, da zu geringer Sicherheitsabstand eine der Hauptursachen für schwere Auffahrunfälle auf Autobahnen ist. Gerade im dichten Pendler- und Schwerlastverkehr auf der A38 Richtung Göttingen kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. In der Vergangenheit gab es im weiteren Umfeld der Messstelle bereits mehrfach schwere Verkehrsunfälle, die auf Unachtsamkeit und zu dichtes Auffahren zurückzuführen waren.
Technische Details: Wie funktioniert der Blitzer vom Typ VKS 3.0?
An diesem Standort kommt in der Regel das Messsystem VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) zum Einsatz. Es handelt sich hierbei nicht um einen klassischen Blitzer, der ein einzelnes Foto schießt. Stattdessen wird der Verkehr von einer Videokamera, die meist auf einer Brücke über der Fahrbahn montiert ist, über eine längere Distanz aufgezeichnet. Die Software des Systems analysiert die Videodaten und berechnet anhand von zuvor auf der Fahrbahn aufgebrachten, exakt vermessenen Referenzlinien die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und den Abstand zwischen ihnen. Eine zweite Kamera, oft unauffällig in der Mittelleitplanke platziert, dient der Fahrer- und Kennzeichenidentifikation. Der entscheidende Vorteil für die Behörden: Das System zeichnet den Verkehrsverstoß über eine Strecke von mehreren hundert Metern auf und dokumentiert so das Fahrverhalten lückenlos.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Stand: Bußgeldkatalog 2026)
Ein unzureichender Sicherheitsabstand kann teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Der Grundsatz lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem halben Tachowert entsprechen.
Abstandsverstoß bei über 80 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Abstandsverstoß bei über 100 km/h (zusätzlich zu den o.g. Regelsätzen)
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Experten-Einblicke: Ansatzpunkte für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Obwohl es sich beim VKS 3.0 um ein standardisiertes Messverfahren handelt, ist die Messung nicht fehlerfrei. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei der Akteneinsicht daher gezielt nach Schwachstellen suchen. Gerade bei diesem Abstandsblitzer auf der A38 sind einige Punkte besonders prüfenswert.
Ein entscheidender juristischer Ansatzpunkt kann die Videoaufzeichnung selbst sein. Für eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines dauerhaften Abstandsverstoßes ist eine lückenlose Videoaufzeichnung über eine Strecke von mindestens 250-300 Metern erforderlich. Fehlt diese lange Sequenz in der Beweisakte oder ist sie unvollständig, kann der Vorwurf eines nur vorübergehenden, nicht bußgeldwürdigen Unterschreitens des Sicherheitsabstands im Raum stehen.
Ein weiteres, in der Praxis häufig auftretendes Problem ist das sogenannte „Einscherer-Problem“. Insbesondere im dichten Verkehr auf der A38 bei Allstedt kann es vorkommen, dass ein anderes Fahrzeug plötzlich und ohne Ihr Verschulden in die Lücke vor Ihnen einschert und so den Sicherheitsabstand abrupt verkürzt. Die Videoaufzeichnung muss zweifelsfrei belegen, dass der Abstand nicht durch ein solches Manöver, sondern durch Ihr eigenes Fahrverhalten über eine längere Strecke zu gering war. Ein Gutachter kann hier die Bewegungsdynamik aller beteiligten Fahrzeuge analysieren.
Zuletzt lohnt sich ein genauer Blick auf das Messprotokoll und die Einrichtung der Messstelle. Die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn müssen für jede Messung neu und exakt vermessen und kalibriert werden. Veraltete oder durch Witterung und Abnutzung ungenaue Markierungen können die gesamte Messung fehlerhaft machen. Auch die korrekte Höhe und der exakte Winkel der Kamera sind im Messprotokoll zu dokumentieren. Kleinste Abweichungen können hier zu erheblichen Messfehlern führen, die einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Blitzers ermöglichen können.




