Abstandsblitzer A5 bei Herbolzheim, km 731.0 in Fahrtrichtung Karlsruhe
Auf der Bundesautobahn 5, einer der zentralen Nord-Süd-Verkehrsadern Deutschlands, befindet sich bei Herbolzheim (Kilometer 731.0) in Fahrtrichtung Karlsruhe eine der bekanntesten und aktivsten Messanlagen zur Überwachung des Sicherheitsabstands. Dieser Blitzer ist für viele Pendler und Reisende ein Begriff, da er regelmäßig zu Bußgeldbescheiden führt. Doch die Messungen an diesem Punkt sind keineswegs unfehlbar. Als Experte für Verkehrsrecht und SEO-Content-Engineer analysiere ich für Sie die Besonderheiten dieses Standorts, die eingesetzte Technik und zeige auf, wo potenzielle Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch liegen.
Der genaue Standort: Die Elzbrücke bei Herbolzheim
Die Messanlage ist nicht zufällig an diesem Punkt platziert. Sie befindet sich direkt auf oder unmittelbar an der Elzbrücke. Diese Positionierung von oben herab ist typisch für das hier eingesetzte Messsystem. Die A5 weist in diesem Bereich ein hohes Verkehrsaufkommen auf, insbesondere im Berufsverkehr in Richtung der Wirtschaftsregion Karlsruhe. Die Strecke ist hier zwar gut ausgebaut und meist dreispurig, jedoch führen die hohe Verkehrsdichte und Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Spuren häufig zu gefährlichen Situationen durch zu dichtes Auffahren. Die Behörden begründen die Überwachung an diesem Punkt mit der Unfallprävention, da Abstandsverstöße als eine der Hauptunfallursachen auf Autobahnen gelten.
Lokaler Kontext: Hohe Verkehrsdichte und Unfallgeschehen
Der Abschnitt der A5 zwischen Freiburg und Karlsruhe ist chronisch überlastet. Staumeldungen, insbesondere im Bereich von Baustellen wie sie rund um Herbolzheim und Riegel häufiger vorkommen, gehören zum Alltag. Genau diese Bedingungen von Stop-and-Go-Verkehr und plötzlichem Abbremsen erhöhen das Risiko für Auffahrunfälle signifikant. Der Abstandsblitzer bei Herbolzheim soll hier disziplinierend wirken. Allerdings schafft genau dieser dichte Verkehr auch Situationen, die eine exakte und faire Messung erschweren können.
Das Messverfahren: Wie funktioniert der VKS 3.0 Blitzer?
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 3.0 der Firma Vidit Systems GmbH zum Einsatz. Es handelt sich um ein sogenanntes Brückenabstandsmessverfahren. Die Funktionsweise ist komplex und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Übersichtskamera: Eine Videokamera erfasst permanent einen längeren Abschnitt der Fahrbahn (oft mehrere hundert Meter) vor der eigentlichen Messlinie. Dieses Video dient der Dokumentation des Verkehrsflusses und der Verhaltensweise der Fahrzeuge.
- Identifikationskamera: Eine zweite, hochauflösende Kamera wird ausgelöst, sobald die Auswertungssoftware einen potenziellen Verstoß erkennt. Sie fertigt gezielt Bilder zur Identifizierung von Fahrer und Kennzeichen an.
- Referenzlinien: Auf der Fahrbahn sind in exakten Abständen weiße Markierungen (Referenz- oder Passlinien) aufgebracht. Diese dienen der Software als Grundlage für die Weg-Zeit-Berechnung.
- Manuelle Auswertung: Entgegen dem Glauben, der Prozess sei vollautomatisch, erfolgt die eigentliche Auswertung der Videosequenz durch geschulte Messbeamte. Diese bestimmen anhand der Videoaufzeichnung und der Referenzlinien die Geschwindigkeit und den Abstand des Fahrzeugs.
Experten-Einblick: Potenzielle Schwachstellen und Einspruchs-Tipps
Obwohl das VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren gilt, ist es fehleranfällig. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid von diesem Blitzer immer eine genaue Prüfung der Messunterlagen beantragen. Hierbei ergeben sich oft entscheidende Ansatzpunkte:
1. Das „Einscherer“-Problem im dichten Pendlerverkehr
Ein klassisches und juristisch relevantes Problem an diesem stark frequentierten Autobahnabschnitt ist das plötzliche Einscheren eines anderen Fahrzeugs. Halten Sie korrekt den Sicherheitsabstand ein und ein anderes Fahrzeug wechselt knapp vor Ihnen die Spur, verkürzt sich Ihr Abstand unverschuldet und abrupt. Die Messung erfasst in diesem Moment einen schweren Verstoß. Für einen erfolgreichen Einspruch ist hier entscheidend, ob die Videoaufzeichnung den gesamten relevanten Verkehrsverlauf lückenlos dokumentiert. Fehlt eine ausreichend lange Videoaufzeichnung (oft werden 300 Meter als notwendig erachtet), die den Einscher-Vorgang zweifelsfrei zeigt oder widerlegt, kann die Messung anfechtbar sein, da dem Betroffenen der Verstoß nicht vorwerfbar ist.
2. Fehlerhafte Fahreridentifikation durch Brückenschatten
Da sich der Blitzer direkt an der Elzbrücke befindet, spielt der Sonnenstand eine erhebliche Rolle. Zu bestimmten Tageszeiten wirft die Brückenkonstruktion harte Schatten auf die Fahrbahn und somit auch auf die Fahrzeugkabinen. Dies kann dazu führen, dass das Foto zur Fahreridentifikation so schlecht ausgeleuchtet oder kontrastarm ist, dass der Fahrer nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. Ist das Gesicht des Fahrers durch den Brückenschatten nur schemenhaft oder gar nicht zu identifizieren, ist ein entscheidender Beweis der Bußgeldstelle mangelhaft. Ein Einspruch mit der Begründung der fehlerhaften Fahreridentifikation hat hier oft gute Erfolgsaussichten.
3. Veraltete oder fehlerhaft eingemessene Referenzlinien
Die gesamte Berechnung von Geschwindigkeit und Abstand basiert auf der Annahme, dass die weißen Referenzlinien auf der Fahrbahn exakt kalibriert und gut sichtbar sind. Über die Jahre können diese Markierungen jedoch durch Witterung, Abrieb und Baumaßnahmen verblassen oder ihre Position minimal verändern. Eine Akteneinsicht durch einen Anwalt kann aufdecken, wann die letzte amtliche Vermessung und Kalibrierung der Messstrecke stattgefunden hat. Liegt diese zu lange zurück oder gibt es Zweifel an der Genauigkeit, kann das gesamte Messergebnis in Frage gestellt werden, da die Berechnungsgrundlage fehlerhaft wäre.
Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen drohen bei Abstandsverstößen
Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot hängen von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem prozentualen Wert des unterschrittenen halben Tachowertes ab.
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand geringer als... | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | - |
| 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
Sanktionen bei Geschwindigkeit bis 100 km/h
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten (unter 80 km/h) | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
| Abstand nicht eingehalten (über 80 km/h) | ab 75 € | 1 |
Fazit: Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich
Der Abstandsblitzer auf der A5 bei Herbolzheim an der Elzbrücke ist eine technische Anlage, die unter bestimmten Umständen fehleranfällig ist. Die hohe Verkehrsdichte, die Position an der Brücke und die Abhängigkeit von exakten Fahrbahnmarkierungen bieten diverse Ansatzpunkte für eine kritische Überprüfung. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von dieser Messstelle erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Eine anwaltliche Prüfung der Messakte ist dringend zu empfehlen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Messung fair und nach allen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurde.




