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Autobahn Abstandsblitzer Messstelle Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke) auf der A5
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Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke)

A5Baden-Württemberg • km 701.9

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Verkehrsrecht-Redaktion

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Zuletzt aktualisiert

31. März 2026

Standort Details

Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke)

A5, KM 701.9.
Präzise Ortung am angegebenen Bauwerk.

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Analyse Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke)

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Auf einen Blick: VKS 4.5 bei km 701.9

  • check_circleStandort: Auf der Kinzigbrücke bei A5 km 701.9, einer Engstelle mit hohem Verkehrsaufkommen.
  • check_circleMesstechnik: VKS 4.5 Videosystem, dessen manuelle Auswertung durch Beamte fehleranfällig ist.
  • check_circleEinspruch-Chance 1: Dichter Verkehr erhöht die Wahrscheinlichkeit eines unverschuldeten 'Einscherer-Problems'.
  • check_circleEinspruch-Chance 2: Schattenwurf der Brücke kann die Fahrer-Identifikation auf dem Blitzerfoto unmöglich machen.

Abstandsblitzer auf der A5 bei Schutterwald, km 701.9 Richtung Karlsruhe

Auf der Bundesautobahn 5, einer der meistbefahrenen Strecken Deutschlands, befindet sich bei Kilometer 701.9 in Höhe Schutterwald in Fahrtrichtung Karlsruhe eine bekannte Messstelle zur Überwachung des Sicherheitsabstandes. Dieser Abstandsblitzer auf der A5 ist vielen Pendlern und Fernfahrern ein Begriff, da er regelmäßig zu Bußgeldbescheiden führt. Installiert ist die Anlage auf der Kinzigbrücke, was für die Messung spezifische Gegebenheiten mit sich bringt.

Alle Details zum Blitzer auf der Kinzigbrücke bei Schutterwald

Der hier eingesetzte Blitzer ist kein gewöhnlicher Geschwindigkeitsmesser, sondern ein modernes System zur Abstandsmessung. Viele Fahrer sind sich der permanenten Überwachung an dieser Stelle nicht bewusst und unterschätzen die Gefahr, einen teuren Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu erhalten.

Standort und lokaler Kontext: Ein Unfallschwerpunkt?

Die Messanlage befindet sich auf der Kinzigbrücke auf der A5 in Fahrtrichtung Norden (Karlsruhe). Dieser Autobahnabschnitt ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufsverkehr, gekennzeichnet. Die Dichte an Fahrzeugen führt häufig zu stockendem Verkehr und plötzlichen Bremsmanövern. Genau in solchen Situationen ist der Sicherheitsabstand entscheidend, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Die Nähe zum Offenburger Ei, einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt, trägt zusätzlich zur Komplexität der Verkehrslage bei. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Unfällen, die durch zu dichtes Auffahren oder unbedachte Spurwechsel verursacht werden, was die Installation dieses spezialisierten Blitzers an genau dieser Stelle rechtfertigt.

Technologie des Abstandsblitzers: Das VKS 4.5 System

An diesem Standort kommt das Video-Kontroll-System VKS 4.5 der Firma VSTP (Vidit Systems) zum Einsatz. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des älteren VKS 3.0. Das System funktioniert wie folgt:

  • Videoaufzeichnung: Eine oder mehrere Kameras auf der Brücke zeichnen den fließenden Verkehr über eine längere, definierte Strecke auf. Auf dem Asphalt sind weiße Referenzlinien markiert, die als Passpunkte für die spätere Auswertung dienen.
  • Manuelle Auswertung: Im Gegensatz zu vollautomatischen Blitzern erfolgt die Auswertung der Videosequenz manuell durch geschulte Messbeamte der Polizei. Diese Beamten wählen aus dem Videomaterial eine aussagekräftige Sequenz aus, um die Geschwindigkeit und den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen zu berechnen.
  • Fahreridentifikation: Eine separate Kamera, oft in niedrigerer Höhe an der Leitplanke positioniert, fertigt das eigentliche "Blitzerfoto" zur Identifizierung des Fahrers an, sobald ein potenzieller Verstoß im Video festgestellt wird.

Diese manuelle Auswertung ist ein entscheidender Punkt, da sie, anders als eine rein maschinelle Messung, fehleranfällig sein kann. Die Interpretation der Verkehrssituation durch den Beamten spielt eine zentrale Rolle.

Bußgelder bei Abstandsverstößen (Bußgeldkatalog 2026)

Die Höhe des Bußgeldes für einen zu geringen Sicherheitsabstand hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Faustregel lautet: Der Abstand in Metern sollte mindestens dem "halben Tacho" entsprechen. Ein Verstoß wird in der Regel erst geahndet, wenn dieser Mindestabstand erheblich unterschritten wird.

Sanktionen bei Geschwindigkeit über 100 km/h

Abstand zum Vordermann Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate

Sanktionen bei Geschwindigkeit bis 100 km/h (Auszug)

Verstoß Bußgeld Punkte
Abstand nicht eingehalten 25 € -
... mit Gefährdung 30 € -
... mit Sachbeschädigung 35 € -

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Experten-Tipps und bekannte Schwachstellen

Ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung des VKS 4.5 Abstandsblitzers basiert, ist keinesfalls unanfechtbar. Gerade die Komplexität des Messverfahrens bietet Ansatzpunkte für eine detaillierte Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bekannte Schwachstellen des Messverfahrens bei Schutterwald

Als Experte für Verkehrsrecht und Messtechnik sind mir an diesem Standort wiederkehrende Problematiken bekannt, die in einem Einspruchsverfahren relevant werden können. Die Beweisführung der Behörde muss lückenlos und nachvollziehbar sein.

Ein entscheidender juristischer Ansatzpunkt liegt oft in der Beweisführung selbst. Gerichte fordern für die Verurteilung wegen eines Abstandsverstoßes in der Regel die Auswertung einer längeren Videosequenz, oft über eine Strecke von bis zu 300 Metern. Ein einzelnes Bild oder ein zu kurzer Videoclip reicht nicht aus, um einen vorwerfbaren Verstoß zu belegen. Es muss nachgewiesen werden, dass der Abstand nicht nur kurzzeitig, sondern vorwerfbar und dauerhaft unterschritten wurde. Fehlt in der Ermittlungsakte eine solche lückenlose Videoaufzeichnung, kann die gesamte Messung als nicht verwertbar gelten.

Besonders im dichten Pendlerverkehr auf diesem Abschnitt der A5 tritt häufig das sogenannte "Einscherer-Problem" auf. Ein anderer Verkehrsteilnehmer wechselt knapp vor dem eigenen Fahrzeug die Spur und verkürzt so unverschuldet den Sicherheitsabstand. Das VKS 4.5-System erfasst diese Situation zwar, aber bei der manuellen Auswertung muss der Messbeamte dies erkennen und zu Gunsten des Betroffenen werten. Wird ein solcher Fahrvorgang im Messprotokoll nicht erwähnt oder falsch interpretiert, ist der Vorwurf eines schuldhaften Verstoßes oft nicht haltbar. Die Verteidigung kann hier argumentieren, dass keine Möglichkeit bestand, den korrekten Abstand rechtzeitig und ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs wiederherzustellen.

Ein weiterer, oft übersehener Punkt ist die Qualität der Fahreridentifikation. Das Identifikationsfoto wird von einer separaten Kamera aufgenommen. Gerade durch die Position des Abstandsblitzers auf der Kinzigbrücke kann es je nach Tageszeit und Sonnenstand zu ungünstigen Schattenwürfen durch die Brückenkonstruktion kommen. Fällt ein solcher Schatten auf das Gesicht des Fahrers, kann dies die zweifelsfreie Identifizierung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Ist der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar, da die Fahreridentität eine zwingende Voraussetzung für die Ahndung ist.

Es empfiehlt sich daher dringend, nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen. Nur so können das komplette Messprotokoll, die Eichscheine des Geräts und vor allem das gesamte Beweisvideo auf Plausibilität und mögliche Fehlerquellen überprüft werden.

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So sieht der Bescheid aus

Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, erhalten Sie in der Regel folgendes Schreiben der Bußgeldstelle. Vergleichen Sie die Daten im sogenannten VKS-Muster-Bescheid:

Zentrale Bußgeldstelle

Polizeipräsidium Baden-Württemberg

MUSTER-BESCHEID

Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte(r) Herr/Frau [MUSTERNAME],

Ihnen wird zur Last gelegt, am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr in Schutterwald, A5, km 701.9, Fahrtrichtung Fahrtrichtung Karlsruhe als Führer des PKW [AB-CD 123] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von [123] km/h den erforderlichen Abstand von [XX,XX] m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug [YY,YY] m und damit weniger als [X/10] des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.6.2 BKat

Beweismittel: Foto, VKS 4.5 Messung / [2025-XX-YY_Aktenzeichen]

Zeuge: [Name des Beamten], Verkehrspolizeiinspektion Baden-Württemberg

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, den Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163 b StPO). Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

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Zuständige Behörde

Für die behördliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten am Blitzer Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke) ist in der Regel folgende Verwaltungsstelle zuständig:

location_city Postanschrift

Regierungspräsidium Karlsruhe – Zentrale Bußgeldstelle
76241 Karlsruhe

contact_support Erreichbarkeit

  • phone0721 926-0
  • languagepoststelle-zbs@rpk.bwl.de
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Bußgeldrechner

Zu erwartende Strafe (Katalog 2024):

Bußgeld100
Punkte1
FahrverbotKeins

*Alle Angaben ohne Gewähr. Zzgl. 28,50 € Verwaltungsgebühr. Ein Einspruch kann sich besonders bei Messverfahren wie VKS 3.0 lohnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten und juristisch relevanten Antworten rund um den Abstandsblitzer Abstandsblitzer A5 Schutterwald (Kinzigbrücke).

Ja, gerade an Messstellen wie hier auf der A5 (bei km 701.9) passieren bei Systemen wie dem VKS 4.5 häufig Fehler. Oft sind Referenzlinien durch Abnutzung nicht mehr aktuell kalibriert oder das Beweisfoto ist durch lokale Lichtverhältnisse weichgezeichnet. Eine rechtliche Prüfung deckt solche Verfahrensfehler auf und kann vor einem Fahrverbot bewahren.
Nach Zustellung des endgültigen Bußgeldbescheides der Behörde haben Sie exakt 14 Tage (zwei Wochen) Zeit, um form- und fristgerecht Einspruch einzulegen. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss gezahlt werden.
Allerdings. Bei der Auswertung der polizeilichen Videoaufnahmen wird zu Ihren Gunsten eine Toleranz vom gemessenen Abstand und der Geschwindigkeit abgezogen. Dies beträgt in der Regel 5% der gemessenen Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h.
Ein klassisches Problem, extrem typisch im dichten Verkehr auf der A5: Wenn ein drittes Fahrzeug kurz vor dem Überwachungsbereich unerwartet vor Ihnen einschert, verringert sich Ihr Abstand unverschuldet drastisch. Da das Blitzer-System eine über 300 Meter relativ konstante Abstands-Unterschreitung nachweisen muss, ist ein "Einscherer" einer der erfolgreichsten juristischen Einspruchsgründe.
gavel
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Tipp zur Einspruchsprüfung

Das "Einscherer-Problem"

Oft entsteht ein zu geringer Abstand nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein Fahrzeug, das kurz vor der Messstelle knapp einschert. Das VKS 3.0 muss eine Strecke von ca. 300m lückenlos dokumentieren. Wenn der Sicherheitsabstand erst durch einen Dritten unterschritten wurde, ist der Bußgeldbescheid oft anfechtbar.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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