Abstandsblitzer auf der A5 bei Schutterwald, km 701.9 Richtung Karlsruhe
Auf der Bundesautobahn 5, einer der meistbefahrenen Strecken Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 701.9 in Höhe Schutterwald in Fahrtrichtung Karlsruhe eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer auf der A5 ist vielen Pendlern und Fernfahrern ein Begriff, da er regelmäßig zu Bußgeldbescheiden führt. Installiert ist die Anlage auf der Kinzigbrücke, was für die Messung spezifische Gegebenheiten mit sich bringt.
Alle Details zum Blitzer auf der Kinzigbrücke bei Schutterwald
Der hier eingesetzte Blitzer ist kein gewöhnlicher Geschwindigkeitsmesser, sondern ein modernes System zur Abstandsmessung. Viele Fahrer sind sich der permanenten Überwachung an dieser Stelle nicht bewusst und unterschätzen die Gefahr, einen teuren Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu erhalten.
Standort und lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt?
Die Messanlage befindet sich auf der Kinzigbrücke auf der A5 in Fahrtrichtung Norden (Karlsruhe). Dieser Autobahnabschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet. Die Dichte an Fahrzeugen führt häufig zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern. Genau in solchen Situationen ist der Sicherheitsabstand entscheidend, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Die Nähe zum Offenburger Ei, einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt, trägt zusätzlich zur Komplexität der Verkehrslage bei. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Unfällen, die durch zu dichtes Auffahren oder unbedachte Spurwechsel verursacht werden, was die Installation dieses spezialisierten Blitzers an genau dieser Stelle rechtfertigt.
Technologie des Abstandsblitzers: Das VKS 4.5 System
An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VSTP (Vidit Systems) zum Einsatz. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des älteren VKS 3.0. Das System funktioniert wie folgt:
- Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Kameras auf der Brücke zeichnen den fließenden Verkehr über eine längere, definierte Strecke auf. Auf dem Asphalt sind weiße Referenzlinien markiert, die als Passpunkte für die spätere Auswertung dienen.
- Manuelle Auswertung: Im Gegensatz zu vollautomatischen Blitzern erfolgt die Auswertung der Videosequenz manuell durch geschulte Messbeamte der Polizei. Diese Beamten wählen aus dem Videomaterial eine aussagekräftige Sequenz aus, um die Geschwindigkeit und den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen zu berechnen.
- Fahreridentifikation: Eine separate Kamera, oft in niedrigerer Höhe an der Leitplanke positioniert, fertigt das eigentliche "Blitzerfoto" zur Identifizierung des Fahrers an, sobald ein potenzieller Verstoß im Video festgestellt wird.
Diese manuelle Auswertung ist ein entscheidender Punkt, da sie, anders als eine rein maschinelle Messung, fehleranfällig sein kann. Die Interpretation der Verkehrssituation durch den Beamten spielt eine zentrale Rolle.
Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)
Die Höhe des Bußgeldes für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Faustregel lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem "halben Tacho" entsprechen. Ein Verstoß wird in der Regel erst geahndet, wenn dieser Mindestabstand erheblich unterschritten wird.
Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h
| Abstand zum Vordermann | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
Sanktionen bei Geschwindigkeit bis 100 km/h (Auszug)
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Abstand nicht eingehalten | 25 € | - |
| ... mit Gefährdung | 30 € | - |
| ... mit Sachbeschädigung | 35 € | - |
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen
Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung des VKS 4.5 Abstandsblitzers basiert, ist keinesfalls unanfechtbar. Gerade die Komplexität des Messverfahrens bietet Ansatzpunkte für eine detaillierte Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bekannte Schwachstellen des Messverfahrens bei Schutterwald
Als Experte für Verkehrsrecht und Messtechnik sind mir an diesem Standort wiederkehrende Problematiken bekannt, die in einem Einspruchsverfahren relevant werden können. Die Beweisführung der Behörde muss lückenlos und nachvollziehbar sein.
Ein entscheidender juristischer Ansatzpunkt liegt oft in der Beweisführung selbst. Gerichte fordern für die Verurteilung wegen eines Abstandsverstoßes in der Regel die Auswertung einer längeren Videosequenz, oft über eine Strecke von bis zu 300 Metern. Ein einzelnes Bild oder ein zu kurzer Videoclip reicht nicht aus, um einen vorwerfbaren Verstoß zu belegen. Es muss nachgewiesen werden, dass der Abstand nicht nur kurzzeitig, sondern vorwerfbar und dauerhaft unterschritten wurde. Fehlt in der Ermittlungsakte eine solche lückenlose Videoaufzeichnung, kann die gesamte Messung als nicht verwertbar gelten.
Besonders im dichten Pendlerverkehr auf diesem Abschnitt der A5 tritt häufig das sogenannte "Einscherer-Problem" auf. Ein anderer Verkehrsteilnehmer wechselt knapp vor dem eigenen Fahrzeug die Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Das VKS 4.5-System erfasst diese Situation zwar, aber bei der manuellen Auswertung muss der Messbeamte dies erkennen und zu Gunsten des Betroffenen werten. Wird ein solcher Fahrvorgang im Messprotokoll nicht erwähnt oder falsch interpretiert, ist der Vorwurf eines schuldhaften Verstoßes oft nicht haltbar. Die Verteidigung kann hier argumentieren, dass keine Möglichkeit bestand, den korrekten Abstand rechtzeitig und ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs wiederherzustellen.
Ein weiterer, oft übersehener Punkt ist die Qualität der Fahreridentifikation. Das Identifikationsfoto wird von einer separaten Kamera aufgenommen. Gerade durch die Position des Abstandsblitzers auf der Kinzigbrücke kann es je nach Tageszeit und Sonnenstand zu ungünstigen Schattenwürfen durch die Brückenkonstruktion kommen. Fällt ein solcher Schatten auf das Gesicht des Fahrers, kann dies die zweifelsfreie Identifizierung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ist der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar, da die Fahreridentität eine zwingende Voraussetzung für die Ahndung ist.
Es empfiehlt sich daher dringend, nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen. Nur so können das komplette Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts und vor allem das gesamte Beweisvideo auf Plausibilität und mögliche Fehlerquellen überprüft werden.




